Lieferung von Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover

Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollen für insgesamt 11 500 000,00 EUR (netto) Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 beschafft werden. Der Test muss für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
Der Antigen-Test muss in Einzelverpackungen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Dadurch soll die größtmögliche Flexibilität bei Einsatz und Verteilung in Schulen und Dienststellen des Landes Niedersachsen gewährleistet werden. Sind je Test nicht alle notwendigen Zubehörteile (wie Gebrauchsanweisung und Extraktionslösung) vorhanden, sondern muss z. B. für die Durchführung mehrerer Tests dieselbe Flasche Extraktionslösung verwendet werden, steht dies dem o. g. Verwendungszweck der Antigen-Tests entgegen – zumal die gebotene Abstandswahrung bei „Teilen“ einer Verpackung nicht mehr gewährleistet ist.
Die einzelverpackten Tests sind zudem in einer Umverpackung anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhaltet und über DHL versandfähig ist. Hierzu sind die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL zu berücksichtigen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-23 Auftragsbekanntmachung
2021-09-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Referenznummer: 207412-COR/2021-03.400
Kurze Beschreibung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollen für insgesamt 11 500 000,00 EUR (netto) Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 beschafft werden. Der Test muss für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein. Der Antigen-Test muss in Einzelverpackungen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Dadurch soll die größtmögliche Flexibilität bei Einsatz und Verteilung in Schulen und Dienststellen des Landes Niedersachsen gewährleistet werden. Sind je Test nicht alle notwendigen Zubehörteile (wie Gebrauchsanweisung und Extraktionslösung) vorhanden, sondern muss z. B. für die Durchführung mehrerer Tests dieselbe Flasche Extraktionslösung verwendet werden, steht dies dem o. g. Verwendungszweck der Antigen-Tests entgegen – zumal die gebotene Abstandswahrung bei „Teilen“ einer Verpackung nicht mehr gewährleistet ist. Die einzelverpackten Tests sind zudem in einer Umverpackung anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhaltet und über DHL versandfähig ist. Hierzu sind die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL zu berücksichtigen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: daniel.maniak@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDH0X/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDH0X 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-28 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-382186
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollen für insgesamt 11 500 000,00 EUR (netto) Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 beschafft werden. Der Test muss für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
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Der Antigen-Test muss in Einzelverpackungen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Dadurch soll die größtmögliche Flexibilität bei Einsatz und Verteilung in Schulen und Dienststellen des Landes Niedersachsen gewährleistet werden. Sind je Test nicht alle notwendigen Zubehörteile (wie Gebrauchsanweisung und Extraktionslösung) vorhanden, sondern muss z. B. für die Durchführung mehrerer Tests dieselbe Flasche Extraktionslösung verwendet werden, steht dies dem o. g. Verwendungszweck der Antigen-Tests entgegen – zumal die gebotene Abstandswahrung bei „Teilen“ einer Verpackung nicht mehr gewährleistet ist.
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Die einzelverpackten Tests sind zudem in einer Umverpackung anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhaltet und über DHL versandfähig ist. Hierzu sind die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL zu berücksichtigen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Region Hannover

