Lieferung von rd. 9.800 MWh elektrische Energie in Form von Ökostrom gem. Spezifikation inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Cottbusverkehr GmbH im Zeitraum 2022 bis 2023.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie für Cottbusverkehr GmbH in 2022-2023
VEA-2021-0009”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von rd. 9.800 MWh elektrische Energie in Form von Ökostrom gem. Spezifikation inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von rd. 9.800 MWh elektrische Energie in Form von Ökostrom gem. Spezifikation inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Cottbusverkehr GmbH im Zeitraum 2022 bis 2023.
1️⃣
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Cottbusverkehr GmbH
Walther-Rathenau-Straße 38
D-03044 Cottbus
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von rd. 9.800 MWh elektrischer Energie in Form von Ökostrom gem. Spezifikation inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von rd. 9.800 MWh elektrischer Energie in Form von Ökostrom gem. Spezifikation inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Cottbusverkehr GmbH im Zeitraum 2022 bis 2023.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Stromlieferungen in Höhe von jeweils mind. 2.300.000,00 €/a.
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A2
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen Anlage A5
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestentgelt-Regelg. Nachunternehmer Anlage A6
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate
Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A3 - Anlage vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre.
Anlage C - Entwurf Erdgaslieferungsvertrag
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-21
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-21
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 144473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
URL: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 162-427695 (2021-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-08) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 162-427695
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von elektrischer Energie für Cottbusverkehr GmbH in 2022-2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Cottbus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 138 778 311
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 130
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 355351129📞
E-Mail: annett.kaina@stadtwerke-cottbus.de📧
Fax: +49 355315228 📠
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.stadtwerke-cottbus.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.”
Quelle: OJS 2021/S 220-580572 (2021-11-08)