Der Freistaat Bayern sieht zukünftig die Alarmierung der Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) über den Digitalfunk BOS vor. Für die Implementierung eines derartigen Alarmierungssystems ist der Rollout geeigneter Alarmierungsempfänger (Pager) und ein funktionierendes und abgestimmtes Updatesystem sowohl für die Programmierung der Alarmempfänger als auch für die einfache initiale Konfiguration und Änderung von Alarmierungsschleifen Voraussetzung. Empfänger und Nutzer der Pager sind die Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Form der kommunalen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Behörden der Katastrophenschutzeinrichtungen in Bayern. Der Rollout der Pager an diese Einsatzkräfte erfolgt bayernweit zeitlich und räumlich in maximal 6 Stufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Support von digitalen Alarmmeldern (Pager) für das Tetra-BOS-Digitalfunknetz in Bayern
0270.ZV-11-21-02”
Produkte/Dienstleistungen: Funkempfänger📦
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern sieht zukünftig die Alarmierung der Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) über den Digitalfunk...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern sieht zukünftig die Alarmierung der Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) über den Digitalfunk BOS vor. Für die Implementierung eines derartigen Alarmierungssystems ist der Rollout geeigneter Alarmierungsempfänger (Pager) und ein funktionierendes und abgestimmtes Updatesystem sowohl für die Programmierung der Alarmempfänger als auch für die einfache initiale Konfiguration und Änderung von Alarmierungsschleifen Voraussetzung. Empfänger und Nutzer der Pager sind die Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Form der kommunalen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Behörden der Katastrophenschutzeinrichtungen in Bayern. Der Rollout der Pager an diese Einsatzkräfte erfolgt bayernweit zeitlich und räumlich in maximal 6 Stufen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Gerätetyp I Horizontale Trageweise
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Funknetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Alarmsysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Entwicklung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Vernetzungssoftware📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Funkrufempfänger📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1: Gerätetyp I Horizontale Trageweise (mit Gürtelclip und transflektivem Display).” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Zusätzliche Informationen
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2: Gerätetyp II Vertikale Trageweise
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 2: Gerätetyp II Vertikale Trageweise (Geräte mit Farbdisplay und GPS).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausschlusskriterium: Eigenerklärung im Formblatt L 124 über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ausschlusskriterium: Eigenerklärung im Formblatt L 124 über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB bzw. L 1311 EU.
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Gewerbeanmeldung, Berufs- Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK, oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
Nachweise: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzsamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle einzureichen. Nachweise: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: Ausschlusskriterium (Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: Ausschlusskriterium (Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung). Abgabe nachfolgender Eigenerklärung: „Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr (2-fach-maximiert), Sachschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr (2-fach maximiert) sowie Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR pro Jahr (2-fach maximiert) spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n).“ Nachweis: Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis ( sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht) ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zertifizierung der Geräte (APRT): Im Digitalfunk BOS sind grundsätzlich nur Geräte zugelassen, die über eine Zertifizierung der BDBOS verfügen (vgl. die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zertifizierung der Geräte (APRT): Im Digitalfunk BOS sind grundsätzlich nur Geräte zugelassen, die über eine Zertifizierung der BDBOS verfügen (vgl. die bundeseinheitliche Regelung gemäß § 15 a Abs. 1 Satz 1 BDBOS-Gesetz). Die Geräte müssen daher gemäß § 15 a BDBOSG erfolgreich von der BDBOS in Deutschland zertifiziert worden sein (vgl. Ziffer 4.2.2 Sonderförderprogramm Digitalfunk). Ein entsprechender Nachweis (= Kopie des Zertifikats o. ä.) ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
“Allgemeine Informationen: Der Freistaat Bayern sieht zukünftig die Alarmierung der Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben...”
