Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und Hub-/Kippvorrichtung; geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bis DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Die ASF sollen für das Sammeln und Befördern von Rest- und Bioabfällen, Altpapier bzw. von Sperrgut eingesetzt werden; es sind komplette, betriebsbereite Fahrzeuge in fabrikneuem Zustand anzubieten. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen – Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Müllfahrzeuge
Referenznummer: 001/2021 - ASF
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und Hub-/Kippvorrichtung; geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bis DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Die ASF sollen für das Sammeln und Befördern von Rest- und Bioabfällen, Altpapier bzw. von Sperrgut eingesetzt werden; es sind komplette, betriebsbereite Fahrzeuge in fabrikneuem Zustand anzubieten. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen – Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz.
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und Hub-/Kippvorrichtung; geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bis DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Die ASF sollen für das Sammeln und Befördern von Rest- und Bioabfällen, Altpapier bzw. von Sperrgut eingesetzt werden; es sind komplette, betriebsbereite Fahrzeuge in fabrikneuem Zustand anzubieten. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen – Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Müllfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Fragen, Aufklärungen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per Post oder E-Mail bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang bei oben genannter Kontaktstelle) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten (die Hinweise zur Angebotsbearbeitung in den VU sind maßgeblich). Mündliche Kommunikation ist unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle zum Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Aufklärungen, Konkretisierungen bzw. Änderungen sind bzw. werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Fragen, Aufklärungen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per Post oder E-Mail bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang bei oben genannter Kontaktstelle) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten (die Hinweise zur Angebotsbearbeitung in den VU sind maßgeblich). Mündliche Kommunikation ist unzulässig. Sämtliche von der Vergabestelle zum Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Aufklärungen, Konkretisierungen bzw. Änderungen sind bzw. werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Abfallsammelfahrzeug (Hecklader) einschließlich Schüttung nach DIN EN 1501-1+A1; Aufbausammelbehälter ca. 22 m
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter ca. 22 m
— Fahrgestell Basisfahrzeug: zGG 26 000 kg, Fahrerhaus als Low-Entry-Konzept, Radformel 6 x 2/4, Radstand 3.900 mm und gelenkter Nachlaufachse 1.350 mm, schadstoffarmer Dieselmotor mind. Euro-6-Norm mit ca. 220 kW Motorleistung, Wandlergetriebe und Vollluftfederung, Sicherheitsassistenzsysteme (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen (VU)),
— Fahrgestell Basisfahrzeug: zGG 26 000 kg, Fahrerhaus als Low-Entry-Konzept, Radformel 6 x 2/4, Radstand 3.900 mm und gelenkter Nachlaufachse 1.350 mm, schadstoffarmer Dieselmotor mind. Euro-6-Norm mit ca. 220 kW Motorleistung, Wandlergetriebe und Vollluftfederung, Sicherheitsassistenzsysteme (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen (VU)),
— Aufbausammelbehälter: Behältervolumen ca. 22 m
— Schüttung: geteilter Lifter mit 2 Hub-/Kippeinheiten mit Kammaufnahme, geeignet für den vollautomatischen Entleerbetrieb für MGB nach DIN EN 840-1 sowie für den Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840-3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU).
— Schüttung: geteilter Lifter mit 2 Hub-/Kippeinheiten mit Kammaufnahme, geeignet für den vollautomatischen Entleerbetrieb für MGB nach DIN EN 840-1 sowie für den Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840-3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU).
Bezeichnung des Loses: Abfallsammelfahrzeug (Hecklader) einschließlich Schüttung nach DIN EN 1501-1+A1; Aufbausammelbehälter ca. 24 m
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges (Hecklader) mit Abfallsammelbehälter ca. 24 m
— Fahrgestell Basisfahrzeug: zGG 26 000 kg, Fahrerhaus als Low-Entry-Konzept, Radformel 6x2/4, Radstand 3.900 mm und gelenkter Nachlaufachse 1 350 mm, schadstoffarmer Dieselmotor mind. Euro-6-Norm mit ca. 220 kW Motorleistung, Wandlergetriebe und Vollluftfederung, Sicherheitsassistenzsysteme (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU),
— Fahrgestell Basisfahrzeug: zGG 26 000 kg, Fahrerhaus als Low-Entry-Konzept, Radformel 6x2/4, Radstand 3.900 mm und gelenkter Nachlaufachse 1 350 mm, schadstoffarmer Dieselmotor mind. Euro-6-Norm mit ca. 220 kW Motorleistung, Wandlergetriebe und Vollluftfederung, Sicherheitsassistenzsysteme (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU),
— Aufbausammelbehälter: Behältervolumen ca. 24 m
— Schüttung: einteiliger Lifter mit Kammaufnahme und Hub-/Kippeinheit, geeignet für den manuellen Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840- 1 bis 840- 3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU).
