Lieferung von klimaneutralem Erdgas für den Betrieb der städtischen Liegenschaften der Stadt Siegburg sowie weiteren Liegenschaften im Stadtgebiet Siegburg gem. Abnahmestellenliste
Lieferung von klimaneutralem Erdgas für den Betrieb der städtischen Liegenschaften der Stadt Siegburg sowie weiteren Liegenschaften im Stadtgebiet Siegburg gem. Abnahmestellenliste.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von klimaneutralem Erdgas für den Betrieb der städtischen Liegenschaften der Stadt Siegburg sowie weiteren Liegenschaften im Stadtgebiet Siegburg...”
Titel
Lieferung von klimaneutralem Erdgas für den Betrieb der städtischen Liegenschaften der Stadt Siegburg sowie weiteren Liegenschaften im Stadtgebiet Siegburg gem. Abnahmestellenliste
ZV26/2021
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Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von klimaneutralem Erdgas für den Betrieb der städtischen Liegenschaften der Stadt Siegburg sowie weiteren Liegenschaften im Stadtgebiet Siegburg...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von klimaneutralem Erdgas für den Betrieb der städtischen Liegenschaften der Stadt Siegburg sowie weiteren Liegenschaften im Stadtgebiet Siegburg gem. Abnahmestellenliste.
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gem. Abnahmestellenlisten
Stadtgebiet Siegburg
53721 Siegburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kreisstadt Siegburg, sowie die Stadtbetriebe Siegburg AöR, die Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbH, die Seniorenzentrum Siegburg GmbH und die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kreisstadt Siegburg, sowie die Stadtbetriebe Siegburg AöR, die Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbH, die Seniorenzentrum Siegburg GmbH und die Kinderheim Pauline von Mallinckrodt GmbH (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) schreiben gemeinsam die Lieferung von klimaneutralem Erdgas mit Lieferbeginn zum 1.1.2022 für einen Lieferzeitraum von 3 Jahren mit einer Verlängerungsmöglichkeit um 1 weiteres Jahr in einem Offenen Verfahren europaweit aus.
Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigten Bieter (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber ein Liefervertrag über die Versorgung mit Erdgas gemäß der Besonderen
Vertragsbedingungen/Erdgasliefervertrag zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines „All-Inclusive-Vertrages“.
Mit Zuschlagserteilung ist der Erdgasliefervertrag (Besondere Vertragsbedingungen) zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem Auftragnehmer verbindlich abgeschlossen. Als Auftraggeber im Sinne des Erdgasliefervertrages ist der jeweilige Teilnehmer zu verstehen.
Entsprechend den in den Abnahmestellenlisten aufgeführten Daten beträgt der Gesamterdgasbedarf 17 273 699 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 97 Abnahmestellen auf. Die in den Abnahmestellenlisten angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten der Jahre 2019 und 2020. Da der Verbrauch weitgehend von der Außentemperatur
Abhängig ist, können sich jährlich deutlich voneinander abweichende Verbrauchswerte ergeben. Für die Wertung der Angebote werden die in den Abnahmestellenlisten genannten Verbrauchswerte des Jahres 2020 herangezogen. Alle angegebenen Daten dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Verbrauchswerte dar.
Um das zu liefernde Erdgas klimaneutral zu stellen, muss der Auftragnehmer in Klimaschutzprojekte investieren, die die CO-Emissionen des mit diesem Erdgasliefervertrag abgedeckten Erdgasverbrauchs durch gezielte Klimaschutzprojekte an anderer Stelle vollständig ausgleichen. Die Kompensation der CO-Emissionen hat der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres durch die Vorlage von CO-Minderungszertifikaten oder eines
Wirtschaftsprüfertestats nachzuweisen. Als CO-Minderungszertifikate sind Zertifikate zu verstehen, die bestätigen, dass die gleiche Menge an Kohlendioxyd (CO), die bei der Verbrennung von Erdgas entsteht, in weltweiten Klimaschutzprojekten kompensiert wird.
Vertragslaufzeit: Der Erdgasliefervertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Der Lieferbeginn ist der 1.1.2022 6.00 Uhr. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 1.1.2025 6.00 Uhr. Die Laufzeit des Erdgasliefervertrages verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 1.1.2026 6.00 Uhr.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 1.1.2025 6.00 Uhr. Die Laufzeit des Erdgasliefervertrages verlängert sich um 1 weiteres Jahr, sofern er nicht vom...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 1.1.2025 6.00 Uhr. Die Laufzeit des Erdgasliefervertrages verlängert sich um 1 weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet unabhängig von einer Kündigung spätestens am 1.1.2026 6.00 Uhr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifikationsnachweis oder Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifikationsnachweis oder Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen oder Genehmigung nach § 3 der alten Fassung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Präqualifikationsnachweis.
Oder
Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Oder
Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen.
Oder Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zum Umsatz: Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zum Umsatz: Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 1,7 Mio. EUR/a erzielt haben.
Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
“Einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 1,7 Mio. EUR/a in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zu den Referenzen: Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zu den Referenzen: Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Erdgas oder Strom mit Lieferbeginn spätestens zum 1.1.2020 abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen benannt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“3 Referenzen von vergleichbaren Kunden, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Erdgas oder Strom mit Lieferbeginn...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
3 Referenzen von vergleichbaren Kunden, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Erdgas oder Strom mit Lieferbeginn spätestens zum 1.1.2020 abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen benannt werden.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue-u. Vergabegesetzes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue-u. Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
“Der Auftragnehmer benennt einen Ansprechpartner mit den gängigen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und E-Mailadresse) für die Durchführung dieses Vertrages....”
Der Auftragnehmer benennt einen Ansprechpartner mit den gängigen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und E-Mailadresse) für die Durchführung dieses Vertrages. Zusätzlich benennt er eine zweite Person, welche die Pflichten des Ansprechpartners übernimmt, wenn dieser verhindert ist. Eine Änderung in der Person des ersten und des zweiten Ansprechpartners wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Der Auftragnehmer garantiert eine 24-h Reaktionszeit (Montag - Freitag, ausgenommen Feiertage in NRW) auf eine Anfrage des Kunden. Beratungsleistungen und sonstige Dienstleistungen des persönlichen Ansprechpartners im Zusammenhang mit der Gaslieferung sind mit dem vereinbarten Gaslieferpreis abgegolten. Der Ansprechpartner steht einmal jährlich vor Ort den Teilnehmern der Ausschreibung zur Verfügung, zur Beantwortung von Fragen zur Rechnungslegung und zur Gaslieferung.
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Bieter müssen eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen nach §§ 123 und 124 GWB abgeben.
Bietergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Wertung:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste, preisgünstigste Angebot erteilt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYBW
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Postanschrift: Postfach 1551
Postort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2241-130📞
Fax: +49 2241-132179 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreisstadt Siegburg
Postanschrift: Nogenter Platz 10
Postort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2241-1021493📞
E-Mail: vergabe@siegburg.de📧
Fax: +49 2241-102284 📠
URL: https://www.siegburg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 131-345354 (2021-07-05)