Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von stationären und mobilen Aufbewahrungsschränken zur Ladung für mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets, iPads) für die allgemeinbildenden Schulen in Hamburg. Hinsichtlich der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Bedarfsmengen handelt es sich um eine Schätzung des AG. Die Bedarfsmengen können daher innerhalb der Vertragslaufzeit der einzelnen Jahre schwankend sein. Zu liefern ist der tatsächlich erforderliche Bedarf für die allgemeinbildenden Schulen. Aufgrund der zurzeit steigenden Schülerzahlen sowie der zunehmenden Versorgung mit mobilen Endgeräten in den Schulen ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird dem AG die Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um 50 % bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit eingeräumt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-28.
Auftragsbekanntmachung (2021-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computermöbel
Referenznummer: 2021000771
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von stationären und mobilen Aufbewahrungsschränken zur Ladung für mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets, iPads) für die allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Hinsichtlich der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Bedarfsmengen handelt es sich um eine Schätzung des AG. Die Bedarfsmengen können daher innerhalb der Vertragslaufzeit der einzelnen Jahre schwankend sein. Zu liefern ist der tatsächlich erforderliche Bedarf für die allgemeinbildenden Schulen. Aufgrund der zurzeit steigenden Schülerzahlen sowie der zunehmenden Versorgung mit mobilen Endgeräten in den Schulen ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird dem AG die Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um 50 % bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit eingeräumt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von stationären und mobilen Aufbewahrungsschränken zur Ladung für mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets, iPads) für die allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Hinsichtlich der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Bedarfsmengen handelt es sich um eine Schätzung des AG. Die Bedarfsmengen können daher innerhalb der Vertragslaufzeit der einzelnen Jahre schwankend sein. Zu liefern ist der tatsächlich erforderliche Bedarf für die allgemeinbildenden Schulen. Aufgrund der zurzeit steigenden Schülerzahlen sowie der zunehmenden Versorgung mit mobilen Endgeräten in den Schulen ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird dem AG die Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um 50 % bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit eingeräumt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computermöbel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computermöbel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
3. Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
4. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
3. Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
4. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von stationären und mobilen Aufbewahrungsschränken zur Ladung für mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets, iPads) für die allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von stationären und mobilen Aufbewahrungsschränken zur Ladung für mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets, iPads) für die allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Hinsichtlich der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Bedarfsmengen handelt es sich um eine Schätzung des AG. Die Bedarfsmengen können daher innerhalb der Vertragslaufzeit der einzelnen Jahre schwankend sein. Zu liefern ist der tatsächlich erforderliche Bedarf für die allgemeinbildenden Schulen. Aufgrund der zurzeit steigenden Schülerzahlen sowie der zunehmenden Versorgung mit mobilen Endgeräten in den Schulen ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird dem AG die Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um 50 % bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit eingeräumt.
Hinsichtlich der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Bedarfsmengen handelt es sich um eine Schätzung des AG. Die Bedarfsmengen können daher innerhalb der Vertragslaufzeit der einzelnen Jahre schwankend sein. Zu liefern ist der tatsächlich erforderliche Bedarf für die allgemeinbildenden Schulen. Aufgrund der zurzeit steigenden Schülerzahlen sowie der zunehmenden Versorgung mit mobilen Endgeräten in den Schulen ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird dem AG die Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um 50 % bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit eingeräumt.
Geschätzter Gesamtwert: 214 000 EUR 💰
Informationen über Lose: Die Lose 1 und 2 werden nur an einen Bieter vergeben.
Bezeichnung des Loses: Stationäre Laptop-Ladeschränke (Sammelbestellung)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, wenn der AG nicht 4 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Bezeichnung des Loses: Stationäre Laptop-Ladeschränke (Einzelbestellung)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mobile Laptop-Ladeschränke (Platzbedarf mind. 16 Geräte)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mobile Laptop-Ladeschränke (Platzbedarf mind. 24 Geräte)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Siehe Leristungsbeschreibung.
Bezeichnung des Loses: Mobile Tablet-Ladeschränke
Losnummer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung: Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Eigenerklärung zur Eignung: Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Sowie Eigenerklärung über Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister.
Die Eigenerklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Auslieferung des zu Los 1 angebotenen Produkts muss in voller Stückzahl bis zum 15.12.2021 abgeschlossen sein, da der Auftraggeber ansonsten zugesagte Fördergelder nicht erhält. Der Bieter hat daher eine Eigenerklärung zur Lieferfähigkeit mit dem Angebot abzugeben.
Die Auslieferung des zu Los 1 angebotenen Produkts muss in voller Stückzahl bis zum 15.12.2021 abgeschlossen sein, da der Auftraggeber ansonsten zugesagte Fördergelder nicht erhält. Der Bieter hat daher eine Eigenerklärung zur Lieferfähigkeit mit dem Angebot abzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
3. Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
3. Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
4. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 085-219167 (2021-04-28)
Ergänzende Angaben (2021-05-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Hamburger Straße 37
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 100-263892
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 085-219167
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Es waren Änderungen in einigen Anlagen (Bewertungsmatrix je Los) erforderlich.
Quelle: OJS 2021/S 100-263892 (2021-05-21)