Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.