Lieferung von Notebooks
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
Gegenstand des Vertrages ist der Kauf und die Lieferung von Notebooks mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware (Windows 10 Pro) und Zubehör (u.a. Docking-Station) sowie die Instandhaltung über eine Laufzeit von 48 Monaten für diverse Gerichts- und Behördenstandorte der Justiz des Landes Brandenburg.
Es wird eine Mindestabnahmemenge von 1000 Notebooks vereinbart. Die Auslieferung dieser Mindestmenge hat im Jahr 2021 zu erfolgen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-19.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- • Personalcomputer › Tragbare Computer
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-05-19 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-08-19 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Referenznummer: 5470-E-I-030/21
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Computer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
Postanschrift: Steinstraße 104-106, Haus 3
Postleitzahl: 14480
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: https://zenit.brandenburg.de/zenit/de/ 🌏
E-Mail: poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331/20094-151 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8RC7F/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8RC7F 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-254225
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Optionen:
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: ZenIT
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8RC7F/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 098-254225 (2021-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Referenznummer: 5470-E-I-030/21
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist der Kauf und die Lieferung von Notebooks mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware (Windows 10 Pro) und Zubehör (u.a. Docking-Station) sowie die Instandhaltung über eine Laufzeit von 48 Monaten für diverse Gerichts- und Behördenstandorte der Justiz des Landes Brandenburg.
Es wird eine Mindestabnahmemenge von 1000 Notebooks vereinbart. Die Auslieferung dieser Mindestmenge hat im Jahr 2021 zu erfolgen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Computer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
Postanschrift: Steinstraße 104-106, Haus 3
Postleitzahl: 14480
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: https://zenit.brandenburg.de/zenit/de/ 🌏
E-Mail: poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331/20094-151 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8RC7F/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8RC7F 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-254225
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
In der Kategorie „Gesamteindruck“ wird die Zweckmäßigkeit des Systems bewertet. Hierfür ist von den Bietern innerhalb von 5 Tagen nach Aufforderung ein Testsystem bereitzustellen. Insgesamt sind in dieser Kategorie 200 Punkte erreichbar. Bewertet wird durch eine Fachjury des Auftraggebers in 4 Unterkategorien.
1. Robustheit für den täglichen mobilen Einsatz: Scharniere,
2. Robustheit für den täglichen mobilen Einsatz: Gehäuse,
3. Bedienungsfreundlichkeit des Systems (Platzierung von Schaltern, Einschaltknopf, Schieberegler Kamera),
4. Standsicherheit.
In jeder Unterkategorie können maximal 50 Punkte vergeben werden. Die Punktevergabe erfolgt in 10er Schritten von 0 bis 50 Punkten, wobei 0 Punkte bei Untauglichkeit des Systems vergeben werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist der Kauf und die Lieferung von Notebooks mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware (Windows 10 Pro) und Zubehör (u.a. Docking-Station) sowie die Instandhaltung über eine Laufzeit von 48 Monaten für diverse Gerichts- und Behördenstandorte der Justiz des Landes Brandenburg.
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Es wird eine Mindestabnahmemenge von 1000 Notebooks vereinbart. Die Auslieferung dieser Mindestmenge hat im Jahr 2021 zu erfolgen.
Folgende Details zum Ausschreibungsgegenstand wurden festgelegt:
— 15,6 " Notebook (8 GB RAM, 256 GB SSD, 3 Zellen Akku) inkl. Windows 10 Pro,
— Erweiterung Arbeitsspeicher auf 16 GB (optional),
— Erweiterung Arbeitsspeicher auf 32 GB (optional),
— Festplatte 512 GB SSD (optional),
— Festplatte 1 TB SSD (optional),
— 4 Zellen Akku mindestens 60 Wh (optional),
— Sichtschutzfolie (optional),
— Dockingstation,
— kabellose Mäuse (optional),
— Notebook-Hülle (optional).
Beschreibung der Optionen:
Optional soll die Abnahmemenge bis zu 2000 Notebooks betragen.
