Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. – 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Antigen-Selbsttests
ZA 5.2/1000733451/AUL
Produkte/Dienstleistungen: Diagnoseausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. – 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Auftragsgegenstand ist die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Diese Endverbrauchsstellen sind über die gesamte Fläche des Bundeslandes NRW verteilt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 17 – 22 des Jahres 2021 über 3.1 Mio Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 23 und 24 des Jahres 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Tests pro Woche liefern zu können.
Vertragsgemäß zu liefern sind ausschließlich solche Tests, die im Zeitpunkt der Beauftragung und Lieferung über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet sind oder ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen haben und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisen können, jedoch unter Ausschluss ausschließlich nasopharyngeal anzuwendender Tests.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 17 des Jahres 2021, d. h. mit dem 26.4.2021.
Zur vertragsgegenständlichen Leistung des Auftragnehmers gehört ab der KW 23 auch – soweit angeboten – die Abwicklung der Einzelbestellungen der Endverbrauchsstellen über ein bestehendes ERP-System mit Logistikmodul und die Bereitstellung einer webbasierten und grundsätzlich 24/7/365 mit einer Ausfallsicherheit von >99 % erreichbaren Bestellplattform mit Zweifaktoren-Authentifizierung oder Login-Daten für akkreditierte Besteller/innen, über die die Endverbrauchsstellen Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag mit einer Mindestbestellmenge von jeweils 100 Tests tätigen können. Sicherzustellen ist auch – soweit angeboten – ein webbasiertes Tracking der Bestell- und Liefervorgänge mit Selbstabruf im Internet sowie eine tagesaktuelle Übersicht des Liefer- und Rechnungsstatus.
Sofern der Auftragnehmer keine eigene Bestellplattform zur Verfügung stellen kann, ist die Einbindung in den „Einkaufskatalog NRW“ zwingend sicherzustellen. Einzelabrufe der Endverbrauchsstellen werden dem Auftragnehmer aus dem „Einkaufskatalog NRW“ in Form von HTML-E-Mails übermittelt. Die E-Mails können auf Wunsch des Auftragnehmers auch um eine elektronisch verarbeitbare XML-Datei nach OpenTrans-Standard als Dateianhang erweitert werden. Der Auftragnehmer hat die für die Einbindung der Vertragsprodukte in den Einkaufskatalog erforderlichen Templates (Produktbeschreibung etc.) bereitzustellen.
Die vertragsgegenständlichen Leistungen des Auftragnehmers beinhalten auch die kurzfristige Lieferung der Vertragsprodukte DDP (Delivered Duty Paid) an die jeweiligen Endverbrauchsstellen entsprechend der von diesen getätigten Einzelabrufe.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Rahmenvertrag verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-20 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags einmalig um bis zu 5...”
Beschreibung der Verlängerungen
Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags einmalig um bis zu 5 Kalendermonate, d. h. bis zum 31.12.2021, verlängern.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens mit einer Verkürzung der Angebotsfrist – hier auf 18 Kalendertage. Der öffentliche...”
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens mit einer Verkürzung der Angebotsfrist – hier auf 18 Kalendertage. Der öffentliche Auftraggeber kann für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Eine solch hinreichend begründete Dringlichkeit ist vorliegend gegeben. Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter Bevölkerungsgruppen eine wirksame Eindämmung der Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr erweiterten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie hat die MPK am 3.3.2021 beschlossen, sowohl dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Landesbeschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten. Die Umsetzung gilt es mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere auch der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigem Bestreben einer sukzessiven Rückkehr insbesondere der Schulen zu einem geordneten Regelbetrieb so bald als möglich sicherzustellen. Diese hinreichende Dringlichkeit ermöglicht mithin eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Kalendertage, die vorliegend wegen der erfassten Osterfeiertage auf 18 Kalendertage verlängert wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck),
2. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung und entsprechende Eigenerklärung über das Formular „Eigenerklärung Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze“.
Folgende Ausführungen gelten zu Ziffer III.1.1) – III.1.3) gleichermaßen: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht jedoch nicht. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Es wird der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) gefordert (selbst beizubringen!...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Es wird der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) gefordert (selbst beizubringen! Kopie ausreichend!).
Hinweis: Folgende Deckungssummen müssen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein:
— Personenschäden: mindestens 2 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 2 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: mindestens 1 000 000 EUR.
Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
2. Eigenerklärung über die Gesamtumsätze und den Umsatz bezogen auf vergleichbare Leistungen im Bereich Supply Chain Management (Nutzung des Formulars „Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze“).
Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.
