Lieferung von Batterien für GSM-R Backupsysteme der BSC und BTS- Komponenten

DB Netz AG (Bukr 16)

Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von BTS-, BSC Batterien als Backupsystem der Kontron, Huawei und Nokia im GSM-R Netz der DB Netz AG sowie begleitende Dienstleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-17 Auftragsbekanntmachung
2021-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bleiakkumulatoren
Referenznummer: 21FEI54684
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von BTS-, BSC Batterien als Backupsystem der Kontron, Huawei und Nokia im GSM-R Netz der DB Netz AG sowie begleitende Dienstleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bleiakkumulatoren 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bleiakkumulatoren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: nico.weimer@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926543730 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4c98df7e-e503-4a91-a273-b54e1fa8c7cf 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4c98df7e-e503-4a91-a273-b54e1fa8c7cf 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-22 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 184-479961
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Batterien für GSM-R Backupsysteme der BSC und BTS- Komponenten

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention oder:
1.Ich versichere, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2. Ich erkläre, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung über Gewerbezentralregister
4. Ich versichere, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
5. Ich versichere, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat.
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6. Ich versichere, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
7. Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention
a) Ich erkläre, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
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b) Ich erkläre, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
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8. Ich erkläre, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
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9. Ich erkläre,
a) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
10. Ich erkläre, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
11. Erklärung über Verfehlungen Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
12. Erklärung ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123
Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 13. Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Wird keine der drei nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Ich erkläre, dass das Unternehmen den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter
zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
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oder
die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unter http://www.bme.de/initiativen/compliance zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten. Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und
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werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
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einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) zu beachten und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
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14. Ich erkläre, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
-das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer Entsendegesetz- AEntG),
-das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
-sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
-allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
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15. Ich erkläre, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der Nr. 14 dieser Eigenerklärung auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
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Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann
-den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche
Bahn zur Folge haben;
-nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
• Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
• Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft, oder:
-Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
-Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten
Aufträgen,
-Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre,
Geschäftsjahre soweit
diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
-Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
• Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
• Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung Mindestjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von 550.000 Euro.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Referenzen über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen (Lieferung von BTS- / BSC Batterien als Backupsystem von Nortel (heute: Kontron) und NSN Systemtechnikkomponenten) vergleichbar sind.
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Anzugeben sind jeweils 1. der Kunde, 2. Ansprechpartner des Kunden, 3. der Batterietyp (wobei Batterien für Nortel- (heute: Kontron) und NOKIA-Mobilfunk BTS/BSC/Repeater gesondert auszuweisen sind) und die 4.Liefermenge/Anzahl.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Punkteverteilung:
1.1) Anzahl der Kunden in den letzten 3 Jahren, die mit BTS-/BSC Batterien oder vergleichbarer Batterien (Physikalische und technische Spezifikationen gem. Vergabeunterlagen.) beliefert wurden:
a.) 3 Kunden: 10 Punkte,
b.) 4 bis 6 Kunden: 20 Punkte,
c.) ab 8 Kunden: 30 Punkte.
d) Weniger als 3 Kunden: 0 Punkte.
1.2) Liefermenge pro Jahr (in den letzten 3 Kalenderjahren) für Batterien der Typen SBS60 und M12V 105FT oder vergleichbarer Batterien (Physikalische und technische Spezifikationen gem. Vergabeunterlagen.):
unter 500 Stück 0 Punkte,
a.) ab 500 Stück 10 Punkte,
b.) bis 1 000 Stück 20 Punkte,
c.) ab 2 000 Stück 30 Punkte.
d) unter 500 Stück 0 Punkte
1.3) Liefermenge pro Jahr (in den letzten 3 Kalenderjahren) für alle anderen Batterien aus der Leistungsbeschreibung oder vergleichbarer Batterien (Physikalische und technische Spezifikationen gem. Vergabeunterlagen.):
a.) unter 200 Stück 0 Punkte,
b.) ab 200 Stück 10 Punkte,
c.) bis 500 Stück 20 Punkte,
d.) ab 1 000 Stück 30 Punkte.
2.) Nachweis und Darstellung: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Logistikkette (vom Produktionsstandort der Batterien zum Lieferort) nachzuweisen, dass er innerhalb der geforderten Lieferzeit(siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen) von 3 Werktagen (Montag bis Freitag) bzw. 1 Werktag (Montag bis Freitag) für den Next-Day-Batterietausch in der Lage ist, die folgenden Batterietypen (oder vergleichbarer Batterien, die die physikalischen und technischen Spezifikationen gem. Vergabeunterlagen einhalten) und Mengen zu liefern:
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3 Stück 4 x M12V 105FT
3 Stück 4x 12CP100 / 19
10 Stück 4 x SBS 60
3 Stück 4 x SBS 40
3 Stück 4 x 12V 3OPZV 150
3 Stück 4 x 12V190F
5 Stück 8 Blockbatterien, Typ A412 / 5,5 SR
5 Stück 4 x Typ 12V30 F
3 Stück 4 x Typ 12V92 F
3 Stück 4 x Typ SBS B10F
3 Stück 4 x Typ 12V38F
3 Stück 4 x Typ SBS 100F
3.) Darstellung der Organisation:
a.) Organisatorische Struktur:
Der Bewerber hat die Organisation des Unternehmens anhand eines Organigramms mit Angabe der Funktionen (wie Unternehmensleitung, Vertrieb, Auftragsannahme, Auftragsmanagement, Logistik, Reporting, Rechnungsbearbeitung) und Namen der Mitarbeiter, die in diesen Funktionen tätig sind, darzustellen.
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b.) Zur Verfügung stehende Fachkräfte (inkl. beruflicher Qualifikation (Elektrofachkraft) und Sprachkenntnisse (Deutsch mindestens B2)):
b1.) mindestens 10 Fachkräfte: 10 Punkte,
b2.) mindestens 50 Fachkräfte: 20 Punkte,
b3.) mindestens 100 Fachkräfte: 30 Punkte,
4.) Darstellung der vorhandenen Zertifizierungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO-9001

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden maximal 5 der zur Erbringung der Leistung geeigneten und zuverlässigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es erfolgt eine Bestenauswahl anhand der unter III. angegebenen Kriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-10-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-07 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Weimer, Nico
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/4c98df7e-e503-4a91-a273-b54e1fa8c7cf 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI2 - Beschaffung Digitale Infrastruktur
Postanschrift: Hahnstr. 49
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60528
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 184-479961 (2021-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 241-636411
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 184-479961
ABl. S-Ausgabe: 241

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-07 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 241-636411 (2021-12-08)