Lieferung von Rauchwarnmeldern (mit Zubehör) für bayerische Justizvollzugsanstalten

Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth

Lieferung von 12 500 Stück Rauchwarnmeldern (mit Zubehör) für bayerische Justizvollzugsanstalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-04 Auftragsbekanntmachung
2021-05-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rauchmelder
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 12 500 Stück Rauchwarnmeldern (mit Zubehör) für bayerische Justizvollzugsanstalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rauchmelder 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth
Postanschrift: Abteistraße 21
Postleitzahl: 86694
Postort: Niederschönenfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.justiz.bayern.de 🌏
E-Mail: zevest@jv.bayern.de 📧
Fax: +49 9090706999 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5238c71a-2911-4491-866a-94920fed8afd 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5238c71a-2911-4491-866a-94920fed8afd 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 047-117349
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Zur Nummer II.2.7: Die Laufzeit von 70 Tagen (=10 Wochen) stellt die Ausführungsfrist für den Auftrag dar. Beginn ist der Tag der Zuschlagserteilung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für 32 Justizvollzugsanstalten des Freistaats Bayern sollen Rauchwarnmelder beschafft werden. Die Leistung umfasst die Lieferung von 12 500 Stück Rauchwarnmeldern mit Zubehör (nähere Angaben dazu in den Vergabeunterlagen). Die Ausführung der Leistung muss innerhalb von 10 Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
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Dauer: 70 Tage
Zusätzliche Informationen:
Zur Nummer II.2.7: Die Laufzeit von 70 Tagen (=10 Wochen) stellt die Ausführungsfrist für den Auftrag dar. Beginn ist der Tag der Zuschlagserteilung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
„Zusatz: Das amtliche Formular enthält keine Rubrik hinsichtlich einer Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB), deshalb erfolgt der Hinweis an dieser Stelle:Bieter haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Erklärung erfolgt in Form einer Eigenerklärung (Dokument A 203 a der Vergabeunterlagen).“
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bezogen auf den Umsatz des Unternehmens (Mindestjahresumsatz). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Gefordert wird ein Jahresumsatz in den 3 letzten Geschäftsjahren von je mindestens 250 000 EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bezogen auf geeignete Referenzen des Unternehmens. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Gefordert wird das Vorliegen von mindestens 2 geeigneten Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren (beginnend ab April 2018). Die Geeignetheit bemisst sich an der Vergleichbarkeit nach Art und Umfang/Wert.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei der Ausführung des Auftrags haben die Unternehmen alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Auf § 128 GWB wird verwiesen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Behörde des Justizvollzugs
Kontakt
Internetadresse: www.justiz.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5238c71a-2911-4491-866a-94920fed8afd 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Vergabestelle des bayerischen Justizvollzugs
Postanschrift: Abteistraße 21
Postort: Niederschönenfeld
Postleitzahl: 86694
E-Mail: zevest@jv.bayern.de 📧
Quelle: OJS 2021/S 047-117349 (2021-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-241710
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 047-117349
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Zur Nummer II.2.7: Die Laufzeit von 70 Tagen (= 10 Wochen) stellt die Ausführungsfrist für den Auftrag dar. Beginn ist der Tag der Zuschlagserteilung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Zur Nummer II.2.7: Die Laufzeit von 70 Tagen (= 10 Wochen) stellt die Ausführungsfrist für den Auftrag dar. Beginn ist der Tag der Zuschlagserteilung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-07 📅
Name: Bosch Sicherheitssysteme GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen / Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 093-241710 (2021-05-10)