Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Einsatzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Aurich
FD32.1-2021-01”
Produkte/Dienstleistungen: Schutzkleidung (Kleider)📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 600 Einsatzjacken und -hosen für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Aurich im Zeitraum von 4 Jahren (jährlich 150 Stück).”
1️⃣
Ort der Leistung: Aurich🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiwillige Feuerwehr Aurich
26603 Aurich
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 600 Einsatzjacken und -hosen für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Aurich im Zeitraum von 4 Jahren (jährlich 150 Stück).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 43 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen:
“Die geforderten Muster sind rechtzeitig bis zum Submissionstermin an die Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich zu schicken.
Verwenden Sie hierfür...”
Zusätzliche Informationen
Die geforderten Muster sind rechtzeitig bis zum Submissionstermin an die Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich zu schicken.
Verwenden Sie hierfür den beigefügten Kennzettel für Muster (gelb).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen anzugeben (Mindestanforderung):
1. Eigenerklärung zur Eignung nach dem beigefügten Formblatt 124 LD. Dies...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen anzugeben (Mindestanforderung):
1. Eigenerklärung zur Eignung nach dem beigefügten Formblatt 124 LD. Dies beinhaltet u. a.:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
2. Erklärung nach § 4 Abs. 1, 2 NTVergG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-27
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-27
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus der Stadt Aurich
Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG
Zimmer 221
26603 Aurich
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDD3Q
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 079-200605 (2021-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 600 Einsatzjacken und -hosen für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Aurich im Zeitraum von 4 Jahren (jährlich 150 Stück)”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 496394.22 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiwillige Feuerwehr Aurich 26603 Aurich
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 600 Einsatzjacken und -hosen für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Aurich im Zeitraum von 4 Jahren (jährlich 150 Stück)”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 079-200605
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: FD32.1-2021-01
Titel: Lieferung von Einsatzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Aurich
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Texport Handelsgesellschaft m.b.H
Postanschrift: Franz Sauer Straße 30
Postort: Salzburg
Postleitzahl: 5020
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 662423244407📞
E-Mail: ausschreibung@texport.at📧
Fax: +43 66242324443 📠
Region: Salzburg und Umgebung 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 600 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 496394.22 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDMX1
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr,” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 211-551261 (2021-10-25)