Lieferung von Notebooks

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Lieferung von 306 Notebooks
Los I: 165 Notebooks (ausschließlich Convertibles)
Los II: 141 Notebooks (davon 115 Convertibles).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-15 Auftragsbekanntmachung
2021-04-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 306 Notebooks Los I: 165 Notebooks (ausschließlich Convertibles) Los II: 141 Notebooks (davon 115 Convertibles).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tragbare Computer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weißenburg-Gunzenhausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Postleitzahl: 91781
Postort: Weißenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-wug.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@landkreis-wug.de 📧
Telefon: +49 9141/902332 📞
Fax: +49 9141/9027332 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E75631634 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E75631634 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-19 📅
Datum des Beginns: 2021-04-26 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 055-136285
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 306 Notebooks
Los I: 165 Notebooks (ausschließlich Convertibles)
Los II: 141 Notebooks (davon 115 Convertibles).
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Notebooks (Convertibles)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von 165 Convertibles an verschiedene Schulen des Landkreises.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Notebooks (inkl. Convertibles)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 141 Notebooks (davon 115 Convertibles) an verschiedene Schulen des Landkreises.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verschiedene Schulen im Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
Verschiedene Schulen des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 VgV),
— Erklärung und Angeben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
– Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage mindestens einer vergleichbaren Referenz aus der letzten 3 Geschäftsjahren. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß VOL/B.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Zimmer E 0.03, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E75631634 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen sind bis spätestens 4 Kalendertage vor Submission zu stellen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Bei identischen Angebotssummen entscheidet das Los.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 055-136285 (2021-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 306 Notebooks Los I: 165 Notebooks (ausschließlich Convertibles) Los II: 141 Notebooks (davon 115 Convertibles).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 079-200954
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 055-136285
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekannt gegeben werden. Da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern, wurde 0,01 EUR eingetragen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Name: Glaser GmbH & Co. Handels KG
Postanschrift: Weißenburger Straße 6
Postort: Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland 🇩🇪
Weißenburg-Gunzenhausen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: H&G Hansen und Gieraths IT Solutions GmbH
Postanschrift: Bornheimer Straße 42-52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
Mehr anzeigen
– soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 079-200954 (2021-04-19)