Lieferung und Montage eines CNC-Holzbearbeitungszentrums einschl. Service

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis — Zentrale Vergabestelle —

Lieferung und Montage eines CNC-Holzbearbeitungszentrums einschl. Service für die Friedrich-Hecker-Schule in Sinsheim.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-30 Auftragsbekanntmachung
2021-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bearbeitungszentrum
Referenznummer: 087.31:CNC-HBZ_FHS
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage eines CNC-Holzbearbeitungszentrums einschl. Service für die Friedrich-Hecker-Schule in Sinsheim.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bearbeitungszentrum 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bearbeitungszentrum mit Horizontalspindel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Neckar-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis — Zentrale Vergabestelle —
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38-40
Postleitzahl: 69115
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-neckar-kreis.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de 📧
Fax: +49 622152291752 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17801de43c4-7e51a9331530e54c 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Datum des Beginns: 2021-07-26 📅
Datum des Endes: 2021-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-163368
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage eines CNC-Holzbearbeitungszentrums einschl. Service für die Friedrich-Hecker-Schule in Sinsheim. Die Lieferleistung beinhaltet die vollständige Einbringung, Montage und Inbetriebnahme sowie Schulungsleistungen und regelmäßige Wartungsleistungen. Für dieses Verfahren gilt aus fachlichen und sachlich gerechtfertigten Gründen eine zwingende Produktvorgabe. Anderweitige Produkte können daher nicht angeboten werden.
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Ausgeschrieben ist das CNC-gesteuerte Holzbearbeitungszentrum HOMAG CNC
Bearbeitungszentrum CENTATEQ P-210 (Profi BMG210/31/15).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter mit Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass:
— keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegenunser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach:
— § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),
— § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
— § 129 b StGB (Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland),
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
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— § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug),
— § 264 StGB (Subventionsbetrug),
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— § 333 StGB (Vorteilsgewährung),
— § 334 StGB (Bestechung),
— §§ 232, 232a I-V, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel.
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung);
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung
(Hinweise: Einer Verurteilung oder Geldbuße im Sinne dieses Absatzes steht eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat),
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— keine Verstöße gegen:
— §§ 5 und 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG),
— § 21 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG),
— § 8 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 9 bis 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG),
— §§ 15, 15a und 16 Abs. 1 Nr. 1-2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
— § 404 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) III,
— § 266 a Abs. 1 - 4 StGB begangen haben, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafenvon mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR geahndet wurden.
Weiterhin erklärt der Bieter, dass:
— die Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohn-MiLo-G) eingehalten werden,
— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen verstoßen wird,
— keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unter fallen,
— dass eine ordnungsgemäße Eintragung in die entsprechenden Berufsregister erfolgt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter mit Abfragen zur Verfügung gestellt, dieals Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.
Der Bieter hat darin zu erklären, dass:
— sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde.
Der Bieter hat darin weiterhin anzugeben:
— Umsatz:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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— Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine eine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung), die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird. Zudem sind die Deckungsgrenzen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden anzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter mit Abfragen zur Verfügung gestellt, die als Eigenerklärungen im Sinne der VgV gelten.
Der Bieter hat darin anzugeben:
— Kommunikation:
Hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
— Referenzen:
3 vergleichbare Referenzen mit vollständigen Kontaktangaben sowie weiteren in den hierfür vorgesehenen Vordrucken geforderten Angaben.
— Technische Ausstattung/Ausrüstung
— Darstellung Personalorganisation (Schulungs-, Aus- und Fortbildungskonzept sowie Vertretungsregelungen bei Personalausfällen),
— Angaben zur vorhandenen Qualitätssicherung im Unternehmen,
— Angaben über die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen,
— Nachunternehmer:
Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen.
— Bietergemeinschaft:
Angabe, ob das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
Mindeststandards:
— Kommunikation:
