Lieferung von Mund- / Nasenmasken (Community-Masken)

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen

Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) sind bis spätestens zum 18.6.2021 an den Auftraggeber zu liefern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-12 Auftragsbekanntmachung
2021-02-15 Ergänzende Angaben
2021-02-26 Ergänzende Angaben
2021-03-08 Ergänzende Angaben
2021-05-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Referenznummer: ZA5.2/1000662838/Koh
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) sind bis spätestens zum 18.6.2021 an den Auftraggeber zu liefern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd 🌏
E-Mail: aul.verg@aulinger.eu 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DMRD/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DMRD 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Datum des Beginns: 2021-04-06 📅
Datum des Endes: 2021-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-016731
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer geeigneten Verpackung (z. B. gepolsterter, in jedem Fall fest verschlossener Umschlag) einzureichen. Die Angebotsmuster müssen dem elektronischen Angebot des Bieters eindeutig zuordnungsbar sein. Der Umschlag mit den Angebotsmustern muss fristgerecht zum 22.2.2021, 12.00 Uhr, unter folgender Adresse beim Auftraggeber eingehen: Polizei Nordrhein-Westfalen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Angebotssammelstelle – Schifferstraße 10 – 47059 Duisburg Das schriftliche Angebot ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Das Angebot ist nicht noch einmal zusätzlich mit den Angebotsmustern einzureichen. Eine den Angebotsmustern beigefügte Ausfertigung des Angebotes wird nicht gewertet. Ausschließlich das formgerecht elektronisch eingereichte Angebot nimmt am Vergabeprozess teil zuzüglich der frist- und formgerecht eingereichten Angebotsmuster.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) für die Kräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die verfahrensgegenständlichen Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) sind Alltagsmasken und keine medizinischen Produkte im Sinne einer EU-Richtlinie/Verordnung über Medizinprodukte. Darüber hinaus gelten diese auch nicht als persönliche Schutzausstattung im Sinne einer EU-Richtlinie/Verordnung. Die Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) dienen lediglich zur Bedeckung der Mund-Nasen-Partie und werden von den Beschäftigten der Polizei Nordrhein-Westfalen getragen. Die im Rahmen der Herstellung eingesetzten Materialien müssen nach Standard 100 by OEKO-TEX oder gleichwertig zertifiziert sein.
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Zusätzliche Informationen:
Neben dem elektronischen Angebot haben die Bieter 5 der Leistungsbeschreibung entsprechende Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) in einer geeigneten Verpackung (z. B. gepolsterter, in jedem Fall fest verschlossener Umschlag) einzureichen. Die Angebotsmuster müssen dem elektronischen Angebot des Bieters eindeutig zuordnungsbar sein. Der Umschlag mit den Angebotsmustern muss fristgerecht zum 22.2.2021, 12.00 Uhr, unter folgender Adresse beim Auftraggeber eingehen:
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Polizei Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Angebotssammelstelle – Schifferstraße 10 – 47059 Duisburg
Das schriftliche Angebot ist ausschließlich elektronisch einzureichen. Das Angebot ist nicht noch einmal zusätzlich mit den Angebotsmustern einzureichen. Eine den Angebotsmustern beigefügte Ausfertigung des Angebotes wird nicht gewertet. Ausschließlich das formgerecht elektronisch eingereichte Angebot nimmt am Vergabeprozess teil zuzüglich der frist- und formgerecht eingereichten Angebotsmuster.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Polizei Nordrhein-Westfalen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, Polizeibekleidungscenter, in den Hummelknäppen 10, 44534 Lünen. Für die einzureichenden Angebotsmuster der Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) (5 Stück) gilt die folgende Lieferadresse:
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Polizei Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Angebotssammelstelle, Schifferstraße 10, 47059 Duisburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
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Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
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1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe Vordruck).
2. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Formular 4).
