Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Der Bieter hat seine Eignung anhand der unter Ziffer III. aufgeführten Nachweise zu führen. Ist der Bieter Lieferant aber nicht Hersteller, so hat er die betreffenden Nachweise in Bezug auf den Hersteller vorzulegen.
b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt nachzuweisen:
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD VHB Bund (Anlage A11)
- Eigenerklärung zu: Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nac §§ 123, 124 GWB (Anlage A12)
- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A13)
- Erklärung Kernarbeitsnormen (Anlage A14)
- Erklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit (Anlage A15)
- Erklärung Nachunternehmereinsatz (Anlage A16)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 1 Jahr, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A20)
Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen.
c) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A17 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen.
d) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer III. für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A18 miit dem Angebot vorgelegt werden.
e) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer III.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A18 in Bezug auf Nachunternehmer vom Bieter nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.
f) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung, die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen vorzulegen.
g) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.