Verwendung deutscher Sprache.
— Referenzen:
3 vergleichbare Referenzen in den letzten 36 Monaten.
Vergleichbarkeit bedeutet:
Durchgeführte Aufträge bei denen der im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene Leistungsumfang zuverlässig und erfolgreich erbracht wurde. Dabei erstreckt sich die Vergleichbarkeit auf das ausgeschriebene oder zumindest ähnlich umfangreiche CNC-Holzbearbeitungszentrum samt Softwarekomponenten, Schulungs- und Instandhaltungsservices.
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Sofern firmenseitig vorhanden, sollen vorwiegend öffentliche Auftraggeber bzw. Aufträge von schulpädagogischen Bildungs-, Schulungs-, bzw. Betreuungseinrichtungen genannt werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.rhein-neckar-kreis.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.rhein-neckar-kreis.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17801de43c4-7e51a9331530e54c 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏
Internetadresse: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/Register 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Hinweis zur E-Vergabe/Angebotsabgabe:
Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig auf der Vergabeplattform unter www.auftragsboerse.de kostenfrei zu registrieren.
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Ansonsten geht Bietern und Interessenten womöglich sämtlicher Informationsfluss verloren, der sich evtl. aus der Beantwortung von Bieterfragen ergeben kann. Ohne Registrierung ist es der Vergabestelle nicht möglich, interessierte, aber nicht registrierte Bieter zu identifizieren und den Informationsfluss sicherzustellen.
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Die Verfahrensabwicklung läuft voll elektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass E-Mail und Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Papierform sowie die Abgabe mittels E-Mail und Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen.
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Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support (Kontaktdaten werden systemseitig angezeigt bzw. sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt) zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung komplett elektronisch im System ausgefüllt werden und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht gefordert, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich.
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Mögliche Bieterfragen bzgl. den Anforderungen im Leistungsverzeichnis, Vertrag oder zum Vergabeverfahren allgemein sind unverzüglich über das E-Vergabesystem an die Vergabestelle zu richten und werden ausschließlich über das System beantwortet. Bieterfragen zum Ausschreibungsinhalt oder zum Vergabeverfahren sind abschließend bis zum 22.04.2021 ausschließlich über die E-Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen.
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Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Auskunftsersuchen, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht beantwortet. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen.
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Die Vergabeunterlagen beinhalten ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis muss innerhalb des E-Vergabesystem ausgefüllt werden. Ergänzende und angeforderte Unterlagen können bieterseitig im E-Vergabesystem als Anlage hochgeladen und dem Angebot somit beigefügt werden. Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabesystem einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei zwingend zu beachten;
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2) Die einzureichenden Unterlagen sind der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Checkliste zu entnehmen.
3) Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters werden nicht akzeptiert.
4) Begründung Produktvorgabe:
a) Die ausgeschriebene Maschine füllt die Lücke zu bestehenden Modellen auf dem Markt sehr gut aus und ist für unsere Anforderungen, gerade auch im Hinblick auf unsere räumlichen Gegebenheiten sehr gut geeignet. Durch die Konstruktion handelt es sich um eine weitgehend freistehende Maschine mit reduzierter Umhausung, die umfangreichen Sicherheitseinrichtungen ermöglichen dies. In Kombination mit dem mobilen Bedienterminal erreichen wir hierdurch ein Höchstmaß an Flexibilität im Hinblick auf die Raumverhältnisse, der Bedienungsfreundlichkeit und der Prozessbeobachtung.
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b) Auf Grund der sehr eingeschränkten Platzverhältnisse im CNC Raum der Werkstatt Holztechnik der FHS, kann zwingend nur eine bestimmte Maschinengröße aufgestellt werden. Die gesamte Aufstellfläche der Maschine inkl. erforderlicher Sicherheitsabschrankung darf eine Länge von 7300 mm und eine Breite von 4000 mm nicht überschreiten, hier gibt es auch keinen weiteren Puffer. Auf Grund der sicherheitstechnischen Maschinenkonstruktion kann auf einen Großteil der Sicherheitsabschankungen verzichtet werden.
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Durch eine zusätzliche Zugangstüre auf der linken Maschinenseite kann die Maschine mit der Maschinenrückseite deutlich näher zur vorhandenen Wand stehen, als viele andere Modelle und spart somit erheblich Aufstellfläche in der Breite ein.
c) Für einen separaten Schaltschrank ist kein Platz. Der Schaltschrank muss an der
Maschine angebaut sein. Das Bearbeitungszentrum muss auf Grund dieser
Platzverhältnisse mit einem mobilen, frei positionierbaren Bedienterminal ausgestattet sein.