— Schüttung: einteiliger Lifter mit Kammaufnahme und Hub-/Kippeinheit, geeignet für den manuellen Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840- 1 bis 840- 3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage (sämtliche Ausstattungsanforderungen enthält die Leistungsbeschreibung in den VU).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Glauchau
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage zu den VU):
1. Angaben zum Bewerber/Bieter,
2. Angaben zum/zu den gesetzlichen Vertreter*innen bzw. vertretungsberechtigten Gesellschafter*innen, zur Personengesellschaft, zum Einzelunternehmen,
3. Form der Teilnahme (Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe, Eignungsleihe), falls für das Verfahren zutreffend,
4. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe (z. B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlungen, Verurteilung nach StGB), jeweils für den Bieter und falls zutreffend, für benannte Nachunternehmer und für jeden einzelnen Bieter der Bietergemeinschaft,
5. Zusätzliche Erklärungen/Unterlagen zur Prüfung der Eignung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB – Angaben zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausbildung,
6. Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 3 Monate) oder bei EU-Mitgliedstaaten ein vergleichbarer Nachweis,
7. Kopie der Eintragung in das Berufsregister oder bei EU-Mitgliedstaaten ein vergleichbarer Nachweis.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Nachweise zur Eignung des Bieters innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage zu den VU):
1. Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters über gleichwertige Aufträge in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Zusätzliche Erklärungen/Unterlagen zur Prüfung der Eignung nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB – Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
3. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung während der Auftragserfüllung mit folgenden Deckungssummen: für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR, für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Nachweise zur Eignung des Bieters innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage zu den VU):
1. Der Bewerber/Bieter hat Referenzen über gleichwertige Aufträge der letzten 3 Jahre vorzulegen (Leistungen für die Auftraggeberin gelten ohne Angaben als Referenz).
2. Der Bewerber/Bieter hat Auskunft über den Kundendienst, insbesondere den Werkskundendienst (Service-Kapazität, Verfügbarkeit, Kostenstruktur je Einsatz, Verzeichnis der Service-Werkstätten) und ein flächendeckendes Servicenetz im Freistaat Sachsen und den angrenzenden Bundesländern zu erteilen.
2. Der Bewerber/Bieter hat Auskunft über den Kundendienst, insbesondere den Werkskundendienst (Service-Kapazität, Verfügbarkeit, Kostenstruktur je Einsatz, Verzeichnis der Service-Werkstätten) und ein flächendeckendes Servicenetz im Freistaat Sachsen und den angrenzenden Bundesländern zu erteilen.
3. Zusätzliche Erklärungen/Unterlagen zur Prüfung der Eignung nach § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB – Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind weiter Nachweise zur Eignung des Bieters innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
Mindeststandards:
DIN EN 1501-1+A1 in Verbindung mit der Auflistung – Gesetze, Vorschriften, Normen – unter Punkt 3.3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen in den VU sind besonders zu beachten und in der Auftragsdokumentation nachzuweisen. Die Produktprüfung und -zertifizierung mit DGUV Test-Zeichen ist gesondert auszuweisen.
