Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) sind bis spätestens zum 18.6.2021 an den Auftraggeber zu liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Mund- / Nasenmasken (Community-Masken)
ZA5.2/1000662838/Koh
Produkte/Dienstleistungen: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) sind bis spätestens zum 18.6.2021 an den Auftraggeber zu liefern.
Polizei Nordrhein-Westfalen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, Polizeibekleidungscenter, in den Hummelknäppen 10, 44534 Lünen. Für die einzureichenden Angebotsmuster der Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) gilt die folgende Lieferadresse:
Polizei Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Angebotssammelstelle, Schifferstraße 10, 47059 Duisburg
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) für die Kräfte der Polizei des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) für die Kräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die verfahrensgegenständlichen Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) sind Alltagsmasken und keine medizinischen Produkte im Sinne einer EU-Richtlinie/Verordnung über Medizinprodukte. Darüber hinaus gelten diese auch nicht als persönliche Schutzausstattung im Sinne einer EU-Richtlinie/Verordnung. Die Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) dienen lediglich zur Bedeckung der Mund-Nasen-Partie und werden von den Beschäftigten der Polizei Nordrhein-Westfalen getragen. Die im Rahmen der Herstellung eingesetzten Materialien müssen nach Standard 100 by OEKO-TEX oder gleichwertig zertifiziert sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Waschvorgänge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Farbgebung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-06 📅
Datum des Endes: 2021-06-18 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer...”
Zusätzliche Informationen
Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer geeigneten Verpackung (z. B. gepolsterter, in jedem Fall fest verschlossener Umschlag) einzureichen. Die Angebotsmuster müssen dem elektronischen Angebot des Bieters eindeutig zuordnungsbar sein. Der Umschlag mit den Angebotsmustern muss fristgerecht zum 22.2.2021, 12.00 Uhr, unter folgender Adresse beim Auftraggeber eingehen:
Polizei Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Angebotssammelstelle – Schifferstraße 10 – 47059 Duisburg
Das schriftliche Angebot ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Das Angebot ist nicht noch einmal zusätzlich mit den Angebotsmustern einzureichen. Eine den Angebotsmustern beigefügte Ausfertigung des Angebotes wird nicht gewertet. Ausschließlich das formgerecht elektronisch eingereichte Angebot nimmt am Vergabeprozess teil zuzüglich der frist- und formgerecht eingereichten Angebotsmuster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck).
2. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Formular 4).
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos über folgende Deckungssummen und Schadensfälle ist zu erbringen:
— Personenschäden: mindestens 3 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 2 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Die vorbenannten Deckungssummen müssen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein. Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
“Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos über folgende Deckungssummen und Schadensfälle:
—...”
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos über folgende Deckungssummen und Schadensfälle:
— Personenschäden: mindestens 3 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 2 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Die vorbenannten Deckungssummen müssen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein. Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Bestehen einer Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder Eigenerklärung/Nachweis darüber, dass die Anforderungen der genannten DIN-Norm erfüllt werden (Formular 1).
2. Es sind Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, aus dem hervorgeht, dass die Referenzleistung innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht wurde und die Referenzleistung die Lieferung von mindestens 500 000 textilen Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) zum Gegenstand gehabt hat (Formular 2).
Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners, eine Beschreibung des (jeweiligen) Auftrags und Darstellung der erbrachten Leistungen in technischer Hinsicht (inkl. Mengengerüst, Qualitätsmerkmale und Auftragswert) sowie des Umfangs der erbrachten Leistung (Hinweise auf Gesamt-/Teillieferungen) und die Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür ist das Formular 2 zu verwenden.
Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular 532 bzw. 533 zu benennen. Eignungsleihe ist zugelassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Bestehen einer Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eine Eigenerklärung / Nachweis darüber, dass die Anforderungen der genannten DIN-Norm...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Bestehen einer Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eine Eigenerklärung / Nachweis darüber, dass die Anforderungen der genannten DIN-Norm erfüllt werden (Formular 1).
2. Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, aus dem hervorgeht, dass die Referenzleistung innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht wurde und die Referenzleistung die Lieferung von mindestens 500 000 textilen Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) zum Gegenstand gehabt hat (Formular 2).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auf die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Formular 512), die besonderen Vertragsbedingungen zum MiLoG und den Liefervertrag...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auf die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Formular 512), die besonderen Vertragsbedingungen zum MiLoG und den Liefervertrag über die Lieferung von Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) wird hingewiesen.
Der Bieter hat im Wege einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB durch das Einreichen von Formular 3 zu garantieren, dass die angebotenen Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) insbesondere die in der Leistungsbeschreibung vorausgesetzten Materialvorgaben einschließlich der dort in Bezug genommenen DIN-, ISO-, EN- und sonstigen Normen erfüllen, der dort genannten Materialzusammensetzung entsprechen und die dort genannten Grenzwerte einhalten. Dies gilt insbesondere für:
— die Zertifizierung nach Standard 100 by OEKO-TEX oder gleichwertig
— die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (REACH-Verordnung)
— die wasserabweisende Wirkung nach 5 x Waschen / 5 x Trocknen Note > / = 4 gem. DIN EN ISO 4920; DIN EN ISO 6330 Bezugswaschmaschine Typ A, Waschverfahren 6N (60C), Trocknung F
— Waschechtheit 60 C / Änderung der Farbe gem. DIN ISO EN 105-C06 Note > / = 4,
— die antibakterielle Aktivität nach DIN EN ISO 20743:2013-12 „Textilien – Bestimmung der antibakteriellen Wirksamkeit von textilen Produkten",
— den Umstand, dass die Verwendung von Nanopartikeln ausgeschlossen ist.
Als Beleg dafür, dass die angebotene Lieferleistung den geforderten Merkmalen entspricht, muss seitens des Bieters/Auftragsnehmers jederzeit ein entsprechender Nachweis erbracht werden können. Angebote, die die Garantiererklärung zur Erfüllung von Standards und Normen (Formular 3) nicht umfassen, werden wegen Nichteinhaltung dieser Mindestbedingung vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Bieter hat durch das Einreichen des Formulars 5 zu versichern, dass die vollständige Leistung fehlerfrei bis spätestens zum 18.6.2021 erbracht wird, sofern der Bieter nicht einen früherer Liefertermin durch entsprechende Erklärung in Formular 8 zugesichert hat. Zudem hat der Bieter durch das Einreichen des Formulars 5 zu versichern, dass eine erste Teillieferung von 100 000 Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung (Ende 18. KW, spätestens zum 7.5.2021) erbracht wird. Angebote, die die Leistungserbringung innerhalb der Ausführungsfrist bis spätestens 18.6.2021 und die erste Teillieferung von 100 000 Mund-/Nasenmasken bis spätestens zum 7.5.2021 nicht zusichern, werden wegen Nicheinhaltung dieser Mindestbedingungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Um die Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes der Polizeivollzugsbeamten zu gewährleisten, gibt der Auftraggeber die Farbe „Dunkelblau – Pantone Nr. 19-40010 TC" vor (Formular 9). Der Auftraggeber lässt gleichwohl anderweitige Farbgebungen der zu liefernden Mund- / und Nasenmasken (Community-Masken) zu, um den Wettbewerb zu öffnen. Als Farben der Außen- und Innenlage kommen neben der vorgegebenen Farbe auch schwarz oder anderweitige dunkle Farben auf Basis der Grundfarben blau oder grau in Betracht. Andere Farben als die insoweit zugelassenen sind ausgeschlossen. Ihre Offerte führt zum zwingenden Angebotsausschluss.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-22
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DMRD
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 010-016731 (2021-01-12)
Ergänzende Angaben (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) sind bis spätestens zum 18.6.2021 an den Auftraggeber zu liefern.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 010-016731
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer...”
