Lieferung von 2 Stück Planierraupen

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Lieferung von 2 Planierraupen nach DIN EN 474-1 mit dieselbetriebenem Verbrennungsmotor einschließlich Schiebeschildverlängerung für den untertägigen Einsatz auf der Schachtanlage Konrad.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-28 Auftragsbekanntmachung
2021-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen und Geräte für den Bergbau
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Planierraupen nach DIN EN 474-1 mit dieselbetriebenem Verbrennungsmotor einschließlich Schiebeschildverlängerung für den untertägigen Einsatz auf der Schachtanlage Konrad.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen und Geräte für den Bergbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planierraupen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de 🌏
E-Mail: bernd.barsch@bge.de 📧
Telefon: +49 5171-43-1857 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E53516783 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E53516783 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-02 📅
Datum des Beginns: 2021-08-30 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 105-275712
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Errichtung des Endlagers Konrad ist für die Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50 in 38239 Salzgitter Bleckenstedt werden 2 Planierraupen nach DIN EN 474-1 mit dieselbetriebenem Verbrennungsmotor einschließlich Schiebeschildverlängerung benötigt.
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Ebenfalls Besstandteil des Auftrags sind die Erstellung der entsprechenden Genehmigungs- und Fertigungsplanung, Fertigung und Lieferung frei Schachtanlage Konrad, Montage sowie Inbetriebnahme, Abnahme und Schulung der Mitarbeiter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schachtanlage Konrad 1
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter – Bleckenstedt
Für den Grubenbetrieb unter Tage

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben/Sozialversicherungsbeiträge,
— Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Pönalisierung des Auftrags vorgesehen. Die maximale Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % des Gesamtauftrages.
Pönalisiert wird nur der Termin der Lieferung auf die Schachtanlage.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E53516783 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Srtraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228999163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 105-275712 (2021-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 850 312 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-434021
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 105-275712
ABl. S-Ausgabe: 166

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ebenfalls Besstandteil des Auftrags sind die Erstellung der entsprechenden Genehmigungs- und Fertigungsplanung, Fertigung und Lieferung frei Schachtanlage Konrad, Montage sowie Inbetriebnahme,
Abnahme und Schulung der Mitarbeiter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schachtanlage Konrad 1, Bleckenstedter Straße 50, 38239 Salzgitter - Bleckenstedt,
für den Grubenbetrieb unter Tage

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-19 📅
Name: Zeppelin Baumaschinen GmbH
Postanschrift: Zeppelinweg 1
Postort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland 🇩🇪
Niedersachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 850 312 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2021/S 166-434021 (2021-08-24)