Allgemeine Informationen: Der Freistaat Bayern sieht zukünftig die Alarmierung der Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) über den Digitalfunk BOS vor. Für die Implementierung eines derartigen Alarmierungssystems ist der Rollout geeigneter Alarmierungsempfänger (Pager) und ein funktionierendes und abgestimmtes Updatesystem, sowohl für die Programmierung der Alarmempfänger als auch für die einfache initiale Konfiguration und Änderung von Alarmierungsschleifen Voraussetzung. Empfänger und Nutzer der Pager sind die Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Form der kommunalen Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Behörden der Katastrophenschutzeinrichtungen in Bayern. Der Rollout der Pager an diese Einsatzkräfte erfolgt bayernweit zeitlich und räumlich in maximal 6 Stufen. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind in dieser 2. Stufe die Lieferung und der Support der Pager einschließlich Zubehör an die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Migrationsbereichs II. Der Migrationsbereich II besteht aus den Gebieten: Bayerischer Untermain, Schweinfurt, Bamberg-Forchheim, Nordoberpfalz und dem Landkreis München. Der Migrationsbereich II ist räumlich dargestellt in Anlage 1. Die Behörden und Stellen des Migrationsbereichs II ergeben sich im Einzelnen abschließend aus Anlage 2.
Ausgeschriebener Gerätetyp: APRT Zertifizierung (Auszug RV): Um die Sicherheit der Sprachkommunikation über Tetra Funk zu gewährleisten, ist ausschließlich die Verwendung von zertifizierten Geräten möglich. Zu diesem Zweck wird bei der BDBOS in Berlin ein Zertifizierungsverfahren für Hersteller solcher Geräte durchgeführt und die Geräte mit einem entsprechenden Zertifizierungsvermerk versehen. Im Digitalfunk BOS sind grundsätzlich nur Geräte zugelassen, die über eine Zertifizierung der BDBOS verfügen (vgl. die bundeseinheitliche Regelung gemäß § 15 a Abs. 1 Satz 1 BDBOS-Gesetz). Die Geräte müssen daher gemäß § 15 a BDBOSG erfolgreich von der BDBOS in Deutschland zertifiziert worden sein (vgl. Ziffer 4.2.2 Sonderförderprogramm Digitalfunk). Alle Geräte werden seitens des Netzmanagements im Netz aktiviert und können sich nur nach erfolgter Aktivierung im System einbuchen. Leistungsgegenstand sind daher ausnahmslos Geräte mit einem Zertifikat der BDBOS. Gemäß § 15 a Abs. 1 Satz 3 BDBOS-Gesetz zertifiziert die BDBOS auf der Grundlage der entsprechenden Rechtsverordnung nach § 15 b BDBOS-Gesetz (BDBOS Zertifizierungsverordnung) veröffentlichen Leistungsmerkmale Geräte nur dann als für den Digitalfunk BOS geeignet, wenn diese die erforderlichen Leistungsmerkmale erfüllen. Aus dem Zertifizierungserfordernis können sich deshalb weitergehende Anforderungen an die Leistungsmerkmale der Tetra-Geräte ergeben.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Lieferung von digitalen Alarmmeldern (Pager) entsprechend der Leistungsverzeichnisse zu den Losen 1 und 2 mit der Maßgabe der Ergebnisse der Verhandlungen; Konzeption, Entwicklung und Lieferung sowie Pflege und Support der Individualsoftware; Feinkonzeptionierung, Erstellung und Überlassung der Individualsoftware auf Dauer; Migration der Altdaten; Anwenderschulungen; Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) und Support (insb. User Help Desk); Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen an der Individualsoftware auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers; weitere Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Implementierung und Nutzung der Software auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers; Betriebsleistungen (Betrieb von Servern und Datenbanken) sind nicht vom Leistungsumfang umfasst. Das maximale Beschaffungsvolumen stellt sich demnach je nach Summe der Einzelabrufe durch die AG wie folgt dar: Maximal 40 000 Pager. Eine Verpflichtung zur Abnahme der Pager in der genannten Maximalhöhe im Sinne einer Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89021762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 062-156739 (2021-03-25)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Support von digitalen Alarmmeldern (Pager) für das TETRA-BOS-Digitalfunknetz in Bayern
0270.ZV-11-21-02”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 062-156739
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-04-26 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-03 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
“Frist für die Bieterkommunikation wurde auf den 26.4.2021, 10.00 Uhr, und der Ablauf für die Bewerbungsfrist auf den 3.5.2021, 10.00 Uhr, verlängert....”
Frist für die Bieterkommunikation wurde auf den 26.4.2021, 10.00 Uhr, und der Ablauf für die Bewerbungsfrist auf den 3.5.2021, 10.00 Uhr, verlängert. Formular L 1311 EU wurde abgeändert.
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Quelle: OJS 2021/S 079-201673 (2021-04-20)