Text
Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer geeigneten Verpackung (z. B. gepolsterter, in jedem Fall fest verschlossener Umschlag) einzureichen. Die Angebotsmuster müssen dem elektronischen Angebot des Bieters eindeutig zuordnungsbar sein. Der Umschlag mit den Angebotsmustern muss fristgerecht zum 22.2.2021, 12.00 Uhr, unter folgender Adresse beim Auftraggeber eingehen:
Polizei Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Angebotssammelstelle – Schifferstraße 10 – 47059 Duisburg
Das schriftliche Angebot ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Das Angebot ist nicht noch einmal zusätzlich mit den Angebotsmustern einzureichen. Eine den Angebotsmustern beigefügte Ausfertigung des Angebotes wird nicht gewertet. Ausschließlich das formgerecht elektronisch eingereichte Angebot nimmt am Vergabeprozess teil zuzüglich der frist- und formgerecht eingereichten Angebotsmuster.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer...”
Text
Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer geeigneten Verpackung (z. B. gepolsterter, in jedem Fall fest verschlossener Umschlag) einzureichen. Die Angebotsmuster müssen dem elektronischen Angebot des Bieters eindeutig zuordnungsbar sein. Der Umschlag mit den Angebotsmustern muss fristgerecht zum 1.3.2021, 12.00 Uhr, unter folgender Adresse beim Auftraggeber eingehen:
Polizei Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Angebotssammelstelle – Schifferstraße 10 – 47059 Duisburg
Das schriftliche Angebot ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Das Angebot ist nicht noch einmal zusätzlich mit den Angebotsmustern einzureichen. Eine den Angebotsmustern beigefügte Ausfertigung des Angebotes wird nicht gewertet. Ausschließlich das formgerecht elektronisch eingereichte Angebot nimmt am Vergabeprozess teil zuzüglich der frist- und formgerecht eingereichten Angebotsmuster.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-02-22 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-03-01 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-02-22 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-03-01 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber hat Anpassungen im Bereich des Zuschlagskriteriums „Liefertermin“ vorgenommen. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist der Auftraggeber zu...”
Der Auftraggeber hat Anpassungen im Bereich des Zuschlagskriteriums „Liefertermin“ vorgenommen. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist der Auftraggeber zu Gunsten einer weiteren Maximierung des Wettbewerbs bereit, die Punktskala für die Bewertung der Liefertermine einer vollständigen Lieferung von 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) um 18 Kalendertage einzukürzen und so noch mehr Unternehmen eine erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen und zur Teilnahme an diesem Verfahren zu ermutigen. Statt wie bislang vorgesehen einen Monat nach Zuschlagserteilung in der 14. KW ein Anbieten des frühesten vorgesehenen Liefertermins am 7.5.2021 mit der maximal zum Zuschlagskriterium „Liefertermin“ möglichen Punktzahl von 400 Punkten zu honorieren, erzielt nunmehr die maximale Punktzahl von 400 Punkt bereits ein Angebot, das zum 25.5.2021 die vollständige Maskenlieferung zusichert. Ausgehend hiervon reduziert sich die Zahl der zu erreichenden Punkte pro Liefertag nach dem 25.5.2021 um (aufgerundet) 23,53 Punkte. Spätestmöglicher Liefertermin war und ist unverändert der 18.6.2021. Die Lieferung am 18.6.2021 ist unverändert als Mindestanforderung ausgestaltet.
Die Angebotsfrist wird unter Berücksichtigung dieser Anpassungen auf den 1.3.2021, 12.00 Uhr verlängert.
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Quelle: OJS 2021/S 035-086165 (2021-02-15)
Ergänzende Angaben (2021-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Mund-/Nasenmasken (Community-Masken)
ZA5.2/1000662838/Koh
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer...”
