Beschreibung der Beschaffung
Die Kreisstadt Siegburg sowie die Seniorenheim Siegburg GmbH, die Stadtentwicklungsgesellschaft, die Stadtbetriebe Siegburg AöR und die Kinderheim Pauline von Mallinckrodt GmbH benötigen elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, der Straßenbeleuchtung und sonstiger Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Westnetz GmbH (2 im Gebiet der RNG). Der Jahresverbrauch der Abnahmestellen beträgt rund 7 Mio. kWh an ca. 356 Abnahmestellen.
Die bestehenden Lieferverträge laufen zum 31.12.2021 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 1.1.2022 vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und kann dreimal um ein Jahr seitens der Stadt Siegburg verlängert werden.
Abnahmestellen:
Die Vergabe soll in einem Los erfolgen. Es handelt sich um 20 RLM-Abnahmestellen mit einem Verbrauch von ca. 4,6 Mio. kWh und weiteren 336 SLP-Abnahmestellen mit ca. 2,3 Mio. kWh. Die Abnahmestelen werden in vier Gruppen unterteilt. Gruppe 1 enthält die Abnahmestellen der Teilnehmer ohne die Stadtbetriebe Siegburg AöR und die Kinderheime. Gruppe 2 enthält entsprechend die Abnahmestellen der Stadtbetriebe Siegburg AöR und Gruppe 3 die Kinderheime. Die Straßenbeleuchtung ist in Gruppe 4.
Eine Übersicht über die Abnahmestellen ist in Anlage LB 2 Übersicht zusammengestellt. Die Anlage LB 1 AZ enthält die Zusammenstellung aller Anlagen zur Leistungsbeschreibung. Die Abnahme-stellen sind im Detail in der Anlage LB 3 Abnahmestellenliste aufgelistet. Die Anlagen LB 3 enthalten Identifikationsmerkmale, die wichtigsten energiewirtschaftlichen Informationen, die wichtigsten Bezugsdaten für ein Referenzjahr sowie den Lieferbeginn.
Herkunft der elektrischen Energie:
Für die Belieferung der Abnahmestellen wird ein besonderer Herkunftsnachweis verlangt. Es wird zu 100 % elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen verlangt. Die elektrische Energie muss in den Bilanzkreis Amprion eingespeist werden. Der Bezugszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr der Lieferung. Die Erzeugungsanlage muss eine theoretische Netzverbindung zu den Abnahmestellen haben. Die Anlagen dürfen keine Produktions- oder Verbrauchsförderung erhalten. Die Erzeugungsanlagen müssen bei Abgabe des Angebotes genannt werden (Anlage LB6 Stammdatenblatt). Diese dürfen dann aber bei entsprechender Begründung gewechselt werden. Der Wechsel ist unverzüglich bei der Stadt Siegburg anzugeben. Diese muss dem Wechsel zustimmen.
Weiterhin muss ein Anteil von mindestens 50 % der Menge aus Anlagen stammen, die zum Zeitpunkt der Belieferung nicht älter sind als 2 Jahre. Der Rest der Lieferung muss aus Anlagen stammen, die jünger sind als 6 Jahre. Der Bieter hat die Möglichkeit mehr als die geforderten 50 % aus Anlagen jünger 2 Jahre anzubieten. Für die über die 50 % hinausgehenden Teile erhält er dann eine Gutschrift auf den Wertungspreis. Die Gutschrift beträgt dann 0,01 EUR/MWh je Prozentpunkt, der die 50 % überschreitet (siehe dazu Punkt 3.)
Wertungskriterium:
Wie in Abschnitt 2.1 dargelegt, erfolgt die Vergabe in einem Los. Den Zuschlag erhält nach Vergabeordnung – VgV § 58 (1) das wirtschaftlichste Angebot. Das bedeutet in diesem Fall, das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Der Wertungspreis wird bestimmt über die Aufschläge auf den Börsenpreis und aus der ökologischen Qualität der angebotenen elektrischen Energie.
Die Berechnung des Wertungspreises erfolgt konkret in folgender Form: (siehe Formel Preisblatt.)
Diese Formel ist im Preisblatt hinterlegt, so dass der Wertungspreis bei Nutzung des Preisblatts in xlsx Format direkt berechnet wird. Im Angebotsblatt ist aber der Angebotspreis anzugeben.
Führen mehrere Angebote zu demselben Wertungspreis, erhält das Angebot mit dem höheren Teil an jüngeren Ökostrom den Zuschlag. Ist beides gleich, behält sich die Stadt Siegburg eine Losentscheidung vor.
Laufzeit, Lieferbeginn und Lieferende:
Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am Tage des Zuschlags (für den Energieeinkauf) und endet am 31. Dezember 2022. Die Lieferung beginnt am 1.1.2022.
Besondere Vertragsbedingungen für die Lieferung elektrischer Energie:
Mit dem Bieter, welcher den Zuschlag erhält, gelten die beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie mit den Teilnehmern als vereinbart. Die Anlage LB 3 Abnahmestellenliste für die Gruppen G1, G2, G3 und G4, Anlage LB 4 Preisblatt, Anlage LB6 Stammdatenblatt und Anlage LB7 Teilnehmerliste sowie die Leistungsbeschreibung werden zum Vertragsbestandteil.