Lieferung von 2 St. Grader für den Einsatz unter Tage, Schacht Konrad

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Lieferung von 2 dieselangetriebenen Gradern für den untertägigen Einsatz. Die Grader dienen dem Fahrbahnbau in den Grubenräumen. Durch Zusatzgeräte soll das Fahrzeug an die Anforderungen unter Tage angepasst werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planiermaschinen und Straßenhobel
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 dieselangetriebenen Gradern für den untertägigen Einsatz. Die Grader dienen dem Fahrbahnbau in den Grubenräumen. Durch Zusatzgeräte soll das Fahrzeug an die Anforderungen unter Tage angepasst werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planiermaschinen und Straßenhobel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen und Geräte für den Bergbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Salzgitter, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de 🌏
E-Mail: sven.zoch@bge.de 📧
Telefon: +49 5171/43-1226 📞
Fax: +49 5171/43-1502 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E22591136 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E22591136 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-03 📅
Datum des Beginns: 2021-08-10 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 085-219247
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 098-233737
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad ist für die Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50 in 38239 Salzgitter Bleckenstedt werden 2 St. dieselangetriebene Grader (Planierer, Erdhobeloder Straßenhobel) für den untertägigen Einsatz benötigt. Die Grader dienen dem Fahrbahnbau in den Grubenräumen. Durch Zusatzgeräte soll das Fahrzeug an die Anforderungen unter Tage angepasst werden.
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Ebenfalls Besstandteil des Auftrags sind die Erstellung der entsprechenden Genehmigungs- und Fertigungsplanung, Fertigung und Lieferung frei Schachtanlage Konrad, Montage sowie Inbetriebnahme, Abnahme und Schulung der Mitarbeiter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schachtanlage Konrad 1
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter – Bleckenstedt
Für den Grubenbetrieb unter Tage

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben / Sozialversicherungsbeiträge,
— Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Pönalisierung des Auftrags vorgesehen. Die maximale Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % des Gesamtauftrages.
Pönalisiert wird nur der Termin der Lieferung auf die Schachtanlage.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E22591136 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228999163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 085-219247 (2021-04-28)