Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C): Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der genannten Art des Bieters: Mindestanforderung: mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre, dem Auftragsvolumen entsprechend, mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer); Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
— Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes),
— Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft – sofern erforderlich),
— Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt Nachunternehmerleistungen – sofern erforderlich),
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt Verzeichnis zur Eignungsleihe – sofern erforderlich),
— Formblatt Seite 4 Produktbeschreibung für Natriumchlorid, Formblatt Seite 5 Siebanalyse sowie Formblatt Seite 6 Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe usw. nach der DIN EN 16811-1:2016, vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
— die Laboranalyse des angebotenen Tausalzes, welche die auf den Produktbeschreibungen für tauende Streustoffe nach der DIN EN 16811-1:2016-10 / Ausgabe 2016 eingetragenen Angaben bestätigt,
— Zertifikat (Kopie) des amtlich zugelassenen Qualitätskontrollinstitutes und die Bestätigung, dass das Streumittel den anerkannten Normen entspricht,
— amtliche Zulassung des Labors (Kopie),
— Angaben zur Produktionsstätte (Hersteller, Anschrift, Produktionskapazität, Prüfungen im Jahr u. a.),
— Lagerstätten des Bieters (getrennt aufgeführt),
— Zertifikat nach ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagementsystem).
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.