Lieferung von Antigen-Selbsttests

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. – 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-18 Auftragsbekanntmachung
2021-03-25 Ergänzende Angaben
2021-04-14 Ergänzende Angaben
2021-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diagnoseausrüstung
Referenznummer: ZA 5.2/1000733451/AUL
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. – 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diagnoseausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd 🌏
E-Mail: za5.2.lzpd@polizei.nrw.de 📧
Telefon: +49 20341757520 📞
Fax: +49 20341756998 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0D46L/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0D46L 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-23 📅
Datum des Beginns: 2021-04-20 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 057-143419
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens mit einer Verkürzung der Angebotsfrist – hier auf 18 Kalendertage. Der öffentliche Auftraggeber kann für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Eine solch hinreichend begründete Dringlichkeit ist vorliegend gegeben. Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter Bevölkerungsgruppen eine wirksame Eindämmung der Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr erweiterten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie hat die MPK am 3.3.2021 beschlossen, sowohl dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Landesbeschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten. Die Umsetzung gilt es mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere auch der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigem Bestreben einer sukzessiven Rückkehr insbesondere der Schulen zu einem geordneten Regelbetrieb so bald als möglich sicherzustellen. Diese hinreichende Dringlichkeit ermöglicht mithin eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Kalendertage, die vorliegend wegen der erfassten Osterfeiertage auf 18 Kalendertage verlängert wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. – 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
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Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 17 – 22 des Jahres 2021 über 3.1 Mio Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 23 und 24 des Jahres 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Tests pro Woche liefern zu können.
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Vertragsgemäß zu liefern sind ausschließlich solche Tests, die im Zeitpunkt der Beauftragung und Lieferung über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet sind oder ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen haben und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisen können, jedoch unter Ausschluss ausschließlich nasopharyngeal anzuwendender Tests.
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Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 17 des Jahres 2021, d. h. mit dem 26.4.2021.
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Zur vertragsgegenständlichen Leistung des Auftragnehmers gehört ab der KW 23 auch – soweit angeboten – die Abwicklung der Einzelbestellungen der Endverbrauchsstellen über ein bestehendes ERP-System mit Logistikmodul und die Bereitstellung einer webbasierten und grundsätzlich 24/7/365 mit einer Ausfallsicherheit von >99 % erreichbaren Bestellplattform mit Zweifaktoren-Authentifizierung oder Login-Daten für akkreditierte Besteller/innen, über die die Endverbrauchsstellen Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag mit einer Mindestbestellmenge von jeweils 100 Tests tätigen können. Sicherzustellen ist auch – soweit angeboten – ein webbasiertes Tracking der Bestell- und Liefervorgänge mit Selbstabruf im Internet sowie eine tagesaktuelle Übersicht des Liefer- und Rechnungsstatus.
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Sofern der Auftragnehmer keine eigene Bestellplattform zur Verfügung stellen kann, ist die Einbindung in den „Einkaufskatalog NRW“ zwingend sicherzustellen. Einzelabrufe der Endverbrauchsstellen werden dem Auftragnehmer aus dem „Einkaufskatalog NRW“ in Form von HTML-E-Mails übermittelt. Die E-Mails können auf Wunsch des Auftragnehmers auch um eine elektronisch verarbeitbare XML-Datei nach OpenTrans-Standard als Dateianhang erweitert werden. Der Auftragnehmer hat die für die Einbindung der Vertragsprodukte in den Einkaufskatalog erforderlichen Templates (Produktbeschreibung etc.) bereitzustellen.
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Die vertragsgegenständlichen Leistungen des Auftragnehmers beinhalten auch die kurzfristige Lieferung der Vertragsprodukte DDP (Delivered Duty Paid) an die jeweiligen Endverbrauchsstellen entsprechend der von diesen getätigten Einzelabrufe.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Rahmenvertrag verwiesen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags einmalig um bis zu 5 Kalendermonate, d. h. bis zum 31.12.2021, verlängern.
