Lieferung von elektrischer Energie
Los 1: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung (SLP)
Los 2: Abnahmestellen kommunale Liegenschaften mit SLP + Leistungsmessung
Los 1: 1.440.000 kWh
Los 2: 2.700.000 kWh
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-24.
Auftragsbekanntmachung (2021-09-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Schwalbach
Postanschrift: Hauptstraße 92
Postort: Schwalbach
Postleitzahl: 66773
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Verfahrensbetreuung/-begleitung für die Gemeinde durch die agstaUMWELT GmbH; Kommunikation, Teilnahmeanträge und Angebote, usw. ausschließlich über das Vergabeportal”
Kontaktperson
Verfahrensbetreuung/-begleitung für die Gemeinde durch die agstaUMWELT GmbH; Kommunikation, Teilnahmeanträge und Angebote, usw. ausschließlich über das Vergabeportal
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Schwalbach
21-65
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie
Los 1: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung (SLP)
Los 2: Abnahmestellen kommunale Liegenschaften mit...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie
Los 1: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung (SLP)
Los 2: Abnahmestellen kommunale Liegenschaften mit SLP + Leistungsmessung
Los 1: 1.440.000 kWh
Los 2: 2.700.000 kWh
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen Straßenbeleuchtung ohne Leistungsmessung (SLP)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Saarlouis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene, siehe Übersicht mit den Abnahmestellen
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von elektrischer Ennergie
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abnahmestellen kommunale Liegenschaften mit SLP + Leistungsmessung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von elektrischer Energie
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-29
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-10-29
08:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVPRC9G
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 189-491093 (2021-09-24)