Darüber hinaus können optional folgende Dienstleistungen beauftragt werden:
— optionale Imagebetankung,
— optionale Rolloutbegleitung ab 20 Geräte pro Standort,
— optionale erweiterte Rolloutbegleitung ab 20 Geräte pro Standort.
In der Kategorie „Gesamteindruck“ wird die Zweckmäßigkeit des Systems bewertet. Hierfür ist von den Bietern innerhalb von 5 Tagen nach Aufforderung ein Testsystem bereitzustellen. Insgesamt sind in dieser Kategorie 200 Punkte erreichbar. Bewertet wird durch eine Fachjury des Auftraggebers in 4 Unterkategorien.
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1. Robustheit für den täglichen mobilen Einsatz: Scharniere,
2. Robustheit für den täglichen mobilen Einsatz: Gehäuse,
3. Bedienungsfreundlichkeit des Systems (Platzierung von Schaltern, Einschaltknopf, Schieberegler Kamera),
4. Standsicherheit.
In jeder Unterkategorie können maximal 50 Punkte vergeben werden. Die Punktevergabe erfolgt in 10er Schritten von 0 bis 50 Punkten, wobei 0 Punkte bei Untauglichkeit des Systems vergeben werden.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
Steinstraße 104-106,
Haus 3
14480 Potsdam
Die Auslieferung erfolgt an sämtliche Gerichts- und Behördenstandorte der Justiz im Land Brandenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
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— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
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— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis* einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit angemessenen Deckungssummen.
(a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen;
(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
1. Es sind mindestens 3 Referenzen, deren Auftragsgegenstand innerhalb der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist, anzugeben.
Es ist anzugeben:
— Name und Standort des öffentlichen und/oder privaten Auftraggebers,
— Name des Ansprechpartners,
— Telefonnummer,
— ggf. E-Mail-Adresse,
— kurze Aufführung der ausgeführten Leistungen.
Die Leistungen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist erbracht worden sein. Referenzen deren Leistungszeitraum (nicht Vertragslaufzeit) über diese Frist hinausgeht, erfüllen nicht die Anforderungen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
2. Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(a) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Erklärung für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, unterschrieben mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen:
(b) Im Fall der Eignungsleihe ist die Erklärung für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: ZenIT
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8RC7F/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Leitweg-ID: 12-149308770341312-96
Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8RC7F
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 584 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 163-428780
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 098-254225
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Preis (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Name: ariston Vertriebs GmbH
Postanschrift: Kelchstr. 21-23
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12169
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3078777-873 📞
E-Mail: team@ariston.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: http://www.ariston.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 2 584 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8RF8P
Quelle: OJS 2021/S 163-428780 (2021-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 584 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 163-428780
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 098-254225
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Leitweg-ID: 12-149308770341312-96
Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8RF8P
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- 15,6 " Notebook (8 GB RAM, 256 GB SSD, 3 Zellen Akku) inkl. Windows 10 Pro
- Erweiterung Arbeitsspeicher auf 16 GB (optional)
- Erweiterung Arbeitsspeicher auf 32 GB (optional)
- Festplatte 512 GB SSD (optional)
- Festplatte 1 TB SSD (optional)
- 4 Zellen Akku mindestens 60 Wh (optional)
- Sichtschutzfolie (optional)
- Dockingstation
- kabellose Mäuse (optional)
- Notebook-Hülle (optional)
- optionale Imagebetankung
- optionale Rolloutbegleitung ab 20 Geräte pro Standort
- optionale erweiterte Rolloutbegleitung ab 20 Geräte pro Standort
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg Steinstraße 104-106, Haus 3 14480 Potsdam Die Auslieferung erfolgt an sämtliche Gerichts- und Behördenstandorte der Justiz im Land Brandenburg.
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Preis (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Name: ariston Vertriebs GmbH
Postanschrift: Kelchstr. 21-23
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12169
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3078777-873 📞
E-Mail: team@ariston.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: http://www.ariston.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 2 584 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8RF8P
Quelle: OJS 2021/S 163-428780 (2021-08-19)
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