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
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1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos über folgende Deckungssummen und Schadensfälle ist zu erbringen:
— Personenschäden: mindestens 3 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 2 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Die vorbenannten Deckungssummen müssen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein. Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
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Mindeststandards:
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos über folgende Deckungssummen und Schadensfälle:
— Personenschäden: mindestens 3 000 000 EUR,
— Sachschäden: mindestens 2 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: mindestens 2 000 000 EUR.
Die vorbenannten Deckungssummen müssen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein. Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
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1. Bestehen einer Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder Eigenerklärung/Nachweis darüber, dass die Anforderungen der genannten DIN-Norm erfüllt werden (Formular 1).
2. Es sind Referenzen des Unternehmens nachzuweisen, die folgende Erfahrungsnachweise beinhalten: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, aus dem hervorgeht, dass die Referenzleistung innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht wurde und die Referenzleistung die Lieferung von mindestens 500 000 textilen Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) zum Gegenstand gehabt hat (Formular 2).
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Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners, eine Beschreibung des (jeweiligen) Auftrags und Darstellung der erbrachten Leistungen in technischer Hinsicht (inkl. Mengengerüst, Qualitätsmerkmale und Auftragswert) sowie des Umfangs der erbrachten Leistung (Hinweise auf Gesamt-/Teillieferungen) und die Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Hierfür ist das Formular 2 zu verwenden.
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Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular 532 bzw. 533 zu benennen. Eignungsleihe ist zugelassen.
Mindeststandards:
1. Bestehen einer Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eine Eigenerklärung / Nachweis darüber, dass die Anforderungen der genannten DIN-Norm erfüllt werden (Formular 1).
2. Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, aus dem hervorgeht, dass die Referenzleistung innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht wurde und die Referenzleistung die Lieferung von mindestens 500 000 textilen Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) zum Gegenstand gehabt hat (Formular 2).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auf die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Formular 512), die besonderen Vertragsbedingungen zum MiLoG und den Liefervertrag über die Lieferung von Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) wird hingewiesen.
Der Bieter hat im Wege einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB durch das Einreichen von Formular 3 zu garantieren, dass die angebotenen Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) insbesondere die in der Leistungsbeschreibung vorausgesetzten Materialvorgaben einschließlich der dort in Bezug genommenen DIN-, ISO-, EN- und sonstigen Normen erfüllen, der dort genannten Materialzusammensetzung entsprechen und die dort genannten Grenzwerte einhalten. Dies gilt insbesondere für:
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— die Zertifizierung nach Standard 100 by OEKO-TEX oder gleichwertig
— die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (REACH-Verordnung)
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— die wasserabweisende Wirkung nach 5 x Waschen / 5 x Trocknen Note > / = 4 gem. DIN EN ISO 4920; DIN EN ISO 6330 Bezugswaschmaschine Typ A, Waschverfahren 6N (60
— Waschechtheit 60
— die antibakterielle Aktivität nach DIN EN ISO 20743:2013-12 „Textilien – Bestimmung der antibakteriellen Wirksamkeit von textilen Produkten",
— den Umstand, dass die Verwendung von Nanopartikeln ausgeschlossen ist.
Als Beleg dafür, dass die angebotene Lieferleistung den geforderten Merkmalen entspricht, muss seitens des Bieters/Auftragsnehmers jederzeit ein entsprechender Nachweis erbracht werden können. Angebote, die die Garantiererklärung zur Erfüllung von Standards und Normen (Formular 3) nicht umfassen, werden wegen Nichteinhaltung dieser Mindestbedingung vom Verfahren ausgeschlossen.
