Lieferung von Glukose-Monitoring Systemen

Charité Universitätsmedizin Berlin

Lieferung von Glukose-Monitoring Systemen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-30 Auftragsbekanntmachung
2021-05-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
Referenznummer: AL 33/21
Kurze Beschreibung: Lieferung von Glukose-Monitoring Systemen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité Universitätsmedizin Berlin
Postanschrift: Charitéplatz 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://charite.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.charite.de 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeplattform.charite.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Datum des Beginns: 2021-06-15 📅
Datum des Endes: 2037-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-163628
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Keine Bieter zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt die Lieferung von Glukosesensoren inkl. Setzhilfe und aller gegebenenfalls notwendigen Komponenten, um die Funktionalität des Systems zu gewährleisten (z.B. Sender/Transmitter, Empfänger/Lesegeräte, Software), bis zum Ende der BeLOVE Studie (voraussichtlich 2037) aus.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte die BeLOVE Studie im Jahr 2037 nicht beendet werden, verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um jeweils 1 Jahr, bis das Ende der Studie erreicht ist. Ist das Ende der BeLOVE Studie unterjährig endet die Rahmenvereinbarung dementsprechend.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren: Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind Lieferungen von Messsystemen zum maskierten, retrospektiven Glukose-Monitoring, die auf einer Sensortechnologie basieren.
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Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium 1: Es sind mindestens in zwei der letzten drei Geschäftsjahren im jeweiligen Jahr insgesamt (d.h. jährlich) so viele Referenzen nachzuweisen, dass eine Liefermenge vergleichbarer Leistungen von mind. folgender Menge nachgewiesen ist:
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— 750 Stück Glukosesensoren inkl. Applikator und
— 20 Stück Empfänger/Lesegeräte.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die BeLOVE Studie läuft voraussichtlich bis 2037, da es sich bei der Studie um eine langfristig angelegte prospektive Beobachtungstudie handelt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die BeLOVE Studie läuft voraussichtlich bis 2037, da es sich bei der Studie um eine langfristig angelegte prospektive Beobachtungstudie handelt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle der Charité
Zusätzliche Informationen: Keine Bieter zugelassen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Besondere Merkmale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://vergabeplattform.charite.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.charite.de 🌏
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: https://vergabeplattform.charite.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
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Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 065-163628 (2021-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-241732
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 065-163628
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité — Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt die Lieferung von Glukosesensoren inkl. Setzhilfe und aller gegebenenfalls notwendigen Komponenten, um die Funktionalität des Systems zu gewährleisten (z. B. Sender / Transmitter, Empfänger / Lesegeräte, Software), bis zum Ende der BeLOVE Studie (voraussichtlich 2037) aus.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-05 📅
Name: Abbott GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Ring 2
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.abbott.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
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Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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Quelle: OJS 2021/S 093-241732 (2021-05-10)