Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Fragenkatalog mit zwingend zu erfüllenden „Vorgaben für die Auftragsausführung“:
Eigenerklärung, dass
— es sich bei dem angebotenen Produkt nicht um einen Gefahrstoff handelt,
— Kosten für die Beseitigung von Schäden sowie Folgeschäden an Lagerbehältern oder Dosiereinrichtungen, die auf Verunreinigungen, Ausfällungen o.ä., durch das vom Auftragnehmer gelieferte Produkt zurückzuführen sind, zu Lasten des Auftragnehmers gehen,
— das ausliefernde Personal über die gesetzlich geforderte Ausbildung und über alle erforderlichen Unterweisungen im Umgang und dem Transport von wassergefährdenden Stoffen, sowie der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) verfügt und das Personal vor Ort in deutscher Sprache unterwiesen wird,
— die eingesetzten LKWs für den Transport der Ware geeignet sind und mindestens die Schadstoffklasse S3 besitzen,
— bei Störungen eine Betreuung vor Ort zugesichert (Reaktionszeit max. 5 Arbeitstage) wird,
— während der gesamten Vertragslaufzeit für technische wie kaufmännische Fragen deutschsprachige Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Eine Referenz (KO-Referenz), nicht älter als aus 2016, aus dem kommunalen Umfeld mit der Größenklasse 5 (ab 100 000 EW) und einer Lieferleistung von mind. 90 t / Jahr (zwingend einzuhaltende Mindestvorgaben).
Zwei weitere Referenzen (nicht älter als aus 2016) aus dem kommunalen Umfeld mit der Größenklasse 5 und, wenn möglich, mindestens eine gleich oder größer 300 000 EW.
Die Bewertung der Referenzen (außer KO-Referenz) erfolgt nach folgenden Kriterien:
Größenklasse:
— Größenklasse 5 gleich/größer 300 000 EW = 10 Punkte,
— Größenklasse 5 gleich/kleiner 299 999-100 000 EW = 5 Punkte,
— Größenklasse 4 kleiner 100 000 = 0 Punkte,
Liefermenge pro Jahr:
— Gleich/größer 200 t/a = 10 Punkte,
— 199 t/a-80 t/a = 5 Punkte,
— Kleiner 80 t/a = 0 Punkte.
Die 3 bestplatzierten Bewerber werden für das nicht offene Verfahren zugelassen, bei Punktgleichheit entscheidet das Los.