Text
Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer geeigneten Verpackung (z. B. gepolsterter, in jedem Fall fest verschlossener Umschlag) einzureichen. Die Angebotsmuster müssen dem elektronischen Angebot des Bieters eindeutig zuordnungsbar sein. Der Umschlag mit den Angebotsmustern muss fristgerecht zum 1.3.2021, 12.00 Uhr, unter folgender Adresse beim Auftraggeber eingehen:
Polizei Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Angebotssammelstelle – Schifferstraße 10 – 47059 Duisburg
Das schriftliche Angebot ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Das Angebot ist nicht noch einmal zusätzlich mit den Angebotsmustern einzureichen. Eine den Angebotsmustern beigefügte Ausfertigung des Angebotes wird nicht gewertet. Ausschließlich das formgerecht elektronisch eingereichte Angebot nimmt am Vergabeprozess teil zuzüglich der frist- und formgerecht eingereichten Angebotsmuster.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer...”
Text
Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer geeigneten Verpackung (z. B. gepolsterter, in jedem Fall fest verschlossener Umschlag) einzureichen. Die Angebotsmuster müssen dem elektronischen Angebot des Bieters eindeutig zuordnungsbar sein. Der Umschlag mit den Angebotsmustern muss fristgerecht zum 22.3.2021, 12.00 Uhr, unter folgender Adresse beim Auftraggeber eingehen:
Polizei Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Angebotssammelstelle – Schifferstraße 10 – 47059 Duisburg
Das schriftliche Angebot ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Das Angebot ist nicht noch einmal zusätzlich mit den Angebotsmustern einzureichen. Eine den Angebotsmustern beigefügte Ausfertigung des Angebotes wird nicht gewertet. Ausschließlich das formgerecht elektronisch eingereichte Angebot nimmt am Vergabeprozess teil zuzüglich der frist- und formgerecht eingereichten Angebotsmuster.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-03-01 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-03-22 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-03-01 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-03-22 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Die Frist zur Abgabe der Angebote und Angebotsmuster wird auf den 22.3.2021, 12.00 Uhr, verlängert.”
Quelle: OJS 2021/S 043-107514 (2021-02-26)
Ergänzende Angaben (2021-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtliefermenge von 1,25 Mio. Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) wird in 5 Teillieferungen à 250 000 Stück Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) aufgeteilt, die zu folgenden Lieferterminen auszuliefern sind:
21.6.2021: 1. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
5.7.2021: 2. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
19.7.2021: 3. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
2.8.2021: 4. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
16.8.2021: 5. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
Frühere Teillieferungen sind gleichwohl möglich und erwünscht.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung...”
Text
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) sind bis spätestens zum 18.6.2021 an den Auftraggeber zu liefern.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung...”
Text
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtliefermenge von 1,25 Mio. Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) wird in 5 Teillieferungen à 250 000 Stück Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) aufgeteilt, die zu folgenden Lieferterminen auszuliefern sind:
21.6.2021: 1. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
5.7.2021: 2. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
19.7.2021: 3. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
2.8.2021: 4. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
16.8.2021: 5. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
Frühere Teillieferungen sind gleichwohl möglich und erwünscht.
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Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Liefertermin / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Waschvorgänge / Gewichtung:...”
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Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 06/04/2021
Ende: 18/06/2021
Neuer Wert
Text: Beginn: 14/05/2021
Ende: 16/08/2021
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer...”
Text
Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer geeigneten Verpackung (z. B. gepolsterter, in jedem Fall fest verschlossener Umschlag) einzureichen. Die Angebotsmuster müssen dem elektronischen Angebot des Bieters eindeutig zuordnungsbar sein. Der Umschlag mit den Angebotsmustern muss fristgerecht zum 22.2.2021, 12.00 Uhr, unter folgender Adresse beim Auftraggeber eingehen:
Polizei Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Angebotssammelstelle – Schifferstraße 10 – 47059 Duisburg
Das schriftliche Angebot ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Das Angebot ist nicht noch einmal zusätzlich mit den Angebotsmustern einzureichen. Eine den Angebotsmustern beigefügte Ausfertigung des Angebotes wird nicht gewertet. Ausschließlich das formgerecht elektronisch eingereichte Angebot nimmt am Vergabeprozess teil zuzüglich der frist- und formgerecht eingereichten Angebotsmuster.
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Text:
“Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer...”