“— Der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung,...”
— Der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes) ist zwingend,
— Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) ist zwingend (selbst beizubringen! Kopie ausreichend!).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über die Mitarbeiteranzahl Führungskräfte mit Expertise im Supply Chain Management in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über die Mitarbeiteranzahl Führungskräfte mit Expertise im Supply Chain Management in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“,
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertiffizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar seit mindestens 3 Jahren vom Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist zurückgerechnet (Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Manage-ment und Qualitätsmanagement“) und Beifügung eines entsprechenden Nachweises zum Angebot,
3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“) und Beifügung eines entsprechenden Nachweises zum Angebot,
4. Es ist mindestens eine Leistungserfahrung über eine vergleichbare Leistung den Liefergegenstand betreffend zu benennen, die sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen muss:
a. Die Leistungserfahrung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gemacht und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen worden sein.
b. Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests. Hierbei muss es sich:
— entweder um einen Antigen-Tests handeln, der eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten hat und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet ist,
— oder um einen Antigen-Test, der eine Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist.
(Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Leistungserfahrung über eine vergleichbare Leistung den Liefergegenstand betreffend“)
5. Es sind mindestens 2 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
a. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.
b. Die Referenzleistung erfasst die Lieferung von Produkten DDP (Delivered Duty Paid) an mindestens 5 000 Endverbrauchsstellen. Die Lieferfrist der Referenzleistung beträgt 5 Werktage ab dem Tag des jeweiligen Einzelabrufs. Als Werktag gilt hierbei jeder Kalendertag von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage.
(Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Unternehmensreferenz über eine vergleichbare Leistung die Distribution betreffend“)
Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar seit mindestens 3 Jahren vom Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist zurückgerechnet...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar seit mindestens 3 Jahren vom Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist zurückgerechnet (Eigenerklärung unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Managament und Qualitätsmanagement“) und Nachweisführung mit Angebot,
2. Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Eigenerklärung unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Managament und Qualitätsmanagement“) und Nachweisführung mit Angebot,
3. Es ist mindestens eine Leistungserfahrung über eine vergleichbare Leistung den Liefergegenstand betreffend zu benennen, die sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen muss:
a. Die Leistungserfahrung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gemacht und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen worden sein.
b. Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests. Hierbei muss es sich:
— entweder um einen Antigen-Tests handeln, der eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten hat und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet ist,
— oder um einen Antigen-Test, der eine Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist.
4. Es sind mindestens 2 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
a. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.
b. Die Referenzleistung erfasst die Lieferung von Produkten DDP (Delivered Duty Paid) an mindestens 5 000 Endverbrauchsstellen. Die Lieferfrist der Referenzleistung beträgt 5 Werktage ab dem Tag des jeweiligen Einzelabrufs. Als Werktag gilt hierbei jeder Kalendertag von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Teil des Angebots des Bieters/der Bietergemeinschaft muss in jedem Fall (Mindestanforderung) ein schriftlich vom Bieter/von der Bietergemeinschaft...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Teil des Angebots des Bieters/der Bietergemeinschaft muss in jedem Fall (Mindestanforderung) ein schriftlich vom Bieter/von der Bietergemeinschaft formuliertes Distributionskonzept als separates Dokument sein, da die Lieferung der Antigen-Selbsttests an die Endverbrauchsstellen Teil der unabdingbaren vertraglichen Leistungsanforderungen ist. Das Distributionskonzept muss darstellen, wie der Bieter/die Bietergemeinschaft sicherstellt, dass die im Vertrag geforderten Distributionsmerkmale in der vom Bieter angebotenen Lieferfrist erreicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die genaue Umsetzung der Distributionssteuerung darlegt und erläutert. Das Distributionskonzept muss als weitere Mindestanforderung ein Ausfallsicherheits- und Qualitätssicherungskonzept umfassen. Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort die Hinweise zur Angebotswertung, Ziffer 2) I. verwiesen. Das Distributionskonzept wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Das den Anforderungen der Vergabeunterlagen entrsprechende Distributionskonzept ist damit Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Nach Zuschlagserteilung ist seine Umsetzung (u. a.) Gegensstand der Leistungsverpflichtung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter...”
Beschleunigtes Verfahren
Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter Bevölkerungsgruppen eine wirksame Eindämmung der Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr erweiterten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie hat die MPK am 3.3.2021 beschlossen, sowohl dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Landesbeschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten. Die Umsetzung gilt es mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere auch der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigem Bestreben einer sukzessiven Rückkehr insbesondere der Schulen zu einem geordneten Regelbetrieb so bald als möglich sicherzustellen.
