Lieferung von 1 Stück 3-Achs-Abfallsammelfahrzeug als rechtsgelenkter Seitenlader. Das Abfallsammelfahrzueg wird mit einer Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und Transport aller Fraktionen wie Hausabfällen, Bioabfällen und Papier (PPK) genutzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 1 Stück Abfallsammelfahrzeug
089 2021 Mi
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall und Abwasser📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 1 Stück 3-Achs-Abfallsammelfahrzeug als rechtsgelenkter Seitenlader. Das Abfallsammelfahrzueg wird mit einer Schüttung für...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von 1 Stück 3-Achs-Abfallsammelfahrzeug als rechtsgelenkter Seitenlader. Das Abfallsammelfahrzueg wird mit einer Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und Transport aller Fraktionen wie Hausabfällen, Bioabfällen und Papier (PPK) genutzt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Ort der Leistung: Minden-Lübbecke🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 1 Stück 3-Achs-Abfallsammelfahrzeug als rechtsgelenkter Seitenlader. Das Abfallsammelfahrzueg wird mit einer Schüttung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 1 Stück 3-Achs-Abfallsammelfahrzeug als rechtsgelenkter Seitenlader. Das Abfallsammelfahrzueg wird mit einer Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN 840-1/-2/-3 zur Sammlung und Transport aller Fraktionen wie Hausabfällen, Bioabfällen und Papier (PPK) genutzt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert (inkl. Umweltrelevanz)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis (Gewichtung): 65
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-28 📅
Datum des Endes: 2021-12-17 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-06
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Da es zurzeit aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) Zugangsbeschränkungen zu den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung gibt, werden...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Da es zurzeit aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) Zugangsbeschränkungen zu den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung gibt, werden Eröffnungstermine ab sofort ohne Vertreter von bietenden Firmen durchgeführt (entsprechend § 14 VOB/A, d. h. Verfahren wie bei Zulassung ausschließlich elektronischer Angebote).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514410📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 254112525 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 046-114966 (2021-03-03)