DIN EN 1501-1+A1 in Verbindung mit der Auflistung – Gesetze, Vorschriften, Normen – unter Punkt 3.3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen in den VU sind besonders zu beachten und in der Auftragsdokumentation nachzuweisen. Die Produktprüfung und -zertifizierung mit DGUV Test-Zeichen ist gesondert auszuweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Punkt I.1)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Verfahren finden die §§ 160 ff GWB Anwendung. Eine Korrektur des Ergebnisses des Vergabeverfahrens kann erreicht werden, wenn insbesondere ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten zuständigen Vergabekammer fristgerecht beantragt und durch die Auftraggeberin/Vergabestelle ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin/Vergabestelle die erfolglosen Bewerber / Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert hat und die Sperrfrist nach § 134 Abs. 2 GWB abgelaufen ist. Schlussfolgernd ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, sofern ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mittelung der Auftraggeberin / Vergabestelle, einer Rügen nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Ferner weisen wir darauf hin, dass der Bewerber / Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, bereits in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile bzw. -stellen eindeutig kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber/Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Verfahren finden die §§ 160 ff GWB Anwendung. Eine Korrektur des Ergebnisses des Vergabeverfahrens kann erreicht werden, wenn insbesondere ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten zuständigen Vergabekammer fristgerecht beantragt und durch die Auftraggeberin/Vergabestelle ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Auftraggeberin/Vergabestelle die erfolglosen Bewerber / Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert hat und die Sperrfrist nach § 134 Abs. 2 GWB abgelaufen ist. Schlussfolgernd ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, sofern ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mittelung der Auftraggeberin / Vergabestelle, einer Rügen nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Ferner weisen wir darauf hin, dass der Bewerber / Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten des Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, bereits in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile bzw. -stellen eindeutig kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber/Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2021/S 052-130213 (2021-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TEDF70GT/2021-000442
Kurze Beschreibung:
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und Hub-/Kippvorrichtung; geeignet für MGB gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bis DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Die ASF sollen für das Sammeln und Befördern von Rest- und Bioabfällen, Altpapier bzw. von Sperrgut eingesetzt werden; es sind komplette, betriebsbereite Fahrzeuge in fabrikneuem Zustand anzubieten. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen-Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz.
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und Hub-/Kippvorrichtung; geeignet für MGB gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bis DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Die ASF sollen für das Sammeln und Befördern von Rest- und Bioabfällen, Altpapier bzw. von Sperrgut eingesetzt werden; es sind komplette, betriebsbereite Fahrzeuge in fabrikneuem Zustand anzubieten. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen-Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz.
Gesamtwert des Auftrags: 451 185 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: OT Reinholdshain Ringstraße 36 B
— Fahrgestell Basisfahrzeug: zGG 26 000 kg, Fahrerhaus als Low-Entry-Konzept, Radformel 6x2/4, Radstand 3 900 mm und gelenkte Nachlaufachse 1 350 mm, schadstoffarmer Dieselmotor mind. EURO-6-Norm mit ca. 220 kW Motorleistung, Wandlergetriebe und Vollluftfederung, Sicherheitsassistenzsysteme,
— Fahrgestell Basisfahrzeug: zGG 26 000 kg, Fahrerhaus als Low-Entry-Konzept, Radformel 6x2/4, Radstand 3 900 mm und gelenkte Nachlaufachse 1 350 mm, schadstoffarmer Dieselmotor mind. EURO-6-Norm mit ca. 220 kW Motorleistung, Wandlergetriebe und Vollluftfederung, Sicherheitsassistenzsysteme,
— Schüttung: geteilter Lifter mit zwei Hub-/Kippeinheiten mit Kammaufnahme, geeignet für den vollautomatischen Entleerbetrieb für MGB nach DIN EN 840-1 sowie für den Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840-3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage.
— Schüttung: geteilter Lifter mit zwei Hub-/Kippeinheiten mit Kammaufnahme, geeignet für den vollautomatischen Entleerbetrieb für MGB nach DIN EN 840-1 sowie für den Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840-3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage.
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter ca. 24 m
— Schüttung: einteiliger Lifter mit Kammaufnahme und Hub-/Kippeinheit, geeignet für den manuellen Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840-1 bis DIN EN 840-3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage.
— Schüttung: einteiliger Lifter mit Kammaufnahme und Hub-/Kippeinheit, geeignet für den manuellen Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840-1 bis DIN EN 840-3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH
Ringstraße 36 B
08371 Glauchau
Deutschland
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 v. H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewährleistung
Service / Standortentfernung zum Werkskundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 v. H.
Preis (Gewichtung): 60 v. H.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-30 📅
Name: ZÖLLER-KIPPER GmbH
Postanschrift: Hans-Zöller-Straße 50-68
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131887-0📞
E-Mail: info@zoeller-kipper.de📧
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.zoeller-kipper.de🌏
Telefon: +49 61318870📞
Gesamtwert des Auftrags: 222 842 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsleitung / Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuell geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2017, BGBl. I S. 3618) Anwendung.
Die Bestimmungen des § 160 lauten auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [-]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsverfahren gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile bzw.-stellen kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsverfahren gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile bzw.-stellen kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.