Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt:
— Los 1: Dreiachs-Low-Entry-LKW-Fahrgestell,
— Los 2: Pressmüllaufbau (Hecklader),
— Los 3: Liftersystem.
Die Gesamtfahrzeuge müssen den Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen nach DIN EN 1501 entsprechen.
Als Fahrgestelle kommen ausschließlich Niederflurkonzepte in Betracht. Das Fahrzeug soll als Dreiachser mit gelenkter und entlastbarer Nachlaufachse eingesetzt werden.
Die Pressmüllaufbauten müssen sowohl für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage als auch für die Erfassung von Haus- und Biomüll geeignet sein. Das Aufbauvolumen sollte möglichst ca. 23 m betragen.
Die Automatikausschüttungen müssen MGB-Umleerbehälter in den Größen von 80 Liter - 1 100 Liter leeren können.
Eine Technikvorführung in Form der Bereitstellung eines Vorführfahrzeugs für 5 Arbeitstage bleibt vorbehalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von 2 Dreiachs-LKW-Fahrgestellen mit Pressmüllaufbauten (Hecklader) und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501
23_2021”
Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt:
— Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt:
— Los 1: Dreiachs-Low-Entry-LKW-Fahrgestell,
— Los 2: Pressmüllaufbau (Hecklader),
— Los 3: Liftersystem.
Die Gesamtfahrzeuge müssen den Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen nach DIN EN 1501 entsprechen.
Als Fahrgestelle kommen ausschließlich Niederflurkonzepte in Betracht. Das Fahrzeug soll als Dreiachser mit gelenkter und entlastbarer Nachlaufachse eingesetzt werden.
Die Pressmüllaufbauten müssen sowohl für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage als auch für die Erfassung von Haus- und Biomüll geeignet sein. Das Aufbauvolumen sollte möglichst ca. 23 m betragen.
Die Automatikausschüttungen müssen MGB-Umleerbehälter in den Größen von 80 Liter - 1 100 Liter leeren können.
Eine Technikvorführung in Form der Bereitstellung eines Vorführfahrzeugs für 5 Arbeitstage bleibt vorbehalten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 472 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrgestelle mit Führerhaus📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In der Regel das Herstellerwerk des Pressmüllaufbaus
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 2 Dreiachs-LKW- Fahrgestellen (zulässiges Gesamtgewicht 26 000 kg) in Niedrigbauweise (Low Entry) mit lenk- und entlastbarer Nachlaufachse und...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 2 Dreiachs-LKW- Fahrgestellen (zulässiges Gesamtgewicht 26 000 kg) in Niedrigbauweise (Low Entry) mit lenk- und entlastbarer Nachlaufachse und einem Radstand von 3 900 mm.
Das Fahrzeugchassis in Niederflurbauweise muss die Montage von handelsüblichen Pressmüllaufbauten (Hecklader) und Automatikausschüttungen durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ermöglichen.
Es sollen möglichst Aufbauten mit einem Fassungsvolumen von ca. 23 m aufgebaut werden können.
Alle AN (Los 1 — 3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): sicherheitsrelevante Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltfaktoren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name): Preis und Folgekosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 42
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 10
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.7): Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens 26 Wochen nach Auftragserteilung.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Pressmüllaufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herstellerwerk des Pressmüllaufbaus
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Einbau von Pressmüllaufbauten zum Aufbau von 2 Abfallsammelfahrzeugen.
Es sind Heckladeraufbauten gemäß DIN EN 1501 anzubieten, welche...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Einbau von Pressmüllaufbauten zum Aufbau von 2 Abfallsammelfahrzeugen.
Es sind Heckladeraufbauten gemäß DIN EN 1501 anzubieten, welche kompatibel mit einem sogenannten DIN-Lifter und dem unter Los 1 beschriebenen Trägerfahrzeug sind.
Das Gesamtfahrzeug soll im zukünftigen Betrieb mit einem Identsystem zur Tonnenerkennung ausgerüstet werden. Hierzu müssen alle erforderlichen Schnittstellen und Anforderungen vorgerüstet sein.
Alle AN (Los 1-3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 45
Kostenkriterium (Name): Ersatzteilkosten/Wartung
Kostenkriterium (Gewichtung): 4
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 126 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Zu II.2.7): Ausführungszeit nach Bieterangabe.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Liftersystem
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In der Regel der Standort des Automatikschüttung-Herstellers
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Einbau von 2 Automatikschüttungen zum Aufbau von 2 Abfallsammelfahrzeugen.
Es sind Schüttungen für Zweirad- und Vierradbehälter mit einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Einbau von 2 Automatikschüttungen zum Aufbau von 2 Abfallsammelfahrzeugen.
Es sind Schüttungen für Zweirad- und Vierradbehälter mit einem Fassungsvermögen bis 1 100 Liter (gemäß DIN EN 840-1 und DIN EN 840 bis DIN EN 840-3) anzubieten, welche mit den unter Los 2 beschriebenen Aufbauten kompatibel sind.