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Der Bieter hat durch das Einreichen des Formulars 5 zu versichern, dass die vollständige Leistung fehlerfrei bis spätestens zum 18.6.2021 erbracht wird, sofern der Bieter nicht einen früherer Liefertermin durch entsprechende Erklärung in Formular 8 zugesichert hat. Zudem hat der Bieter durch das Einreichen des Formulars 5 zu versichern, dass eine erste Teillieferung von 100 000 Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung (Ende 18. KW, spätestens zum 7.5.2021) erbracht wird. Angebote, die die Leistungserbringung innerhalb der Ausführungsfrist bis spätestens 18.6.2021 und die erste Teillieferung von 100 000 Mund-/Nasenmasken bis spätestens zum 7.5.2021 nicht zusichern, werden wegen Nicheinhaltung dieser Mindestbedingungen vom Verfahren ausgeschlossen.
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Um die Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes der Polizeivollzugsbeamten zu gewährleisten, gibt der Auftraggeber die Farbe „Dunkelblau – Pantone Nr. 19-40010 TC" vor (Formular 9). Der Auftraggeber lässt gleichwohl anderweitige Farbgebungen der zu liefernden Mund- / und Nasenmasken (Community-Masken) zu, um den Wettbewerb zu öffnen. Als Farben der Außen- und Innenlage kommen neben der vorgegebenen Farbe auch schwarz oder anderweitige dunkle Farben auf Basis der Grundfarben blau oder grau in Betracht. Andere Farben als die insoweit zugelassenen sind ausgeschlossen. Ihre Offerte führt zum zwingenden Angebotsausschluss.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Waschvorgänge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Farbgebung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Aulinger Rechtsanwälte
Internetadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0DMRD/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Aulinger Rechtsanwälte
Postanschrift: Frankenstraße 348
Postort: Essen
Postleitzahl: 45133
Land: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.aulinger.eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DMRD

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473055 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 010-016731 (2021-01-12)
Ergänzende Angaben (2021-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) sind bis spätestens zum 18.6.2021 an den Auftraggeber zu liefern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 035-086165
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 010-016731
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat Anpassungen im Bereich des Zuschlagskriteriums „Liefertermin“ vorgenommen. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist der Auftraggeber zu Gunsten einer weiteren Maximierung des Wettbewerbs bereit, die Punktskala für die Bewertung der Liefertermine einer vollständigen Lieferung von 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) um 18 Kalendertage einzukürzen und so noch mehr Unternehmen eine erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen und zur Teilnahme an diesem Verfahren zu ermutigen. Statt wie bislang vorgesehen einen Monat nach Zuschlagserteilung in der 14. KW ein Anbieten des frühesten vorgesehenen Liefertermins am 7.5.2021 mit der maximal zum Zuschlagskriterium „Liefertermin“ möglichen Punktzahl von 400 Punkten zu honorieren, erzielt nunmehr die maximale Punktzahl von 400 Punkt bereits ein Angebot, das zum 25.5.2021 die vollständige Maskenlieferung zusichert. Ausgehend hiervon reduziert sich die Zahl der zu erreichenden Punkte pro Liefertag nach dem 25.5.2021 um (aufgerundet) 23,53 Punkte. Spätestmöglicher Liefertermin war und ist unverändert der 18.6.2021. Die Lieferung am 18.6.2021 ist unverändert als Mindestanforderung ausgestaltet. Die Angebotsfrist wird unter Berücksichtigung dieser Anpassungen auf den 1.3.2021, 12.00 Uhr verlängert.
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Quelle: OJS 2021/S 035-086165 (2021-02-15)
Ergänzende Angaben (2021-02-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 043-107514
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Die Frist zur Abgabe der Angebote und Angebotsmuster wird auf den 22.3.2021, 12.00 Uhr, verlängert.
Quelle: OJS 2021/S 043-107514 (2021-02-26)
Ergänzende Angaben (2021-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtliefermenge von 1,25 Mio. Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) wird in 5 Teillieferungen à 250 000 Stück Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) aufgeteilt, die zu folgenden Lieferterminen auszuliefern sind: 21.6.2021: 1. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück 5.7.2021: 2. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück 19.7.2021: 3. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück 2.8.2021: 4. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück 16.8.2021: 5. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück Frühere Teillieferungen sind gleichwohl möglich und erwünscht.