Text
Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer geeigneten Verpackung (z. B. gepolsterter, in jedem Fall fest verschlossener Umschlag) einzureichen. Die Angebotsmuster müssen dem elektronischen Angebot des Bieters eindeutig zuordnungsbar sein. Der Umschlag mit den Angebotsmustern muss fristgerecht zum 8.4.2021, 12.00 Uhr, unter folgender Adresse beim Auftraggeber eingehen:
Polizei Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Angebotssammelstelle – Schifferstraße 10 - 47059 Duisburg
Das schriftliche Angebot ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Das Angebot ist nicht noch einmal zusätzlich mit den Angebotsmustern einzureichen. Eine den Angebotsmustern beigefügte Ausfertigung des Angebotes wird nicht gewertet. Ausschließlich das formgerecht elektronisch eingereichte Angebot nimmt am Vergabeprozess teil zuzüglich der frist- und formgerecht eingereichten Angebotsmuster.
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Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Alter Wert
Text:
“(...) Angebote, die die Garantiererklärung zur Erfüllung von Standards und Normen (Formular 3) nicht umfassen, werden wegen Nichteinhaltung dieser...”
Text
(...) Angebote, die die Garantiererklärung zur Erfüllung von Standards und Normen (Formular 3) nicht umfassen, werden wegen Nichteinhaltung dieser Mindestbedingung vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Bieter hat durch das Einreichen des Formulars 5 zu versichern, dass die vollständige Leistung fehlerfrei bis spätestens zum 18.6.2021 erbracht wird, sofern der Bieter nicht einen früherer Liefertermin durch entsprechende Erklärung in Formular 8 zugesichert hat. Zudem hat der Bieter durch das Einreichen des Formulars 5 zu versichern, dass eine erste Teillieferung von 100 000 Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung (Ende 18. KW, spätestens zum 7.5.2021) erbracht wird. Angebote, die die Leistungserbringung innerhalb der Ausführungsfrist bis spätestens 18.6.2021 und die erste Teillieferung von 100 000 Mund-/Nasenmasken bis spätestens zum 7.5.2021 nicht zusichern, werden wegen Nicheinhaltung dieser Mindestbedingungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Um die Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes der Polizeivollzugsbeamten zu gewährleisten, gibt der Auftraggeber die Farbe „Dunkelblau - Pantone Nr. 19-40010 TC“ vor (Formular 9). Der Auftraggeber lässt gleichwohl anderweitige Farbgebungen der zu liefernden Mund- / und Nasenmasken (Community-Masken) zu, um den Wettbewerb zu öffnen. Als Farben der Außen- und Innenlage kommen neben der vorgegebenen Farbe auch schwarz oder anderweitige dunkle Farben auf Basis der Grundfarben blau oder grau in Betracht. Andere Farben als die insoweit zugelassenen sind ausgeschlossen. Ihre Offerte führt zum zwingenden Angebotsausschluss.
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Text:
“(...) Angebote, die die Garantiererklärung zur Erfüllung von Standards und Normen (Formular 3) nicht umfassen, werden wegen Nichteinhaltung dieser...”
Text
(...) Angebote, die die Garantiererklärung zur Erfüllung von Standards und Normen (Formular 3) nicht umfassen, werden wegen Nichteinhaltung dieser Mindestbedingung vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Gesamtliefermenge von 1 250 000 Stück Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) wird in 5 Teillieferungen à 250 000 Stück Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) aufgeteilt, die zu folgenden Lieferterminen auszuliefern sind:
21.6.2021: 1. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
5.7.2021: 2. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
19.7.2021: 3. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
2.8.2021: 4. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
16.8.2021: 5. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
Frühere Teillieferungen sind gleichwohl möglich und erwünscht.
