Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Jahre 2022-2023

Zweckverband Wasserwerk Kylltal

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) (Leistung und Arbeit) mit registrierender Leistungsmessung für die Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal (insgesamt 10 Abnahmestellen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) (Leistung und Arbeit) mit registrierender Leistungsmessung für die Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal (insgesamt 10 Abnahmestellen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserwerk Kylltal
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.swt.de 🌏
E-Mail: e-vergabe@swt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E86797324 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E86797324 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-447641
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Die Stromlieferung erfolgt im Rahmen eines All-Inclusive-Vertrages (Stromlieferung inkl. Netznutzung). Zur Vermeidung von Risikozuschlägen bzw. Optionsprämien auf Seiten der Bieter erfolgt eine Indizierung der angebotenen Strompreise bis zum Zeitpunkt kurz vor der Zuschlagserteilung. Die Angebotspreise werden an die Entwicklung auf dem Terminmarkt an der Leipziger Strombörse EEX gekoppelt, d.h., sie werden preisindiziert. Damit ist gewährleistet, dass der Bieter, an den der Zuschlag nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist gemäß GWB, §134, Abs. 1 erteilt werden soll, das Risiko von Preisschwankungen nur noch für den unvermeidbaren Zeitraum vom Prüfungs- und Bestätigungsvorgang der Preisindizierung bis zur Zuschlagserteilung trägt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung und Lieferung von elektrischer Energie (Leistung und Arbeit) aus erneuerbaren Energien mit registrierender Leistungsmessung an die zehn Abnahmestellen der Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal. Die Lieferung der elektrischen Energie an die 10 Abnahmestellen erfolgt in Form von Drehstrom aus dem Mittelspannungsnetz mit einer Spannung von 20kV und einer Frequenz von 50Hz. Es erfolgt eine Stromlieferung inkl. Netznutzung.
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Für den vorgesehenen Lieferzeitraum von zwei Jahren wird ein Gesamt-Strombezug von 7.800.000 kWh prognostiziert.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31.12.2025, 24:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zum Unternehmen inkl. Erklärungen zur Mitarbeiterzahl, der Anzahl der Stromlieferkunden, zum Gesamtumsatz der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zum Umsatz durch Stromlieferungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenzliste über erbrachte vergleichbare energiewirtschaftliche Betätigungen (Lieferung von Ökostrom) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zulässig, sofern jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt wird.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86797324 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 171-447641 (2021-08-30)