d) Die unter anderem zur Nesting Bearbeitung benötigten Vacuumpumpen (3 Stück), können innerhalb der Maschine in einem Regal zur Wandrückseite aufgestellt werden, sodass kein zusätzlicher Aufstellplatz benötigt wird und keine zusätzlichen Umbaukosten zur Aufstellung der Pumpen in einem separaten Raum anfallen.
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e) Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können aus vorgenannten Gründen durch die produktbezogene Ausschreibung umfangreiche, bauliche Veränderungen sowie statische Nachteile vermieden werden.
f) In der Berufsschule sind bereits Komponenten des Herstellers vorhanden, die
Weitergenutzt werden sollen (siehe LV). Alle vorhandenen Aggregate können auf
Grund der gleichen Maschinenschnittstelle übernommen werden. Der Gesamtwert der vorhandenen (und für die Weiterbenutzung vorgesehenen) Aggregate beläuft sich auf einen erheblichen 5-stelligen Betrag von großer wirtschaftlicher Bedeutung des zur Verfügung stehenden Investitionsbudgets.
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g) Weiterhin können auch alle vorhandenen Werkstückspannsysteme übernommen werden (siehe LV). Der Gesamtwert der vorhandenen (und für die Weiterbenutzung vorgesehenen) Werkstückspannsysteme beläuft sich ebenfalls auf einen 5-stelligen Betrag von großer wirtschaftlicher Bedeutung des zur Verfügung stehenden Investitionsbudgets.
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h) Alle bereits im Schulzentrum vorhandenen Software-Lizenzen für Werkzeuge und Aggregate sowie zur Programmierung bzw. Programmerstellung können übernommen werden (siehe LV). Eine Neuanschaffung würde zu erheblichen Kosten führen und wäre aus wirtschaftlicher Sich nicht zu begründen. Zusätzlich würden erhebliche Kosten für umfangreiche Schulungen der neuen Software anfallen. Bei der aktuellen Software werden die bestehenden Softwarelizenzen übernommen bzw. aktualisiert, die Kosten für Schulungen beziehen sich lediglich auf die Fünf-Achs Bearbeitung und die neue Programmversion.
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i) Aufgrund der vorgenannten, ausstattungsseitigen sowie softwareseitigen Gründe können durch die produktbezogene Ausschreibung erhebliche Zusatzaufwände vermieden werden. Eine Kompatibilität mit dem wirtschaftlich relevanten Bestand ist ferner dadurch sichergestellt.
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j) Der komplette CNC/ CAD Unterricht in den drei Ausbildungsjahren ist auf die
Vorhandene Wood Wop Software aufgebaut. Bei einer Umstellung der Software,
Müssten alle, über die vielen Jahre aufwendig erstellten Unterrichtsmaterialien und
Modelle komplett neu erstellt werden. Aufgrund der benötigten Zeit zur Erstellung neuer Unterrichtsmaterialien und der nötigen Übungszeit im Umgang mit der neuen Software ist über einen längeren Zeitraum kein CNC Unterricht mit den Schüler*innen möglich, es fehlen somit wesentliche Ausbildungsinhalte, ggf. ist die Durchführung der von uns angebotenen, landeseinheitlichen Prüfung zur Zusatzqualifikation CAD/CNC Fachkraft Holztechnik bis zur vollständigen Einarbeitung nicht möglich.
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k) Aufgrund der vorgenannten, fachlich-didaktischen Gründen erfolgt zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Lerninhalte des Berufsfeldes eine produktbezogene Ausschreibung.
5) Hinweis zur Elektronischen Rechnungsstellung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im
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Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Rechnungen im PDF-Format sowie ZUGFeRD-Rechnungen können Sie an die EMail-Adresse rechnung@rhein-neckar-kreis.de senden.
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Bitte senden Sie uns je E-Mail immer nur eine PDF-Datei mit einer Rechnung (ggf. inkl. Anlagen). Wenn Sie uns mehrere Rechnungen schicken möchten, bitten wir Sie, diese jeweils in einer eigenen E-Mail zu übersenden.
Des Weiteren steht Ihnen die Möglichkeit der postalischen Übersendung von Rechnungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier externe und interne Postlaufzeiten zu berücksichtigen sind, bis die Rechnung beim Empfänger ankommt. Bitte verwenden Sie grundsätzlich folgende Rechnungsadresse:
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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, RNK_127101, Kurfürsten-Anlage 38-40,
69115 Heidelberg

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 065-163368 (2021-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 236261.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Zentrale Vergabestelle-
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38 - 40

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-255503
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 065-163368
ABl. S-Ausgabe: 98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage eines CNC-Holzbearbeitungszentrums einschl. Service für die Friedrich-Hecker-Schule in Sinsheim. Die Lieferleistung beinhaltet die vollständige Einbringung, Montage und Inbetriebnahme sowie Schulungsleistungen und regelmäßige Wartungsleistungen. Für dieses Verfahren gilt aus fachlichen und sachlich gerechtfertigten Gründen eine zwingende Produktvorgabe. Anderweitige Produkte können daher nicht angeboten werden. Ausgeschrieben ist das CNC-gesteuerte Holzbearbeitungszentrum HOMAG CNC Bearbeitungszentrum Centateq P-210 (Profi BMG210/31/15).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sinsheim

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-12 📅
Name: Dr. Keller Maschinen GmbH
Postanschrift: Bad Kreuznacher Str. 32
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68309
Land: Deutschland 🇩🇪
Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 236261.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 098-255503 (2021-05-19)