Um die Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes der Polizeivollzugsbeamten zu gewährleisten, gibt der Auftraggeber die Farbe „Dunkelblau - Pantone Nr. 19-4010 TC“ vor (Formular 9). Der Auftraggeber lässt gleichwohl anderweitige Farbgebungen der zu liefernden Mund- / und Nasenmasken (Community-Masken) zu, um den Wettbewerb zu öffnen. Als Farben der Außen- und Innenlage kommen neben der vorgegebenen Farbe auch schwarz oder anderweitige dunkle Farben auf Basis der Grundfarben blau oder grau in Betracht. Andere Farben als die insoweit zugelassenen sind ausgeschlossen. Ihre Offerte führt zum zwingenden Angebotsausschluss.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-03-22 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-04-08 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 22/03/2021
Ortszeit: 12:00
Neuer Wert
Text: Tag: 08/04/2021
Ortszeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Im Maskentragekonzept gemäß Erlass des Innenministeriums NRW vom 22.1.2021 wird auf die Anwendung des Handlungsschemas „Neuartiges Coronavirus –...”
Im Maskentragekonzept gemäß Erlass des Innenministeriums NRW vom 22.1.2021 wird auf die Anwendung des Handlungsschemas „Neuartiges Coronavirus – Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte des Robert Koch Instituts“ in der jeweils gültigen Fassung mit Blick auf die Angemessenheit als grundsätzliche und wesentliche Entscheidungsleitlinie verwiesen. Diese RKI-Empfehlung ist Mitte Februar 2021 in der Weise geändert worden, dass eine Empfehlung für Einsatzsituationen mit dem Gegenüber wie folgt erfolgen soll:
„1,5 m Abstand einhalten und gegebenenfalls Mund-Nase-Schutz tragen.“
Zuvor lautete die RKI-Empfehlung:
„1,5 m Abstand einhalten und gegebenenfalls Mund-Nase-Bedeckung tragen.“
Hierdurch verringert sich die Anzahl an Situationen, in der die Community-Masken durch die Polizei getragen werden sollen. Die Dringlichkeit der Beschaffungsmaßnahme ist dadurch entfallen.
Dennoch bleibt der Bedarf bestehen, da es nach wie vor Situationen gibt, in denen die Beschäftigten der Polizei Community-Masken tragen dürfen. Die Ausschreibung als solche bleibt daher aufrecht erhalten. Aber das Zuschlagskriterium Lieferfrist, das aus der Dringlichkeit der Beschaffung resultierte, wird aufgegeben und die Gewichtung der übrigen Kriterien entsprechend angepasst. Zudem erfolgt eine Aufteilung des Gesamtauftrags in Liefertranchen zu unterschiedlichen Lieferterminen. Die Verfahrensfristen werden angepasst. Um allen Interessenten hinreichend Gelegenheit zu geben, auf diese Verfahrensanpassungen zu reagieren, wird das Verfahren zeitlich zurückgesetzt auf den Beginn des Verfahrens.
zu III.2.2) Formular 5 und 8 entfallen ersatzlos
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Quelle: OJS 2021/S 050-124326 (2021-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Polizei Nordrhein-Westfalen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, Polizeibekleidungscenter, in den Hummelknäppen 10, 44534 Lünen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) für die Kräfte der Polizei des Landes...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) für die Kräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die verfahrensgegenständlichen Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) sind Alltagsmasken und keine medizinischen Produkte im Sinne einer EU-Richtlinie/Verordnung über Medizinprodukte. Darüber hinaus gelten diese auch nicht als persönliche Schutzausstattung im Sinne einer EU-Richtlinie / Verordnung. Die Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) dienen lediglich zur Bedeckung der Mund-Nasen-Partie und werden von den Beschäftigten der Polizei Nordrhein-Westfalen getragen. Die im Rahmen der Herstellung eingesetzten Materialien müssen nach Standard 100 by OEKO-TEX oder gleichwertig zertifiziert sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 010-016731
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZA5.2/1000662838/Koh
Titel: Community Masken für die Polizei NRW
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 27
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 27
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: van Laack GmbH
Postanschrift: Hennes-Weisweiler-Allee 25
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41179
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.vanlaack.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DBD1
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Quelle: OJS 2021/S 098-254900 (2021-05-18)