Alle Auftragnehmer (Los 1-3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Handels- bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Handels- bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag 25.3.2021),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs.1 GWB (Formblatt „124a_Erklaerung zur Zuverlaessigkeit_Lieferleistung“).
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von dem AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung entweder eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags- / Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen. Alternativ wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
— Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde,
— Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und / oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen jeweils durch Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch einschlägige Liefer- und Dienstleistungen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen),
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
— Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben,
— Unterbeauftragungen sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als Unterauftragnehmer gelten.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bieter, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bieter, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer Kartellabsprache der AG hinreichende Anhaltpunkte vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ҥ 17 VOL/B;
Mit Angebotsabgabe werden folgende Zahlungsziele akzeptiert:
— Los 1: Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach erfolgter Abnahme beim...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
§ 17 VOL/B;
Mit Angebotsabgabe werden folgende Zahlungsziele akzeptiert:
— Los 1: Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach erfolgter Abnahme beim Auftragnehmer des Los 2 (=Rohbauabnahme).
Die Zahlungsfrist beginnt nach mängelfreier Lieferung der Fahrgestelle, erfolgter Rohbauabnahme beim Auftragnehmer des Loses 2 und Vorliegen einer prüfbaren Rechnung.
— Los 2 und Los 3: Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach erfolgter Endabnahme.
Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen den Austausch einer vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Person verlangen, wenn diese wiederholt und schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat.
Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen werden unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/99825 zum Abruf zur Verfügung...”
Die Vergabeunterlagen werden unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/99825 zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bieter müssen sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die Angebotsabgabe auf der eVergabePlattform registriert (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und beworben (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben. Für die Abgabe eines Angebotes verwenden Sie den Bieterclient ava-sign 2020 der Vergabeplattform (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/hilfe-zu-ava-sign-2019.html).
Informationen erhalten Sie auch unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html. Unter http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.html sind u. a. Schulungsvideos für die elektronische Angebotsabgabe abrufbar. Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bieter / Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-9 / 16).
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden.
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.3.2021 – 12.00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss.
6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von Der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in 3 Lose unterteilt:
— Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in 3 Lose unterteilt:
— Los 1: Dreiachs-Low-Entry-LKW-Fahrgestell,
— Los 2: Pressmüllaufbau (Hecklader),
— Los 3: Liftersystem.
Die Gesamtfahrzeuge müssen den Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen nach DIN EN 1501 entsprechen.
Als Fahrgestelle kommen ausschließlich Niederflurkonzepte in Betracht. Das Fahrzeug soll als Dreiachser mit gelenkter und entlastbarer Nachlaufachse eingesetzt werden.
Die Pressmüllaufbauten müssen sowohl für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage als auch für die Erfassung von Haus- und Biomüll geeignet sein. Das Aufbauvolumen sollte möglichst ca. 23 m betragen.
Die Automatikausschüttungen müssen MGB-Umleerbehälter in den Größen von 80 Liter-1 100 Liter leeren können.
Eine Technikvorführung in Form der Bereitstellung eines Vorführfahrzeugs für 5 Arbeitstage bleibt vorbehalten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 2 Dreiachs-LKW- Fahrgestellen (zulässiges Gesamtgewicht 26 000 kg) in Niedrigbauweise (Low Entry) mit lenk- und entlastbarer Nachlaufachse und...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 2 Dreiachs-LKW- Fahrgestellen (zulässiges Gesamtgewicht 26 000 kg) in Niedrigbauweise (Low Entry) mit lenk- und entlastbarer Nachlaufachse und einem Radstand von 3 900 mm.
Das Fahrzeugchassis in Niederflurbauweise muss die Montage von handelsüblichen Pressmüllaufbauten (Hecklader) und Automatikausschüttungen durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ermöglichen.
Es sollen möglichst Aufbauten mit einem Fassungsvolumen von ca. 23 m aufgebaut werden können.
Alle AN (Los 1-3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.7):
Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens 26 Wochen nach Auftragserteilung.”
Zusätzliche Informationen: Zu II.2.7):
Ausführungszeit nach Bieterangabe
Zusätzliche Informationen: Zu II.2.7):
Ausführungsfrist gemäß Bieterangabe.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 033-081735
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fahrgestell
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Daimler Truck AG – Niederlassung Berlin
Postanschrift: Mühlenstraße 30
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 302694-0📞
E-Mail: ves@daimler.com📧
Fax: +49 7111779070894 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.daimler.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Pressmüllaufbau
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zöller-Kipper GmbH
Postanschrift: Hans-Zöller-Str. 50-68
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55130
Telefon: +49 6131-887-0📞
E-Mail: info@zoeller-kipper.de📧
Fax: +49 6131-882382 📠
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.zoeller-kipper.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 126 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Liftersystem
Name und Anschrift des Auftragnehmers
URL: www.zoeller-kipper.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 50 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das...”
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Veröffentlichung der Auftragswerte der drei Lose den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 100-263546 (2021-05-21)