Zusätzliche Informationen:
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens mit einer Verkürzung der Angebotsfrist – hier auf 18 Kalendertage. Der öffentliche Auftraggeber kann für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Eine solch hinreichend begründete Dringlichkeit ist vorliegend gegeben. Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter Bevölkerungsgruppen eine wirksame Eindämmung der Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr erweiterten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie hat die MPK am 3.3.2021 beschlossen, sowohl dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Landesbeschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten. Die Umsetzung gilt es mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere auch der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigem Bestreben einer sukzessiven Rückkehr insbesondere der Schulen zu einem geordneten Regelbetrieb so bald als möglich sicherzustellen. Diese hinreichende Dringlichkeit ermöglicht mithin eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Kalendertage, die vorliegend wegen der erfassten Osterfeiertage auf 18 Kalendertage verlängert wird.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Auftragsgegenstand ist die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Diese Endverbrauchsstellen sind über die gesamte Fläche des Bundeslandes NRW verteilt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck),
2. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG,
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung und entsprechende Eigenerklärung über das Formular „Eigenerklärung Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze“.
Folgende Ausführungen gelten zu Ziffer III.1.1) – III.1.3) gleichermaßen: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
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Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht jedoch nicht. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Es wird der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) gefordert (selbst beizubringen! Kopie ausreichend!).
Hinweis: Folgende Deckungssummen müssen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein:
— Personenschäden: mindestens 2 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 2 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: mindestens 1 000 000 EUR.
Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
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2. Eigenerklärung über die Gesamtumsätze und den Umsatz bezogen auf vergleichbare Leistungen im Bereich Supply Chain Management (Nutzung des Formulars „Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze“).
Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.
Mindeststandards:
— Der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes) ist zwingend,
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— Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) ist zwingend (selbst beizubringen! Kopie ausreichend!).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung über die Mitarbeiteranzahl Führungskräfte mit Expertise im Supply Chain Management in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“,
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2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertiffizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar seit mindestens 3 Jahren vom Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist zurückgerechnet (Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Manage-ment und Qualitätsmanagement“) und Beifügung eines entsprechenden Nachweises zum Angebot,
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3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“) und Beifügung eines entsprechenden Nachweises zum Angebot,
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4. Es ist mindestens eine Leistungserfahrung über eine vergleichbare Leistung den Liefergegenstand betreffend zu benennen, die sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen muss:
a. Die Leistungserfahrung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gemacht und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen worden sein.
b. Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests. Hierbei muss es sich:
— entweder um einen Antigen-Tests handeln, der eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten hat und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet ist,
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— oder um einen Antigen-Test, der eine Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist.
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(Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Leistungserfahrung über eine vergleichbare Leistung den Liefergegenstand betreffend“)
5. Es sind mindestens 2 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
a. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.
b. Die Referenzleistung erfasst die Lieferung von Produkten DDP (Delivered Duty Paid) an mindestens 5 000 Endverbrauchsstellen. Die Lieferfrist der Referenzleistung beträgt 5 Werktage ab dem Tag des jeweiligen Einzelabrufs. Als Werktag gilt hierbei jeder Kalendertag von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage.
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(Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Unternehmensreferenz über eine vergleichbare Leistung die Distribution betreffend“)
Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.
Mindeststandards:
1. Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. oder vergleichbar seit mindestens 3 Jahren vom Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist zurückgerechnet (Eigenerklärung unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Managament und Qualitätsmanagement“) und Nachweisführung mit Angebot,
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2. Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Eigenerklärung unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Managament und Qualitätsmanagement“) und Nachweisführung mit Angebot,
3. Es ist mindestens eine Leistungserfahrung über eine vergleichbare Leistung den Liefergegenstand betreffend zu benennen, die sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen muss:
a. Die Leistungserfahrung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) gemacht und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen worden sein.
b. Die Leistungserfahrung erfasst die Herstellung oder das Inverkehrbringen eines Antigen-Tests. Hierbei muss es sich:
— entweder um einen Antigen-Tests handeln, der eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten hat und unter einer entsprechenden BfArM-AT-Nummer gelistet ist,
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— oder um einen Antigen-Test, der eine Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika durchlaufen hat und dies mittels CE-Leistungserklärung nachweisbar ist.