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat.
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Der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Unterauftragnehmern,
eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in den Leistungsbeschreibungen – Allgemeiner Teil (Teil A) und Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck geforderten Anforderungen erfüllt werden. Hierzu sind zu dem angebotenen Laien-Antigen-Test Datenblätter sowie aussagekräftige Bilder der Verpackung vorzulegen. Alternativ können auch Muster der Verpackung inkl. des angebotenen Tests zur Verfügung gestellt werden. Das Muster ist mittels gesonderter Übersendung per Post bis zum Ablauf der Angebotsfrist an:
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Logistik Zentrum Niedersachsen
— Landesbetrieb.
Außenstelle Hannover
Podbielskistr. 166
30177 Hannover
Zu übersenden. Der Bieter hat hierfür die Muster mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Aufkleber zu versehen.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
Die Muster werden nach Zuschlagserteilung nicht an den jeweiligen Bieter zurückgesandt. Die gesamte Bemusterung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Weiterhin müssen die folgenden Nachweise in Form von nicht beglaubigten Kopie mit der Abgabe des Angebotes vorliegen:
— Nachweis über eine Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktgesetz (MPG) mit einer Befristung bis mindestens zum 31.8.2021 oder länger oder
— CE-Zertifizierung/CE-Kennzeichnung.
Der Auftraggeber hat sich bewusst dafür entschieden, sowohl Laientests mit einer Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 MPG als auch Laientests mit einer CE-Kennzeichnung zuzulassen. Hierbei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das BfArM die Sonderzulassungen verschiedener Tests bis in den September hinein verlängert bzw. neu ausgestellt hat und der Wettbewerb nicht unnötig eingeschränkt werden soll. Zudem sind auch Laientests, die noch keine CE-Kennzeichnung, aber eine entsprechende Sonderzulassung aufweisen, dem Zweck dienlich, dem Infektionsgeschehen in Schulen entgegen zu wirken.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die
— schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
— unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
— sich in der Berufsausbildung befindet.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Maßnahme zur Bekämpfung der Corona Pandemie und zur Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Einrichtungen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDH0X/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDH0X

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Quelle: OJS 2021/S 144-382186 (2021-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollten für insgesamt 11.500.000,00 EUR (netto) Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 beschafft werden. Der Test musste für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein. Der Antigen-Test musste in Einzelverpackungen angeboten werden. Hierbei handelte es sich um eine Mindestanforderung. Dadurch sollte die größtmögliche Flexibilität bei Einsatz und Verteilung in Schulen und Dienststellen des Landes Niedersachsen gewährleistet werden. Waren je Test nicht alle notwendigen Zubehörteile (wie Gebrauchsanweisung und Extraktionslösung) vorhanden, sondern musste z.B. für die Durchführung mehrerer Tests dieselbe Flasche Extraktionslösung verwendet werden, stand dies dem o.g. Verwendungszweck der Antigen-Tests entgegen - zumal die gebotene Abstandswahrung bei "Teilen" einer Verpackung nicht mehr gewährleistet war. Die einzelverpackten Tests waren zudem in einer Umverpackung anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhaltete und über DHL versandfähig war. Hierzu waren die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL zu berücksichtigen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 186-482212
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 144-382186
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) sollten für insgesamt 11.500.000,00 EUR (netto) Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 beschafft werden. Der Test musste für die Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren geeignet sein.
Mehr anzeigen
Der Antigen-Test musste in Einzelverpackungen angeboten werden. Hierbei handelte es sich um eine Mindestanforderung. Dadurch sollte die größtmögliche Flexibilität bei Einsatz und Verteilung in Schulen und Dienststellen des Landes Niedersachsen gewährleistet werden. Waren je Test nicht alle notwendigen Zubehörteile (wie Gebrauchsanweisung und Extraktionslösung) vorhanden, sondern musste z.B. für die Durchführung mehrerer Tests dieselbe Flasche Extraktionslösung verwendet werden, stand dies dem o.g. Verwendungszweck der Antigen-Tests entgegen - zumal die gebotene Abstandswahrung bei "Teilen" einer Verpackung nicht mehr gewährleistet war.
Mehr anzeigen
Die einzelverpackten Tests waren zudem in einer Umverpackung anzuliefern, die mindestens 250 Tests beinhaltete und über DHL versandfähig war. Hierzu waren die entsprechenden Vorgaben zum Paketversand von DHL zu berücksichtigen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-28 📅
Name: Alpstar Beteiligungs GmbH
Postort: Wien
Land: Österreich 🇦🇹
Wien 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Anton Gerl GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Bolan Home Fashion GmbH
Postort: Wettringen
Land: Steinfurt 🏙️
Name: Elbmatic GmbH
Postort: Hamburg
Land: Hamburg 🏙️
Name: LBC k.s.
Postort: Prag
Land: Tschechien 🇨🇿
Praha 🏙️
Name: Xing Handels GmbH
Postort: Würselen
Land: Städteregion Aachen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 54

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD58B

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
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Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: OJS 2021/S 186-482212 (2021-09-20)
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