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 050-124326
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Im Maskentragekonzept gemäß Erlass des Innenministeriums NRW vom 22.1.2021 wird auf die Anwendung des Handlungsschemas „Neuartiges Coronavirus – Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte des Robert Koch Instituts“ in der jeweils gültigen Fassung mit Blick auf die Angemessenheit als grundsätzliche und wesentliche Entscheidungsleitlinie verwiesen. Diese RKI-Empfehlung ist Mitte Februar 2021 in der Weise geändert worden, dass eine Empfehlung für Einsatzsituationen mit dem Gegenüber wie folgt erfolgen soll: „1,5 m Abstand einhalten und gegebenenfalls Mund-Nase-Schutz tragen.“ Zuvor lautete die RKI-Empfehlung: „1,5 m Abstand einhalten und gegebenenfalls Mund-Nase-Bedeckung tragen.“ Hierdurch verringert sich die Anzahl an Situationen, in der die Community-Masken durch die Polizei getragen werden sollen. Die Dringlichkeit der Beschaffungsmaßnahme ist dadurch entfallen. Dennoch bleibt der Bedarf bestehen, da es nach wie vor Situationen gibt, in denen die Beschäftigten der Polizei Community-Masken tragen dürfen. Die Ausschreibung als solche bleibt daher aufrecht erhalten. Aber das Zuschlagskriterium Lieferfrist, das aus der Dringlichkeit der Beschaffung resultierte, wird aufgegeben und die Gewichtung der übrigen Kriterien entsprechend angepasst. Zudem erfolgt eine Aufteilung des Gesamtauftrags in Liefertranchen zu unterschiedlichen Lieferterminen. Die Verfahrensfristen werden angepasst. Um allen Interessenten hinreichend Gelegenheit zu geben, auf diese Verfahrensanpassungen zu reagieren, wird das Verfahren zeitlich zurückgesetzt auf den Beginn des Verfahrens. zu III.2.2) Formular 5 und 8 entfallen ersatzlos
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund-/Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtliefermenge von 1,25 Mio. Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) wird in 5 Teillieferungen à 250 000 Stück Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) aufgeteilt, die zu folgenden Lieferterminen auszuliefern sind:
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21.6.2021: 1. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
5.7.2021: 2. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
19.7.2021: 3. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
2.8.2021: 4. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
16.8.2021: 5. Lieferung i. H. v. 250 000 Stück
Frühere Teillieferungen sind gleichwohl möglich und erwünscht.
Quelle: OJS 2021/S 050-124326 (2021-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung von insgesamt 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) in der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Konfektion für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-254900
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DBD1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens ist die Lieferung von 1,25 Mio. Mund- / Nasenmasken (Community-Masken) für die Kräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Die verfahrensgegenständlichen Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) sind Alltagsmasken und keine medizinischen Produkte im Sinne einer EU-Richtlinie/Verordnung über Medizinprodukte. Darüber hinaus gelten diese auch nicht als persönliche Schutzausstattung im Sinne einer EU-Richtlinie / Verordnung. Die Mund- /Nasenmasken (Community-Masken) dienen lediglich zur Bedeckung der Mund-Nasen-Partie und werden von den Beschäftigten der Polizei Nordrhein-Westfalen getragen. Die im Rahmen der Herstellung eingesetzten Materialien müssen nach Standard 100 by OEKO-TEX oder gleichwertig zertifiziert sein.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Polizei Nordrhein-Westfalen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, Polizeibekleidungscenter, in den Hummelknäppen 10, 44534 Lünen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-10 📅
Name: van Laack GmbH
Postanschrift: Hennes-Weisweiler-Allee 25
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41179
Land: Deutschland 🇩🇪
Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.vanlaack.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 27

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
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Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473045 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Quelle: OJS 2021/S 098-254900 (2021-05-18)