1) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe:
Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig auf der Vergabeplattform unter
www.auftragsboerse.de kostenfrei zu registrieren.
Ansonsten geht Bietern und Interessenten womöglich sämtlicher Informationsfluss verloren, der sich evtl. aus der Beantwortung von Bieterfragen ergeben kann. Ohne Registrierung ist es der Vergabestelle nicht möglich, interessierte, aber nicht registrierte Bieter zu identifizieren und den Informationsfluss sicherzustellen.
Die Verfahrensabwicklung läuft voll elektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass E-Mail und Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Papierform sowie die Abgabe mittels E-Mail und Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen.
Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support (Kontaktdaten werden systemseitig angezeigt bzw. sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt) zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung komplett elektronisch im System ausgefüllt werden und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht gefordert, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich.
Mögliche Bieterfragen bzgl. den Anforderungen im Leistungsverzeichnis, Vertrag oder zum Vergabeverfahren allgemein sind unverzüglich über das E-Vergabesystem an die Vergabestelle zu richten und werden ausschließlich über das System beantwortet. Bieterfragen zum Ausschreibungsinhalt oder zum Vergabeverfahren sind abschließend bis zum 22.04.2021 ausschließlich über die E-Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen.
Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Auskunftsersuchen, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht beantwortet. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen.
Die Vergabeunterlagen beinhalten ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis muss innerhalb des E-Vergabesystem ausgefüllt werden. Ergänzende und angeforderte Unterlagen können bieterseitig im E-Vergabesystem als Anlage hochgeladen und dem Angebot somit beigefügt werden. Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabesystem einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei zwingend zu beachten;
2) Die einzureichenden Unterlagen sind der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Checkliste zu entnehmen.
3) Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters werden nicht akzeptiert.
4) Begründung Produktvorgabe:
a) Die ausgeschriebene Maschine füllt die Lücke zu bestehenden Modellen auf dem Markt sehr gut aus und ist für unsere Anforderungen, gerade auch im Hinblick auf unsere räumlichen Gegebenheiten sehr gut geeignet. Durch die Konstruktion handelt es sich um eine weitgehend freistehende Maschine mit reduzierter Umhausung, die umfangreichen Sicherheitseinrichtungen ermöglichen dies. In Kombination mit dem mobilen Bedienterminal erreichen wir hierdurch ein Höchstmaß an Flexibilität im Hinblick auf die Raumverhältnisse, der Bedienungsfreundlichkeit und der Prozessbeobachtung.
b) Auf Grund der sehr eingeschränkten Platzverhältnisse im CNC Raum der Werkstatt Holztechnik der FHS, kann zwingend nur eine bestimmte Maschinengröße aufgestellt werden. Die gesamte Aufstellfläche der Maschine inkl. erforderlicher Sicherheitsabschrankung darf eine Länge von 7300 mm und eine Breite von 4000 mm nicht überschreiten, hier gibt es auch keinen weiteren Puffer. Auf Grund der sicherheitstechnischen Maschinenkonstruktion kann auf einen Großteil der Sicherheitsabschankungen verzichtet werden.
Durch eine zusätzliche Zugangstüre auf der linken Maschinenseite kann die Maschine mit der Maschinenrückseite deutlich näher zur vorhandenen Wand stehen, als viele andere Modelle und spart somit erheblich Aufstellfläche in der Breite ein.
c) Für einen separaten Schaltschrank ist kein Platz. Der Schaltschrank muss an der
Maschine angebaut sein. Das Bearbeitungszentrum muss auf Grund dieser
Platzverhältnisse mit einem mobilen, frei positionierbaren Bedienterminal ausgestattet sein.
d) Die unter anderem zur Nesting Bearbeitung benötigten Vacuumpumpen (3 Stück), können innerhalb der Maschine in einem Regal zur Wandrückseite aufgestellt werden, sodass kein zusätzlicher Aufstellplatz benötigt wird und keine zusätzlichen Umbaukosten zur Aufstellung der Pumpen in einem separaten Raum anfallen.
e) Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können aus vorgenannten Gründen durch die produktbezogene Ausschreibung umfangreiche, bauliche Veränderungen sowie statische Nachteile vermieden werden.
f) In der Berufsschule sind bereits Komponenten des Herstellers vorhanden, die
Weitergenutzt werden sollen (siehe LV). Alle vorhandenen Aggregate können auf
Grund der gleichen Maschinenschnittstelle übernommen werden. Der Gesamtwert der vorhandenen (und für die Weiterbenutzung vorgesehenen) Aggregate beläuft sich auf einen erheblichen 5-stelligen Betrag von großer wirtschaftlicher Bedeutung des zur Verfügung stehenden Investitionsbudgets.
g) Weiterhin können auch alle vorhandenen Werkstückspannsysteme übernommen werden (siehe LV). Der Gesamtwert der vorhandenen (und für die Weiterbenutzung vorgesehenen) Werkstückspannsysteme beläuft sich ebenfalls auf einen 5-stelligen Betrag von großer wirtschaftlicher Bedeutung des zur Verfügung stehenden Investitionsbudgets.
h) Alle bereits im Schulzentrum vorhandenen Software-Lizenzen für Werkzeuge und Aggregate sowie zur Programmierung bzw. Programmerstellung können übernommen werden (siehe LV). Eine Neuanschaffung würde zu erheblichen Kosten führen und wäre aus wirtschaftlicher Sich nicht zu begründen. Zusätzlich würden erhebliche Kosten für umfangreiche Schulungen der neuen Software anfallen. Bei der aktuellen Software werden die bestehenden Softwarelizenzen übernommen bzw. aktualisiert, die Kosten für Schulungen beziehen sich lediglich auf die Fünf-Achs Bearbeitung und die neue Programmversion.
i) Aufgrund der vorgenannten, ausstattungsseitigen sowie softwareseitigen Gründe können durch die produktbezogene Ausschreibung erhebliche Zusatzaufwände vermieden werden. Eine Kompatibilität mit dem wirtschaftlich relevanten Bestand ist ferner dadurch sichergestellt.
j) Der komplette CNC/ CAD Unterricht in den drei Ausbildungsjahren ist auf die
Vorhandene Wood Wop Software aufgebaut. Bei einer Umstellung der Software,
Müssten alle, über die vielen Jahre aufwendig erstellten Unterrichtsmaterialien und
Modelle komplett neu erstellt werden. Aufgrund der benötigten Zeit zur Erstellung neuer Unterrichtsmaterialien und der nötigen Übungszeit im Umgang mit der neuen Software ist über einen längeren Zeitraum kein CNC Unterricht mit den Schüler*innen möglich, es fehlen somit wesentliche Ausbildungsinhalte, ggf. ist die Durchführung der von uns angebotenen, landeseinheitlichen Prüfung zur Zusatzqualifikation CAD/CNC Fachkraft Holztechnik bis zur vollständigen Einarbeitung nicht möglich.
k) Aufgrund der vorgenannten, fachlich-didaktischen Gründen erfolgt zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Lerninhalte des Berufsfeldes eine produktbezogene Ausschreibung.
5) Hinweis zur Elektronischen Rechnungsstellung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter
https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an
rechnung@service-bw.bwl.de. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im
Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.
Es gelten die über
https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Rechnungen im PDF-Format sowie ZUGFeRD-Rechnungen können Sie an die EMail-Adresse
rechnung@rhein-neckar-kreis.de senden.
Bitte senden Sie uns je E-Mail immer nur eine PDF-Datei mit einer Rechnung (ggf. inkl. Anlagen). Wenn Sie uns mehrere Rechnungen schicken möchten, bitten wir Sie, diese jeweils in einer eigenen E-Mail zu übersenden.
Des Weiteren steht Ihnen die Möglichkeit der postalischen Übersendung von Rechnungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier externe und interne Postlaufzeiten zu berücksichtigen sind, bis die Rechnung beim Empfänger ankommt. Bitte verwenden Sie grundsätzlich folgende Rechnungsadresse:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, RNK_127101, Kurfürsten-Anlage 38-40,
69115 Heidelberg