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-06
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D46L
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzende Angaben (2021-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: SG ZA 5.2 - Vergabe
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. — 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 057-143419
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“[...]
Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. — 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer...”
Text
[...]
Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. — 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.
[...]
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“[...]
Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 18. — 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer...”
Text
[...]
Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 18. — 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 18. KW, d. h. mit dem 3.5.2021.
[...]
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien...”
Text
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 17 — 22 des Jahres 2021 über 3.1 Mio Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 23 und 24 des Jahres 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Tests pro Woche liefern zu können.
Vertragsgemäß zu liefern sind ausschließlich solche Tests, die im Zeitpunkt der Beauftragung und Lieferung über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet sind oder ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen haben und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisen können, jedoch unter Ausschluss ausschließlich nasopharyngeal anzuwendender Tests.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 17 des Jahres 2021, d. h. mit dem 26.4.2021.
Zur vertragsgegenständlichen Leistung des Auftragnehmers gehört ab der KW 23 auch — soweit angeboten — die Abwicklung der Einzelbestellungen der Endverbrauchsstellen über ein bestehendes ERP-System mit Logistikmodul und die Bereitstellung einer webbasierten und grundsätzlich 24/7/365 mit einer Ausfallsicherheit von >99 % erreichbaren Bestellplattform mit Zweifaktoren-Authentifizierung oder Login-Daten für akkreditierte Besteller/innen, über die die Endverbrauchsstellen Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag mit einer Mindestbestellmenge von jeweils 100 Tests tätigen können.
[...]
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Text:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien...”
Text
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 18 — 23 des Jahres 2021 über 3.1 Mio Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 24 und 25 des Jahres 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Tests pro Woche liefern zu können.
Vertragsgemäß zu liefern sind ausschließlich solche Tests, die im Zeitpunkt der Beauftragung und Lieferung über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet sind oder ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen haben und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisen können, jedoch unter Ausschluss ausschließlich nasopharyngeal anzuwendender Tests. Die Tests müssen insbesondere auch zur Anwendung durch (Schul-) Kinder geeignet sein.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 18 des Jahres 2021, d. h. mit dem 3.5.2021.
Zur vertragsgegenständlichen Leistung des Auftragnehmers gehört ab der KW 24 auch — soweit angeboten — die Abwicklung der Einzelbestellungen der Endverbrauchsstellen über ein bestehendes ERP-System mit Logistikmodul und die Bereitstellung einer webbasierten und grundsätzlich 24/7/365 mit einer Ausfallsicherheit von >99 % erreichbaren Bestellplattform mit Zweifaktoren-Authentifizierung oder Login-Daten für akkreditierte Besteller/innen, über die die Endverbrauchsstellen Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag mit einer Mindestbestellmenge von jeweils 100 Tests tätigen können.
[...]
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Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 20/04/2021
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Text: Beginn: 26/04/2021
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
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Text:
“Nach den neuen Beschlüssen der MPK vom 22./23.3.2021 soll nunmehr dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen...”
Text
Nach den neuen Beschlüssen der MPK vom 22./23.3.2021 soll nunmehr dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Beschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens 2 kostenlosen Schnelltests unterbreitet werden. Die Bedarfsmenge hat sich infolge dieser neuerlichen Entwicklung verdoppelt, so dass das Verfahren entsprechend angepasst wird. Angesichts der derzeit knappen Ressourcen müssen alle erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Menge an Tests für die genannten Zwecke zur Verfügung steht. Dafür bietet sich die Anpassung des hiesigen offenen — und damit den größtmöglichen Wettbewerb bietenden — Verfahrens an. Zur Berücksichtigung dieser Bedarfsaufstockung im Rahmen der Angebotslegung wird die ursprünglich 18 Kalendertage umfassende Angebotsfrist um eine weitere Woche (7 Kalendertage) verlängert und endet nunmehr am 13.4.2021, 12.00 Uhr.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-04-06 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-04-13 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-04-06 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-04-13 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Nach den neuen Beschlüssen der MPK vom 22.3.2021 soll nunmehr dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen...”
Nach den neuen Beschlüssen der MPK vom 22.3.2021 soll nunmehr dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Beschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens 2 kostenlosen Schnelltests unterbreitet werden. Die Bedarfsmenge hat sich infolge dieser neuerlichen Entwicklung mithin verdoppelt, so dass das Verfahren entsprechend angepasst wird. Angesichts der derzeit knappen Ressourcen müssen alle erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Menge an Tests für die genannten Zwecke zur Verfügung steht. Dafür bietet sich die Anpassung des hiesigen offenen — und damit den größtmöglichen Wettbewerb bietenden — Verfahrens an.
