Die Angebotsfrist wird wegen besonderer Dringlichkeit auf 15 Kalendertage verkürzt (§ 15 Abs. 3 VgV). Die zugrunde liegende Förderrichtlinie wurde am 14.07.2021 veröffentlicht, das Rundschreiben des BayStMUK stammt vom 26.07.2021. Die Lüftungsgeräte müssen spätestens nach Ende der Herbstferien (450 Stück bis 07.11.2021) bzw. bis Jahresende (restliche Geräte) geliefert sein.