Lieferung von mobilen Endgeräten für den Schulgebrauch im Rahmen des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021; Mit diesem Förderprogramm werden die notwendigen digitalen Infrastrukturen geschaffen, digitale Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgebaut und digitale Innovationen im Bildungssystem im Land Brandenburg etabliert, Um die digitalen Kompetenzen von Schülern zu stärken und gerechte Bildungschancen im Sinne einer verbesserten sozialen Teilhabe zu eröffnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Referenznummer: 01/21
Kurze Beschreibung:
Lieferung von mobilen Endgeräten für den Schulgebrauch im Rahmen des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021;
Mit diesem Förderprogramm werden die notwendigen digitalen Infrastrukturen geschaffen, digitale Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgebaut und digitale Innovationen im Bildungssystem im Land Brandenburg etabliert,
Um die digitalen Kompetenzen von Schülern zu stärken und gerechte Bildungschancen im Sinne einer verbesserten sozialen Teilhabe zu eröffnen.
Lieferung von mobilen Endgeräten für den Schulgebrauch im Rahmen des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021;
Mit diesem Förderprogramm werden die notwendigen digitalen Infrastrukturen geschaffen, digitale Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgebaut und digitale Innovationen im Bildungssystem im Land Brandenburg etabliert,
Um die digitalen Kompetenzen von Schülern zu stärken und gerechte Bildungschancen im Sinne einer verbesserten sozialen Teilhabe zu eröffnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Computer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tragbare Computer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Auftrag wird aus Mitteln des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021 finanziert.
Der oben genannte geschätzte Wert ist gleichzeitig der maximal zur Verfügung stehende Betrag (siehe auch Anlage Zuschlagskriterien).
Der Auftrag wird aus Mitteln des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021 finanziert.
Der oben genannte geschätzte Wert ist gleichzeitig der maximal zur Verfügung stehende Betrag (siehe auch Anlage Zuschlagskriterien).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von mobilen Endgeräten für den Schulgebrauch im Rahmen des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021;
Mit diesem Förderprogramm werden die notwendigen digitalen Infrastrukturen geschaffen, digitale Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgebaut und digitale Innovationen im Bildungssystem im Land Brandenburg etabliert,
Um die digitalen Kompetenzen von Schülern zu stärken und gerechte Bildungschancen im Sinne einer verbesserten sozialen Teilhabe zu eröffnen.
Geschätzter Gesamtwert: 246 220 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schüler-Laptop 13"
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von 126 Schüler-Laptops 13".
Geschätzter Wert ohne MwSt: 75 631 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag wird aus Mitteln des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021 finanziert.
Der oben genannte geschätzte Wert ist gleichzeitig der maximal zur Verfügung stehende Betrag (siehe auch Anlage Zuschlagskriterien).
Bezeichnung des Loses: Schüler-Laptop „Convertible“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von 394 Schüler-Laptops „Convertible“.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 170 589 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag wird aus Mitteln des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II – (RL AusProEnd II) vom 221.2021 finanziert.
Der oben genannte geschätze Wert ist gleichzeitig der maximal zur Verfügung stehende Betrag (siehe auch Anlage Zuschlagskriterien).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftsstelle der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO Georgenkirchstraße 69, Haus 3 Etage 3 Raum 3302
10249 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Mindestanforderung zu den Referenzen: Mindestens 3 mit Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
Aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen bzw. des pandemiebedingten Hybridunterrrichts mit Online-Unterricht sind die Schüler auf die Benutzung von mobilen Endgeräten angewiesen. Um allen Schülern die Teilnahme an diesen neuen Unterrichtsformen zu ermöglichen, müssen schnellstmöglich entsprechende Geräte beschafft und den Schülern als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden. Damit die Versorgung zum neuen Schuljahr gewährleistet werden kann, muss wegen der derzeigen Lieferfristen und dem notwendigen Vorlauf zum Einrichten und Verteilen der Geräte die Beauftragung schnellstmöglich erfolgen.
Aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen bzw. des pandemiebedingten Hybridunterrrichts mit Online-Unterricht sind die Schüler auf die Benutzung von mobilen Endgeräten angewiesen. Um allen Schülern die Teilnahme an diesen neuen Unterrichtsformen zu ermöglichen, müssen schnellstmöglich entsprechende Geräte beschafft und den Schülern als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden. Damit die Versorgung zum neuen Schuljahr gewährleistet werden kann, muss wegen der derzeigen Lieferfristen und dem notwendigen Vorlauf zum Einrichten und Verteilen der Geräte die Beauftragung schnellstmöglich erfolgen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3318661-652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2021/S 072-183026 (2021-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von mobilen Endgeräten für den Schulgebrauch im Rahmen des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II - (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021.
Mit diesem Förderprogramm werden die notwendigen digitalen Infrastrukturen geschaffen, digitale Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgebaut und digitale Innovationen im Bildungssystem im Land Brandenburg etabliert, um die digitalen Kompetenzen von Schülern zu stärken und gerechte Bildungschancen im Sinne einer verbesserten sozialen Teilhabe zu eröffnen.
Lieferung von mobilen Endgeräten für den Schulgebrauch im Rahmen des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II - (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021.
Mit diesem Förderprogramm werden die notwendigen digitalen Infrastrukturen geschaffen, digitale Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgebaut und digitale Innovationen im Bildungssystem im Land Brandenburg etabliert, um die digitalen Kompetenzen von Schülern zu stärken und gerechte Bildungschancen im Sinne einer verbesserten sozialen Teilhabe zu eröffnen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftrag wird aus Mitteln des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II - (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021 finanziert.
Der oben genannte geschätze Wert ist gleichzeitig der maximal zur Verfügung stehende Betrag (siehe auch Anlage Zuschlagskriterien).
Der Auftrag wird aus Mitteln des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II - (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021 finanziert.
Der oben genannte geschätze Wert ist gleichzeitig der maximal zur Verfügung stehende Betrag (siehe auch Anlage Zuschlagskriterien).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von mobilen Endgeräten für den Schulgebrauch im Rahmen des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II - (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021.
Mit diesem Förderprogramm werden die notwendigen digitalen Infrastrukturen geschaffen, digitale Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgebaut und digitale Innovationen im Bildungssystem im Land Brandenburg etabliert, um die digitalen Kompetenzen von Schülern zu stärken und gerechte Bildungschancen im Sinne einer verbesserten sozialen Teilhabe zu eröffnen.
Mit diesem Förderprogramm werden die notwendigen digitalen Infrastrukturen geschaffen, digitale Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten ausgebaut und digitale Innovationen im Bildungssystem im Land Brandenburg etabliert, um die digitalen Kompetenzen von Schülern zu stärken und gerechte Bildungschancen im Sinne einer verbesserten sozialen Teilhabe zu eröffnen.
Lieferung von 126 Schüler-Laptops 13"
Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag wird aus Mitteln des Förderprogramms BRB Sofortausstattung II, Land Brandenburg Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II - (RL AusProEnd II) vom 22.1.2021 finanziert.
Bezeichnung des Loses: Schüler-Laptop "Convertible"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftsstelle der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.