Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen 2 serienmäßige Kompaktlader mit Kettenfahrwerk (Laufwerk mit Drehstabfederung) und dieselbetriebenem Verbrennungsmotor einschließlich Anbaugeräte und Zubehörteile für den untertägigen Einsatz auf der Schachtanlage Konrad beschafft werden. Die Anforderungen der DIN EN 474 sind einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171-431857📞
E-Mail: bernd.barsch@bge.de📧
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E45716462🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E45716462🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 2 St. Kompaktlader mit Kettenfahrwerk für den Einsatz unter Tage
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte für den Bergbau📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen 2 serienmäßige Kompaktlader mit...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen 2 serienmäßige Kompaktlader mit Kettenfahrwerk (Laufwerk mit Drehstabfederung) und dieselbetriebenem Verbrennungsmotor einschließlich Anbaugeräte und Zubehörteile für den untertägigen Einsatz auf der Schachtanlage Konrad beschafft werden. Die Anforderungen der DIN EN 474 sind einzuhalten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50, 38239 Salzgitter – Bleckenstedt, für den Grubenbetrieb unter Tage”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen 2 serienmäßige Kompaktlader mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad sollen 2 serienmäßige Kompaktlader mit Kettenfahrwerk (Laufwerk mit Drehstabfederung) und dieselbetriebenem Verbrennungsmotor einschließlich Anbaugeräte und Zubehörteile für den untertägigen Einsatz auf der Schachtanlage Konrad beschafft werden. Die Anforderungen der DIN EN 474 sind einzuhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben/Sozialversicherungsbeiträge,
— Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gern. § 123 und 124 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es ist eine Pönalisierung des Auftrags vorgesehen. Die maximale Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % des Gesamtauftrages.
Pönalisiert wird nur der Termin...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist eine Pönalisierung des Auftrags vorgesehen. Die maximale Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % des Gesamtauftrages.
Pönalisiert wird nur der Termin der Lieferung auf die Schachtanlage.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-07-15
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr .de einzureichen.” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228999163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 109-286581 (2021-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 277 342 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50, 38239 Salzgitter - Bleckenstedt, für den Grubenbetrieb unter Tage”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 109-286581
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 45203653
Titel: Lieferung von 2 St. Kompaktladern mit Kettenfahrwerk
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zeppelin Baumaschinen GmbH
Postanschrift: Zeppelinweg 1
Postort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Niedersachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 277 342 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen :
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen :
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 166-434024 (2021-08-24)