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4. Es sind mindestens 2 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
a. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.
b. Die Referenzleistung erfasst die Lieferung von Produkten DDP (Delivered Duty Paid) an mindestens 5 000 Endverbrauchsstellen. Die Lieferfrist der Referenzleistung beträgt 5 Werktage ab dem Tag des jeweiligen Einzelabrufs. Als Werktag gilt hierbei jeder Kalendertag von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Teil des Angebots des Bieters/der Bietergemeinschaft muss in jedem Fall (Mindestanforderung) ein schriftlich vom Bieter/von der Bietergemeinschaft formuliertes Distributionskonzept als separates Dokument sein, da die Lieferung der Antigen-Selbsttests an die Endverbrauchsstellen Teil der unabdingbaren vertraglichen Leistungsanforderungen ist. Das Distributionskonzept muss darstellen, wie der Bieter/die Bietergemeinschaft sicherstellt, dass die im Vertrag geforderten Distributionsmerkmale in der vom Bieter angebotenen Lieferfrist erreicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die genaue Umsetzung der Distributionssteuerung darlegt und erläutert. Das Distributionskonzept muss als weitere Mindestanforderung ein Ausfallsicherheits- und Qualitätssicherungskonzept umfassen. Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort die Hinweise zur Angebotswertung, Ziffer 2) I. verwiesen. Das Distributionskonzept wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Das den Anforderungen der Vergabeunterlagen entrsprechende Distributionskonzept ist damit Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Nach Zuschlagserteilung ist seine Umsetzung (u. a.) Gegensstand der Leistungsverpflichtung.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter Bevölkerungsgruppen eine wirksame Eindämmung der Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr erweiterten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie hat die MPK am 3.3.2021 beschlossen, sowohl dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Landesbeschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten. Die Umsetzung gilt es mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere auch der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigem Bestreben einer sukzessiven Rückkehr insbesondere der Schulen zu einem geordneten Regelbetrieb so bald als möglich sicherzustellen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG ZA 5.2 – Vergabe
Internetadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0D46L/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Aulinger Rechtsanwälte
Postanschrift: Frankenstraße 348
Postort: Essen
Postleitzahl: 45133
E-Mail: aul.verg@aulinger.eu 📧
Land: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.aulinger.eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D46L

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 057-143419 (2021-03-18)
Ergänzende Angaben (2021-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. — 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 062-157198
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 057-143419
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Nach den neuen Beschlüssen der MPK vom 22.3.2021 soll nunmehr dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Beschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens 2 kostenlosen Schnelltests unterbreitet werden. Die Bedarfsmenge hat sich infolge dieser neuerlichen Entwicklung mithin verdoppelt, so dass das Verfahren entsprechend angepasst wird. Angesichts der derzeit knappen Ressourcen müssen alle erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Menge an Tests für die genannten Zwecke zur Verfügung steht. Dafür bietet sich die Anpassung des hiesigen offenen — und damit den größtmöglichen Wettbewerb bietenden — Verfahrens an.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17. — 22. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG ZA 5.2 - Vergabe
Quelle: OJS 2021/S 062-157198 (2021-03-25)
Ergänzende Angaben (2021-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 20. - 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 20. KW, d. h. mit dem 17.5.2021.
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 075-191763
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Bereits die – nicht abänderbare – „Kurze Beschreibung“ des Auftrags in dieser Änderungsbekanntmachung ist nicht richtig. Richtig muss es heißen: (...) Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 20. – 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 20. KW, d. h. mit dem 17.5.2021.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 20. - 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
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Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 20. KW, d. h. mit dem 17.5.2021.
