Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern bis 31.7.2024 plus optionale einjährige Verlängerung

Kreis Mettmann – Der Landrat, Amt 10 – Zentrale Vergabestelle

Lieferung von preisgebundenen Schulbücher für 8 Schulen des Kreises Mettmann (aufgeteilt in 2 Lose).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-07 Auftragsbekanntmachung
2021-06-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulbücher
Referenznummer: KME-VA-2021.04.15.34878
Kurze Beschreibung:
Lieferung von preisgebundenen Schulbücher für 8 Schulen des Kreises Mettmann (aufgeteilt in 2 Lose).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulbücher 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulbücher 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mettmann 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Mettmann – Der Landrat, Amt 10 – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Düsseldorfer Str. 26
Postleitzahl: 40822
Postort: Mettmann
Kontakt
Internetadresse: https://www.kreis-mettmann.de 🌏
E-Mail: patrick.strohschein@kreis-mettmann.de 📧
Telefon: +49 2104991058 📞
Fax: +49 2104994248 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXSBYY6Y70R/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXSBYY6Y70R 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-12 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 070-177609
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für 4 Schulen an 6 Standorten im Süden des Kreises Mettmann

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für 4 Schulen an 6 Standorten im Süden des Kreises Mettmann
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für 4 Schulen an 6 Standorten im Süden des Kreises Mettmann.
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige einjährige Verlängerung durch den Auftraggeber
Zusätzliche Informationen:
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für 4 Schulen an 6 Standorten im Süden des Kreises Mettmann
Bezeichnung des Loses: Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für 4 Schulen an 5 Standorte im Norden des Kreises Mettmann
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für 4 Schulen an 5 Standorte im Norden des Kreises Mettmann.
Zusätzliche Informationen:
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für 4 Schulen an 5 Standorte im Norden des Kreises Mettmann
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Mettmann
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann
Siehe Leistungsverzeichnis.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXSBYY6Y70R/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote nur zugelassen werden, welche elektronisch in Textform über das Bietertool eingereicht werden. Postalische Angebote sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y70R

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.inrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, vermutete Rechtsverstöße
1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
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1.2 Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Quelle: OJS 2021/S 070-177609 (2021-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 158878.5 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 113-296730
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 070-177609
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y7Q9

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für 4 Schulen an 5 Standorte im Norden des Kreises Mettmann.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-09 📅
Name: VAL GmbH
Postanschrift: A.-Bebel-Str. 15
Postort: Zschopau
Postleitzahl: 09405
Land: Deutschland 🇩🇪
Erzgebirgskreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 83411.21 EUR 💰
Name: Buchhandlung Steffen GmbH
Postanschrift: Malchiner Str. 15
Postort: Teterow
Postleitzahl: 17166
Land: Landkreis Rostock 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 75467.29 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 87

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
Vermutete Rechtsverstöße
1.1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
Mehr anzeigen
1.2. Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3. Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 113-296730 (2021-06-09)