Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt zweistufig.
Im Wege eines Teilnahmewettbewerbs (1. Stufe) werden zunächst diejenigen Bewerber ermittelt, welche in einem zweiten Schritt zur Angebotsabgabe (2.Stufe) aufgefordert werden.
Mit Absendung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union beginnt die Zeit zur Abgabe eines Teilnahmeantrags.
Nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge werden ausschließlich die über die Vergabeplattform eingegangenen Teilnahmeanträge einschließlich der geforderten Nachweise auf deren Vollständigkeit sowie die Erfüllung/Einhaltung der aufgestellten Eignungs- und Ausschlusskriterien geprüft.
Teilnahmeanträge, die nicht die im Vergabeverfahren aufgestellten Eignungskriterien erfüllen oder ein Ausschlusskriterium begründen, werden von der Wertung im Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Die übrigen Teilnahmeanträge werden entsprechend der Teilnahmekriterien des Teilnahmewettbewerbs bewertet.
Ergebnis der Bewertung ist eine Punktzahl aus der eine Rangfolge gebildet wird. Jeder Bewerber wird entsprechend seiner erreichten Punktzahl einem Rang zugeteilt, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den ersten Rang erreicht und die restlichen Bewerber entsprechend auf die nachfolgenden Ränge verteilt werden.
Teilen sich zwei Bewerber einen Rang, so ist die höhere Berufserfahrung des im Formblatt L 1240 genannten Anwendungstechnikers maßgeblich. Sofern auch dieses Entscheidungskriterium gleichlauten sollte, entscheidet das Los.
Die so ermittelten ersten 3 Bewerber der Rangfolge werden elektronisch über die Vergabeplattform zur Angebotsabgabe (2. Stufe) aufgefordert.
Im Vorfeld der Angebotsabgabe haben sich die aufgeforderten Bewerber zur Auswahl der anzubietenden und zu liefernden polymeren Flockungsmittel jeweils eine Probe des Faulschlamms und Ansatzwasser sowie des Überschussschlammes sowie des Ansatzwassers am Entwässerungsbetrieb abzuholen.
Anhand dieser Proben hat jeder Bewerber im Wege eines eigenen Laborversuchs jeweils ein Polymer für die maschinelle Faulschlammentwässerung sowie ein Polymer für die Überschussschlammeindickung auszuwählen, das den Mindestanforderungen dieses Vergabeverfahrens entspricht.
Von den ausgewählten Polymeren ist von jedem aufgeforderten Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist je Polymer 200 ml Handelsware zur Produktbemusterung an den AG zu übersenden.
Ebenso sind mit dem Angebot sämtliche Angebotsunterlagen sowie geforderten Nachweise insbesondere die Nachweise zu den Produktmustern über die Vergabeplattform in Textform gem. 126 b BGB einzureichen.
Mit Angebotsabgabe erkennt der Bieter das bekanntgegebene Vertragsdokument als alleinverbindlich an.
Nach Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe werden die über die Vergabeplattform eingegangenen Angebote einschließlich der geforderten Nachweise auf Vollständigkeit geprüft.
Ebenso werden die eingereichten Unterlagen sowie die eingereichten Produktmuster - um Schäden der Anlage zu vermeiden - durch einen externen Berater anonymisiert auf Plausibilität sowie in Laborversuchen auf den empfohlenen Produktbedarf/Dosierung (kg Handelsware pro Mg Trockenrückstand) sowie das zu erwartende Klebeverhalten überprüft.
Produkte die bereits im Labortest die Mindestanforderungen an den entwässerten Filterkuchen nicht erfüllen bzw. bei denen die ernsthafte Gefahr besteht, dass bei Einsatz der Produkte Schäden an der Anlage entstehen, werden zur Testfahrt nicht zugelassen und der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Alle anderen Bieter werden sodann zu einer Testfahrt auf der Kläranlage des AG über die Vergabeplattform eingeladen.
Hierzu ist von den ausgewählten Bietern eine Versuchsmenge von 2.000 kg des polymeren Flockungsmittels zur Faulschlammentwässerung an den AG innerhalb der hierzu gesetzten Frist zu übersenden. Die Vergütung der Versuchsmenge erfolgt auf Grundlage des vom AN abgegebenen Angebotspreis im Preisblatt.
Die Testfahrt wird hierbei ausschließlich mit dem polymeren Flockungsmittel zur Faulschlammentwässerung durchgeführt.
Ein Nachrücken von Teilnehmern, welche nicht zur Angebotsabgabe eingeladen wurden, ist ausgeschlossen (sollte beispielsweise im Rahmen der Laboruntersuchung des AG oder im Rahmen der Testfahrt ein Angebot der Bieter wegen Nichteinhaltung der Mindestanforderungen ausgeschlossen werden).
Innerhalb der Testfahrt werden die wertungsrelevanten Parameter (Zuschlagskriterien) anhand realer Bedingungen ermittelt.
Ausschließlich die innerhalb der Testfahrt ermittelten Parameter (Zuschlagskriterien) werden der Wertungsprüfung zu Grunde gelegt.
Der Zuschlag wird auf das so ermittelte wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der Zuschlagskriterien sowie des bekanntgegebenen Vertragsdokumentes erteilt.
Der zu bezuschlagende Bieter wird vorab entsprechend benachrichtigt. Außerdem wird diesem die Vertragsurkunde, die um die entsprechenden Vertragsparameter ergänzt wurde, in zweifacher Ausfertigung übermittelt. Beide Exemplare sind sodann unterschrieben zurückzusenden.
Nach Ablauf der Wartefrist (§ 134 Absatz 2 GWB) erhält der zu bezuschlagende Bieter ein vom AG gegengezeichnetes Exemplar zurück. Nach der Rückbestätigung über den Erhalt der Vertragsurkunde auf der Vergabeplattform, wird der Zuschlag elektronisch über die Vergabeplattform erteilt.