Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2
30-01.59.05-32-96-EU
Produkte/Dienstleistungen: Diagnostische Ausstattung📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von 500 000 SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung.
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Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 500 000 SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-07 📅
Datum des Endes: 2021-05-04 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Lieferung von 100 000 Stück muss in der 14. KW erfolgen.
Jeweils 50 000 Stück sind in den KW 15 - KW 22 zu liefern.
Auf die Einhaltung von...”
Zusätzliche Informationen
Die Lieferung von 100 000 Stück muss in der 14. KW erfolgen.
Jeweils 50 000 Stück sind in den KW 15 - KW 22 zu liefern.
Auf die Einhaltung von Mindestfristen nach § 15 VgV wird entsprechend dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verzichtet. Die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB entfällt wegen besonderer Dringlichkeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Keine
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Bedingungen für die Teilnahme
Eigenerklärung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Keine
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Einhaltung der Mindestfristen ist nicht möglich, da die erste Lieferung der Tests noch in den Osterferien an die betreffenden Einrichtungen verteilt werden muss.”
Beschleunigtes Verfahren
Die Einhaltung der Mindestfristen ist nicht möglich, da die erste Lieferung der Tests noch in den Osterferien an die betreffenden Einrichtungen verteilt werden muss.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-06
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-06
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
“Auf die Einhaltung von Mindestfristen nach § 15 VgV wird entsprechend dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung...”
Auf die Einhaltung von Mindestfristen nach § 15 VgV wird entsprechend dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verzichtet. Die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB entfällt wegen besonderer Dringlichkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29UVS
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
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Quelle: OJS 2021/S 065-164090 (2021-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 375 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Lieferung von 100 000 Stück muss in der 14. KW erfolgen.
Jeweils 50 000 Stück sind in den KW 15 – KW 22 zu liefern.
Auf die Einhaltung von...”
Zusätzliche Informationen
Die Lieferung von 100 000 Stück muss in der 14. KW erfolgen.
Jeweils 50 000 Stück sind in den KW 15 – KW 22 zu liefern.
Auf die Einhaltung von Mindestfristen nach § 15 VgV wird entsprechend dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verzichtet. Die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB entfällt wegen besonderer Dringlichkeit.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 065-164090
Auftragsvergabe
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 22
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 22
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 22
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SevenMaxX Deutschland GmbH
Postort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 375 000 💰
“Auf die Einhaltung von Mindestfristen nach § 15 VgV wird entsprechend dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung...”
Auf die Einhaltung von Mindestfristen nach § 15 VgV wird entsprechend dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verzichtet. Die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB entfällt wegen besonderer Dringlichkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29GM0
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Quelle: OJS 2021/S 080-205642 (2021-04-21)