Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus. Es werden iOS-Tablets sowie Windows-Tablets und Windows-Convertibles mit ausgeschrieben. Bei den Tablets werden je Gerät ein Eingabestift und eine Tastatur ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg. Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Referenznummer: LRA A 2021/07/01
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus.
Es werden iOS-Tablets sowie Windows-Tablets und Windows-Convertibles mit ausgeschrieben. Bei den Tablets werden je Gerät ein Eingabestift und eine Tastatur ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus.
Es werden iOS-Tablets sowie Windows-Tablets und Windows-Convertibles mit ausgeschrieben. Bei den Tablets werden je Gerät ein Eingabestift und eine Tastatur ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Computer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tablettcomputer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus.
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus.
Es werden iOS-Tablets sowie Windows-Tablets und Windows-Convertibles mit ausgeschrieben. Bei den Tablets werden je Gerät ein Eingabestift und eine Tastatur ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Bezeichnung des Loses: Los 1: iOS-Tablets
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und im Wege der gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus. Die Anschaffung der Geräte wird aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ des Freistaats Bayern gefördert. Die Kosten pro Gerät incl. Zubehör und Support dürfen im Durchschnitt der Geräte aller 3 Lose 750 EUR brutto nicht überschreiten (d. h. geringfügige Überschreitungen z. B. bei Los 1 können durch Einsparungen bei Los 2 und Los 3 kompensiert werden).
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und im Wege der gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus. Die Anschaffung der Geräte wird aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ des Freistaats Bayern gefördert. Die Kosten pro Gerät incl. Zubehör und Support dürfen im Durchschnitt der Geräte aller 3 Lose 750 EUR brutto nicht überschreiten (d. h. geringfügige Überschreitungen z. B. bei Los 1 können durch Einsparungen bei Los 2 und Los 3 kompensiert werden).
Die Ausschreibung umfasst in 3 Losen folgende Geräte:
1) 686 iOS-Tablets, hiervon 424 Tablets für den Landkreis Augsburg und 262 Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät,
2) 860 Windows-Convertibles, hiervon 248 Convertibles für den Landkreis Augsburg und 612 Convertibles für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift je Gerät,
3) 756 Windows-Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät.
Der Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg behalten sich vor, in jedem Los bis zu 100 (weitere) Geräte abhängig von verbleibenden Fördermitteln nachzubestellen (Bedarfsposition). Die Geräte sind binnen 2 Monaten ab Nachbestellung an die angegebene Adresse zu liefern. Der Auftragnehmer hat auf die Ausübung der Bedarfsposition keinen Anspruch.
Der Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg behalten sich vor, in jedem Los bis zu 100 (weitere) Geräte abhängig von verbleibenden Fördermitteln nachzubestellen (Bedarfsposition). Die Geräte sind binnen 2 Monaten ab Nachbestellung an die angegebene Adresse zu liefern. Der Auftragnehmer hat auf die Ausübung der Bedarfsposition keinen Anspruch.
Für die Lieferung der Geräte an den Landkreis und an die Stadt Augsburg sind aus haushalts- und förderrechtlichen Gründen jeweils getrennte Rechnungen zu stellen. In der Rechnung sind die jeweiligen Schulen als Lieferadresse mit den gelieferten Stückzahlen auszuweisen.
Für die Lieferung der Geräte an den Landkreis und an die Stadt Augsburg sind aus haushalts- und förderrechtlichen Gründen jeweils getrennte Rechnungen zu stellen. In der Rechnung sind die jeweiligen Schulen als Lieferadresse mit den gelieferten Stückzahlen auszuweisen.
Los 1: 686 iOS-Tablets, hiervon 424 Tablets für den Landkreis Augsburg und 262 Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Windows Convertibles
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg behalten sich vor, in jedem Los bis zu 100 (weitere) Geräte abhängig von verbleibenden Fördermitteln nachzubestellen (Bedarfsposition). Die Geräte sind binnen 2 Monaten ab Nachbestellung an die angegebene Adresse zu liefern. Der Auftragnehmer hat auf die Ausübung der Bedarfsposition keinen Anspruch.
Der Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg behalten sich vor, in jedem Los bis zu 100 (weitere) Geräte abhängig von verbleibenden Fördermitteln nachzubestellen (Bedarfsposition). Die Geräte sind binnen 2 Monaten ab Nachbestellung an die angegebene Adresse zu liefern. Der Auftragnehmer hat auf die Ausübung der Bedarfsposition keinen Anspruch.
Los 2: 860 Windows-Convertibles, hiervon 248 Convertibles für den Landkreis Augsburg und 612 Convertibles für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift je Gerät. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Bezeichnung des Loses: Los 3: Windows-Tablets
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und im Wege der gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus. Die Anschaffung der Geräte wird aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ des Freistaats Bayern gefördert. Die Kosten pro Gerät incl. Zubehör und Support dürfen im Durchschnitt der Geräte aller 3 Lose 750 EUR brutto nicht überschreiten (d.h. geringfügige Überschreitungen z. B. bei Los 1 können durch Einsparungen bei Los 2 und Los 3 kompensiert werden).
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und im Wege der gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus. Die Anschaffung der Geräte wird aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ des Freistaats Bayern gefördert. Die Kosten pro Gerät incl. Zubehör und Support dürfen im Durchschnitt der Geräte aller 3 Lose 750 EUR brutto nicht überschreiten (d.h. geringfügige Überschreitungen z. B. bei Los 1 können durch Einsparungen bei Los 2 und Los 3 kompensiert werden).
2) 860 Windows-Convertibles, hiervon 248 Convertibles für den Landkreis Augsburg und 612 Convertibles für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift je Gerät.
Los 3: 756 Windows-Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregistereintragung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124),
2. Eigenerklärung Scientology (Formblatt A 1),
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Versicherungssumme von mind. 500 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Versicherungssumme von mind. 500 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
4. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
5. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von IT-Systemen) von mind. 1 000 000 EUR p. a..
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6. 3 vergleichbare Referenzen in den vergangenen 3 Kalenderjahren (Juli 2018 bis Juli 2021). Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab auf
(1) die Lieferung von IT-Systemen für einen Bildungsträger, eine Verwaltungsbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung,
(2) mit einem Auftragswert von mind. 500 TEUR netto,
(3) und eine Eigenerklärung des Bieters, dass die Referenzen zur Zufriedenheit des Auftragsgebers erbracht worden sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
7. Formlose Bestätigung des Herstellers bzw. eines Zwischenhändlers, das die Geräte in hinreichender Stückzahl der Grundposition des jeweiligen Loses verfügbar und rechtzeitig lieferbar sind.
Mindeststandards: s. o..
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 146-386089 (2021-07-27)
Ergänzende Angaben (2021-08-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerbedarf📦
Aufgrund der aktuellen Marktsituation wird auf die bisherige Anforderung einer verbindlichen Erklärung des Herstellers bzw. Zwischenhändlers verzichtet.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 159-420333 (2021-08-13)