Lieferung von IT-Hardware und Zubehör für Schüler/innen an städtischen Schulen. Bei Auftragserteilung stellt die Stadt Menden (Sauerland) eine Liste mit den Kontaktdaten der 3 zu beliefernden Schulen und die zu liefernden Mengen zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von IT-Hardware, Zubehör und Eiinrichtungsarbeiten für städtische Schulen”
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von IT-Hardware und Zubehör für Schüler/innen an städtischen Schulen. Bei Auftragserteilung stellt die Stadt Menden (Sauerland) eine Liste mit den...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von IT-Hardware und Zubehör für Schüler/innen an städtischen Schulen. Bei Auftragserteilung stellt die Stadt Menden (Sauerland) eine Liste mit den Kontaktdaten der 3 zu beliefernden Schulen und die zu liefernden Mengen zur Verfügung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 58708 Menden
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von IT-Hardware, Zubehör und Einrichtungsarbeiten für Schüler/innen an 3 städtischen Schulen im Stadtgebiet Menden.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die gesamte Kommunikation erfolgt über www.subreport.de/E32882354. Zur Teilnahme ist zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen...”
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Kommunikation erfolgt über www.subreport.de/E32882354. Zur Teilnahme ist zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate).
Gemäß § 45 Abs. 5 VgV können die Nachweise, sofern die geforderten Unterlagen aus berechtigtem Grund nicht beigebracht werden können, auch durch andere vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, erbracht werden.
“Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom...”
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, der Liefer- bzw. Erbringungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Übersicht der Referenzen im schulischen Kontext,
— Apple Solution Expert Bildung,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-29
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-29
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 58706 Menden, Neumarkt 5
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514111691 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 061-154054 (2021-03-24)
Ergänzende Angaben (2021-04-21)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 061-154054
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-04-29 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2021-05-04 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-04-29 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2021-05-04 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2021/S 080-205804 (2021-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 298 246 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von IT-Hardware, Zubehör und Einrichtungsarbeiten für Schüler/innen an 3 städtischen Schulen im Stadtgebiet Menden”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 061-154054
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH
Postanschrift: Dünnefeldweg 1
Postort: Meschede
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 29199330📞
E-Mail: kontakt@bechtle.com📧
Fax: +49 291993355 📠
Region: Hochsauerlandkreis🏙️
URL: www.bechtle.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 298 246 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 121-319042 (2021-06-22)