Die Bieter haben im Rahmen einer Eigenerklärung anzugeben, ob für ihr Unternehmen Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bieter, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sie ergriffen haben. Für diese Erklärung ist das Formblatt FB 1 auszufüllen, das im Rahmen der Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten Adresse zur Verfügung gestellt wird. Das ausgefüllte Formblatt ist mit dem Angebot einzureichen.