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Quelle: OJS 2021/S 062-157198 (2021-03-25)
Ergänzende Angaben (2021-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 20. - 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 20. KW, d. h. mit dem 17.5.2021.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“[...]
Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 18. — 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer...”
Text
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Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 18. — 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 18. KW, d. h. mit dem 3.5.2021.
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Text:
“[...]
Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 20. - 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer...”
Text
[...]
Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 20. - 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 20. KW, d. h. mit dem 17.5.2021.
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Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien...”
Text
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 18 — 23 des Jahres 2021 über 3.1 Mio Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 24 und 25 des Jahres 2021
(...)
Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 18 des Jahres 2021, d. h. mit dem 3.5.2021.
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Text:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien...”
Text
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 20 - 23 des Jahres 2021 über 3.1 Mio Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 24 und 25 des Jahres 2021.
(...)
Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 20 des Jahres 2021, d. h. mit dem 17.5.2021.
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Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 26/04/2021
Neuer Wert
Text: Beginn: 07/05/2021
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Zur Berücksichtigung dieser Bedarfsaufstockung im Rahmen der Angebotslegung wird die ursprünglich 18 Kalendertage umfassende Angebotsfrist um eine weitere...”
Text
Zur Berücksichtigung dieser Bedarfsaufstockung im Rahmen der Angebotslegung wird die ursprünglich 18 Kalendertage umfassende Angebotsfrist um eine weitere Woche (7 Kalendertage) verlängert und endet nunmehr am 13.4.2021, 12.00 Uhr.
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Text:
“Die Angebotsfrist wird wegen der hier angezeigten Anpassungen von Liefergegenstand, Liefertermin und des Eignungskriteriums „Vorliegen einer Zertifizierung...”
Text
Die Angebotsfrist wird wegen der hier angezeigten Anpassungen von Liefergegenstand, Liefertermin und des Eignungskriteriums „Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar“ verlängert bis zum 20.4.2021, 12.00 Uhr.
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Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply...”
Text
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“) und Beifügung eines entsprechenden Nachweises zum Angebot, (...)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (...)
2. Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Eigenerklärung unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Managament und Qualitätsmanagement“) und Nachweisführung mit Angebot,
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Text:
“Der Bieter muss über die für die Erbringung dieses Auftrags erforderliche Erfahrung in der Logistik mit Medizinprodukten verfügen. Diese Erfahrung bezieht...”
Text
Der Bieter muss über die für die Erbringung dieses Auftrags erforderliche Erfahrung in der Logistik mit Medizinprodukten verfügen. Diese Erfahrung bezieht sich mindestens auf: Rückverfolgbarkeit, Dokumentationspflichten, sichere Umsetzung der per Beipackzettel geforderten Umgebungsbedingungen bei Konfektionierung und Transport, Rückführbarkeit der eingesetzten Messmittel für z. B. Temperaturprüfungen während Lagerung, Handling und Transport, Sicherstellung aller vom Hersteller geforderten Umgebungsbedingungen über die gesamte Lieferkette.
Der Bieter kann diesen Eignungsnachweis erbringen
— entweder über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar
— oder über eine sonstige entsprechend detaillierte und nachvollziehbare Eigenerklärung“. Die Nachweisführung erfolgt über eine Eigenerklärung des Bieters unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“ Die Nachweisführung erfolgt über eine Eigenerklärung des Bieters unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“, in den Fällen der Zertifizierung unter Beifügung des Zertifizierungsnachweises (...)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (...)
2. Der Bieter muss über die für die Erbringung dieses Auftrags erforderliche Erfahrung in der Logistik mit Medizinprodukten verfügen. Diese Erfahrung bezieht sich mindestens auf: Rückverfolgbarkeit, Dokumentationspflichten, sichere Umsetzung der per Beipackzettel geforderten Umgebungsbedingungen bei Konfektionierung und Transport, Rückführbarkeit der eingesetzten Messmittel für z. B. Temperaturprüfungen während Lagerung, Handling und Transport, Sicherstellung aller vom Hersteller geforderten Umgebungsbedingungen über die gesamte Lieferkette.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-04-13 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-04-20 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 13/04/2021
Ortszeit: 12:00
Neuer Wert
Text: Tag: 20/04/2021
Ortszeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Bereits die – nicht abänderbare – „Kurze Beschreibung“ des Auftrags in dieser Änderungsbekanntmachung ist nicht richtig. Richtig muss es heißen:
(...)...”