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Quelle: OJS 2021/S 075-191763 (2021-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 17.-22. KW 2021 über 3,1 Mio. Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 17. KW, d. h. mit dem 26.4.2021.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 118-309975
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens mit einer Verkürzung der Angebotsfrist – hier ursprünglich auf 18 Kalendertage. Der öffentliche Auftraggeber kann für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Eine solch hinreichend begründete Dringlichkeit ist vorliegend gegeben. Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter Bevölkerungsgruppen eine wirksame Eindämmung der Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr erweiterten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie hat die MPK am 3.3.2021 beschlossen, sowohl dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Landesbeschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten. Die Umsetzung gilt es mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere auch der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigem Bestreben einer sukzessiven Rückkehr insbesondere der Schulen zu einem geordneten Regelbetrieb so bald als möglich sicherzustellen. Letztlich wurde die Angebotsfrist jedoch durch Verlängerungen auf insgesamt 32 Tage ausgedehnt. Der angegebene Gesamtauftragswert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der
17.-22. KW 2021 über 3,1 Mio. Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 23 und 24 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
KW 17-22 des Jahres 2021 über 3,1 Mio. Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 23 und 24 des Jahres 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 24 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 3 100 000 Tests pro Woche liefern zu können.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 17 des Jahres 2021, d. h. mit dem 26.04.2021.
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Zur vertragsgegenständlichen Leistung des Auftragnehmers gehört ab der KW 23 auch – soweit angeboten – die Abwicklung der Einzelbestellungen der Endverbrauchsstellen über ein bestehendes ERP-System mit Logistikmodul und die Bereitstellung einer webbasierten und grundsätzlich 24/7/365 mit einer Ausfallsicherheit von > 99 % erreichbaren Bestellplattform mit Zweifaktoren-Authentifizierung oder Login-Daten für akkreditierte Besteller/innen, über die die Endverbrauchsstellen Einzelabrufe unter diesem Rahmenvertrag mit einer Mindestbestellmenge von jeweils 100 Tests tätigen können. Sicherzustellen ist auch – soweit angeboten – ein webbasiertes Tracking der Bestell- und Liefervorgänge mit Selbstabruf im Internet sowie eine tagesaktuelle Übersicht des Liefer- und Rechnungsstatus.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag gestattet dem Auftraggeber, seine Laufzeit über den vorgesehenen Vertragszeitraum optional um 5 Monate zu verlängern (bis zum 31.12.2021).
Zusätzliche Informationen:
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten offenen Verfahrens mit einer Verkürzung der Angebotsfrist – hier ursprünglich auf 18 Kalendertage. Der öffentliche Auftraggeber kann für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Eine solch hinreichend begründete Dringlichkeit ist vorliegend gegeben. Die kurzfristige Beschaffung der erst seit wenigen Wochen, teilweise Tagen zugelassenen Antigen-Selbsttests ermöglicht durch die verstärkte Testung breiter Bevölkerungsgruppen eine wirksame Eindämmung der Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr erweiterten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie hat die MPK am 3.3.2021 beschlossen, sowohl dem Personal in Schulen sowie allen Schülerinnen und Schülern pro Präsenzwoche sowie allen Landesbeschäftigten in Präsenz pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu unterbreiten. Die Umsetzung gilt es mit Blick auf die Gefährlichkeit der Pandemie, insbesondere auch der neuartigen Mutationen, den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger bei gleichzeitigem Bestreben einer sukzessiven Rückkehr insbesondere der Schulen zu einem geordneten Regelbetrieb so bald als möglich sicherzustellen. Letztlich wurde die Angebotsfrist jedoch durch Verlängerungen auf insgesamt 32 Tage ausgedehnt.
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Der angegebene Gesamtauftragswert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsgegenstand ist die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6.200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Diese Endverbrauchsstellen sind über die gesamte Fläche des Bundeslandes NRW verteilt.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Distributionssteuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anwenderhotline
Preis (Gewichtung): 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-14 📅
Name: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 12
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6196-77131111 📞
E-Mail: dxdebo-ausschreibungen.team@siemens-healthineers.com 📧
Land: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Internetadresse: http://www.siemens-healthineers.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtauftragswert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DBNS

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2021/S 118-309975 (2021-06-16)