Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt: — Los 1: Dreiachs-Low-Entry-LKW-Fahrgestell, — Los 2: Pressmüllaufbau (Hecklader), — Los 3: Liftersystem. Die Gesamtfahrzeuge müssen den Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen nach DIN EN 1501 entsprechen. Als Fahrgestelle kommen ausschließlich Niederflurkonzepte in Betracht. Das Fahrzeug soll als Dreiachser mit gelenkter und entlastbarer Nachlaufachse eingesetzt werden. Die Pressmüllaufbauten müssen sowohl für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage als auch für die Erfassung von Haus- und Biomüll geeignet sein. Das Aufbauvolumen sollte möglichst ca. 23 m betragen. Die Automatikausschüttungen müssen MGB-Umleerbehälter in den Größen von 80 Liter - 1 100 Liter leeren können. Eine Technikvorführung in Form der Bereitstellung eines Vorführfahrzeugs für 5 Arbeitstage bleibt vorbehalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Müllfahrzeuge
Referenznummer: 23_2021
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt:
— Los 1: Dreiachs-Low-Entry-LKW-Fahrgestell,
— Los 2: Pressmüllaufbau (Hecklader),
— Los 3: Liftersystem.
Die Gesamtfahrzeuge müssen den Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen nach DIN EN 1501 entsprechen.
Als Fahrgestelle kommen ausschließlich Niederflurkonzepte in Betracht. Das Fahrzeug soll als Dreiachser mit gelenkter und entlastbarer Nachlaufachse eingesetzt werden.
Die Pressmüllaufbauten müssen sowohl für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage als auch für die Erfassung von Haus- und Biomüll geeignet sein. Das Aufbauvolumen sollte möglichst ca. 23 m
Die Automatikausschüttungen müssen MGB-Umleerbehälter in den Größen von 80 Liter - 1 100 Liter leeren können.
Eine Technikvorführung in Form der Bereitstellung eines Vorführfahrzeugs für 5 Arbeitstage bleibt vorbehalten.
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt:
— Los 1: Dreiachs-Low-Entry-LKW-Fahrgestell,
— Los 2: Pressmüllaufbau (Hecklader),
— Los 3: Liftersystem.
Die Gesamtfahrzeuge müssen den Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen nach DIN EN 1501 entsprechen.
Als Fahrgestelle kommen ausschließlich Niederflurkonzepte in Betracht. Das Fahrzeug soll als Dreiachser mit gelenkter und entlastbarer Nachlaufachse eingesetzt werden.
Die Pressmüllaufbauten müssen sowohl für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage als auch für die Erfassung von Haus- und Biomüll geeignet sein. Das Aufbauvolumen sollte möglichst ca. 23 m
Die Automatikausschüttungen müssen MGB-Umleerbehälter in den Größen von 80 Liter - 1 100 Liter leeren können.
Eine Technikvorführung in Form der Bereitstellung eines Vorführfahrzeugs für 5 Arbeitstage bleibt vorbehalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrgestelle mit Führerhaus📦 Fahrzeuge für Abfall📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu II.2.7): Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens 26 Wochen nach Auftragserteilung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt:
— Los 1: Dreiachs-Low-Entry-LKW-Fahrgestell,
— Los 2: Pressmüllaufbau (Hecklader),
— Los 3: Liftersystem.
Die Gesamtfahrzeuge müssen den Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen nach DIN EN 1501 entsprechen.
Als Fahrgestelle kommen ausschließlich Niederflurkonzepte in Betracht. Das Fahrzeug soll als Dreiachser mit gelenkter und entlastbarer Nachlaufachse eingesetzt werden.
Die Pressmüllaufbauten müssen sowohl für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage als auch für die Erfassung von Haus- und Biomüll geeignet sein. Das Aufbauvolumen sollte möglichst ca. 23 m
Die Automatikausschüttungen müssen MGB-Umleerbehälter in den Größen von 80 Liter - 1 100 Liter leeren können.
Eine Technikvorführung in Form der Bereitstellung eines Vorführfahrzeugs für 5 Arbeitstage bleibt vorbehalten.
Geschätzter Gesamtwert: 472 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Dreiachs-LKW- Fahrgestellen (zulässiges Gesamtgewicht 26 000 kg) in Niedrigbauweise (Low Entry) mit lenk- und entlastbarer Nachlaufachse und einem Radstand von 3 900 mm.
Das Fahrzeugchassis in Niederflurbauweise muss die Montage von handelsüblichen Pressmüllaufbauten (Hecklader) und Automatikausschüttungen durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ermöglichen.
Es sollen möglichst Aufbauten mit einem Fassungsvolumen von ca. 23 m
Alle AN (Los 1 — 3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Alle AN (Los 1 — 3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Zu II.2.7): Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens 26 Wochen nach Auftragserteilung.
Bezeichnung des Loses: Pressmüllaufbau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Einbau von Pressmüllaufbauten zum Aufbau von 2 Abfallsammelfahrzeugen.
Es sind Heckladeraufbauten gemäß DIN EN 1501 anzubieten, welche kompatibel mit einem sogenannten DIN-Lifter und dem unter Los 1 beschriebenen Trägerfahrzeug sind.
Das Gesamtfahrzeug soll im zukünftigen Betrieb mit einem Identsystem zur Tonnenerkennung ausgerüstet werden. Hierzu müssen alle erforderlichen Schnittstellen und Anforderungen vorgerüstet sein.
Alle AN (Los 1-3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Alle AN (Los 1-3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 126 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: Zu II.2.7): Ausführungszeit nach Bieterangabe.