Bereits die – nicht abänderbare – „Kurze Beschreibung“ des Auftrags in dieser Änderungsbekanntmachung ist nicht richtig. Richtig muss es heißen:
(...) Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 20. – 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 20. KW, d. h. mit dem 17.5.2021.
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Quelle: OJS 2021/S 075-191763 (2021-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17.-22. KW 2021 über 3,1 Mio. Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Auftragsgegenstand ist die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Auftragsgegenstand ist die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6.200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Diese Endverbrauchsstellen sind über die gesamte Fläche des Bundeslandes NRW verteilt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 17-22 des Jahres 2021 über 3,1 Mio. Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 23 und 24 des Jahres 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Tests pro Woche liefern zu können.
Vertragsgemäß zu liefern sind ausschließlich solche Tests, die im Zeitpunkt der Beauftragung und Lieferung über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet sind oder ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen haben und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisen können, jedoch unter Ausschluss ausschließlich nasopharyngeal anzuwendender Tests.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 17 des Jahres 2021, d. h. mit dem 26.04.2021.
Zur vertragsgegenständlichen Leistung des Auftragnehmers gehört ab der KW 23 auch – soweit angeboten – die Abwicklung der Einzelbestellungen der Endverbrauchsstellen über ein bestehendes ERP-System mit Logistikmodul und die Bereitstellung einer webbasierten und grundsätzlich 24/7/365 mit einer Ausfallsicherheit von > 99 % erreichbaren Bestellplattform mit Zweifaktoren-Authentifizierung oder Login-Daten für akkreditierte Besteller/innen, über die die Endverbrauchsstellen Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag mit einer Mindestbestellmenge von jeweils 100 Tests tätigen können. Sicherzustellen ist auch – soweit angeboten – ein webbasiertes Tracking der Bestell- und Liefervorgänge mit Selbstabruf im Internet sowie eine tagesaktuelle Übersicht des Liefer- und Rechnungsstatus.
Sofern der Auftragnehmer keine eigene Bestellplattform zur Verfügung stellen kann, ist die Einbindung in den „Einkaufskatalog NRW“ zwingend sicherzustellen. Einzelabrufe der Endverbrauchsstellen werden dem Auftragnehmer aus dem „Einkaufskatalog NRW“ in Form von HTML-E-Mails übermittelt. Die E-Mails können auf Wunsch des Auftragnehmers auch um eine elektronisch verarbeitbare XML-Datei nach OpenTrans-Standard als Dateianhang erweitert werden. Der Auftragnehmer hat die für die Einbindung der Vertragsprodukte in den Einkaufskatalog erforderlichen Templates (Produktbeschreibung etc.) bereitzustellen.
Die vertragsgegenständlichen Leistungen des Auftragnehmers beinhalten auch die kurzfristige Lieferung der Vertragsprodukte DDP (Delivered Duty Paid) an die jeweiligen Endverbrauchsstellen entsprechend der von diesen getätigten Einzelabrufe.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Rahmenvertrag verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Distributionssteuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anwenderhotline
Preis (Gewichtung): 40 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag gestattet dem Auftraggeber, seine Laufzeit über den vorgesehenen Vertragszeitraum optional um 5 Monate zu verlängern (bis zum 31.12.2021).” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens mit einer Verkürzung der Angebotsfrist – hier ursprünglich auf 18 Kalendertage....”
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens mit einer Verkürzung der Angebotsfrist – hier ursprünglich auf 18 Kalendertage. Der öffentliche Auftraggeber kann für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Eine solch hinreichend begründete Dringlichkeit ist vorliegend gegeben. Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter Bevölkerungsgruppen eine wirksame Eindämmung der Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr erweiterten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie hat die MPK am 3.3.2021 beschlossen, sowohl dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Landesbeschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten. Die Umsetzung gilt es mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere auch der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigem Bestreben einer sukzessiven Rückkehr insbesondere der Schulen zu einem geordneten Regelbetrieb so bald als möglich sicherzustellen. Letztlich wurde die Angebotsfrist jedoch durch Verlängerungen auf insgesamt 32 Tage ausgedehnt.
Der angegebene Gesamtauftragswert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 057-143419
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZA 5.2/1000733451/AUL
Titel: Lieferung von Antigen-Selbsttests
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 18
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 12
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6196-77131111📞
E-Mail: dxdebo-ausschreibungen.team@siemens-healthineers.com📧
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: http://www.siemens-healthineers.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: EUR 1 💰
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Distribution
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der angegebene Gesamtauftragswert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags....”
Der angegebene Gesamtauftragswert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DBNS
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 118-309975 (2021-06-16)