Bezeichnung des Loses: Liftersystem
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Einbau von 2 Automatikschüttungen zum Aufbau von 2 Abfallsammelfahrzeugen.
Es sind Schüttungen für Zweirad- und Vierradbehälter mit einem Fassungsvermögen bis 1 100 Liter (gemäß DIN EN 840-1 und DIN EN 840 bis DIN EN 840-3) anzubieten, welche mit den unter Los 2 beschriebenen Aufbauten kompatibel sind.
Alle Auftragnehmer (Los 1-3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Alle Auftragnehmer (Los 1-3) haben nach Zuschlagserteilung unter umfassender Beteiligung des AG zwecks Schnittstellenabsprache bzgl. des Aufbautermins, dem Nebenantrieb usw. Kontakt miteinander aufzunehmen. Der AG behält sich vor, eine Baubesprechung in seinen Räumlichkeiten durchzuführen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 50 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: Zu II.2.7): Ausführungsfrist gemäß Bieterangabe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
In der Regel das Herstellerwerk des Pressmüllaufbaus
Herstellerwerk des Pressmüllaufbaus
In der Regel der Standort des Automatikschüttung-Herstellers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Handels- bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag 25.3.2021),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs.1 GWB (Formblatt „124a_Erklaerung zur Zuverlaessigkeit_Lieferleistung“).
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von dem AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung entweder eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von dem AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung entweder eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags- / Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen. Alternativ wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags- / Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen. Alternativ wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
— Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde,
— Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und / oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen jeweils durch Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch einschlägige Liefer- und Dienstleistungen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen),
— mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und / oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen jeweils durch Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch einschlägige Liefer- und Dienstleistungen, die bis zu 5 Jahre zurückliegen),
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
— Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
— Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben,
— Unterbeauftragungen sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als Unterauftragnehmer gelten.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Mindeststandards:
Bieter, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer Kartellabsprache der AG hinreichende Anhaltpunkte vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind.
Bieter, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer Kartellabsprache der AG hinreichende Anhaltpunkte vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
§ 17 VOL/B;
Mit Angebotsabgabe werden folgende Zahlungsziele akzeptiert:
— Los 1: Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach erfolgter Abnahme beim Auftragnehmer des Los 2 (=Rohbauabnahme).
Die Zahlungsfrist beginnt nach mängelfreier Lieferung der Fahrgestelle, erfolgter Rohbauabnahme beim Auftragnehmer des Loses 2 und Vorliegen einer prüfbaren Rechnung.
— Los 2 und Los 3: Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach erfolgter Endabnahme.
Der Auftraggeber kann in begründeten Fällen den Austausch einer vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Person verlangen, wenn diese wiederholt und schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat.
Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service Kundendienst
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): sicherheitsrelevante Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltfaktoren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Kostenkriterium (Name): Preis und Folgekosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 42
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 45
Kostenkriterium (Name): Ersatzteilkosten/Wartung
Kostenkriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
17,5
7,5
Kostenkriterium (Gewichtung): 65
Kostenkriterium (Name): Ersatzteilkosten / Wartung
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bieter / Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-9 / 16).
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Bieter / Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-9 / 16).
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden.
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.3.2021 – 12.00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.3.2021 – 12.00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss.
6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von Der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von Der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 033-081735 (2021-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in 3 Lose unterteilt:
— Los 1: Dreiachs-Low-Entry-LKW-Fahrgestell,
— Los 2: Pressmüllaufbau (Hecklader),
— Los 3: Liftersystem.
Die Gesamtfahrzeuge müssen den Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen nach DIN EN 1501 entsprechen.
Als Fahrgestelle kommen ausschließlich Niederflurkonzepte in Betracht. Das Fahrzeug soll als Dreiachser mit gelenkter und entlastbarer Nachlaufachse eingesetzt werden.
Die Pressmüllaufbauten müssen sowohl für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage als auch für die Erfassung von Haus- und Biomüll geeignet sein. Das Aufbauvolumen sollte möglichst ca. 23 m
Die Automatikausschüttungen müssen MGB-Umleerbehälter in den Größen von 80 Liter-1 100 Liter leeren können.
Eine Technikvorführung in Form der Bereitstellung eines Vorführfahrzeugs für 5 Arbeitstage bleibt vorbehalten.
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501.
Die Ausschreibung ist in 3 Lose unterteilt:
— Los 1: Dreiachs-Low-Entry-LKW-Fahrgestell,
— Los 2: Pressmüllaufbau (Hecklader),
— Los 3: Liftersystem.
Die Gesamtfahrzeuge müssen den Sicherheits- und Konstruktionsanforderungen nach DIN EN 1501 entsprechen.
Als Fahrgestelle kommen ausschließlich Niederflurkonzepte in Betracht. Das Fahrzeug soll als Dreiachser mit gelenkter und entlastbarer Nachlaufachse eingesetzt werden.
Die Pressmüllaufbauten müssen sowohl für die Erfassung von Papier, Pappe und Kartonage als auch für die Erfassung von Haus- und Biomüll geeignet sein. Das Aufbauvolumen sollte möglichst ca. 23 m
Die Automatikausschüttungen müssen MGB-Umleerbehälter in den Größen von 80 Liter-1 100 Liter leeren können.
Eine Technikvorführung in Form der Bereitstellung eines Vorführfahrzeugs für 5 Arbeitstage bleibt vorbehalten.
Gesamtwert des Auftrags: 3 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102
Referenz Zusätzliche Informationen
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Veröffentlichung der Auftragswerte der drei Lose den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.