Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens insgesamt bis zu 100 Mio. SARS-COV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien (Selbsttests) in fünf Losen zu je bis zu 20 Mio. Selbsttests, um seine Bedarfe an Selbsttests für Testungen insbesondere in Schulen und Kitas zu decken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien
21-008-O-EU”
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Hilfsmittel📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens insgesamt bis zu 100 Mio. SARS-COV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien (Selbsttests)...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens insgesamt bis zu 100 Mio. SARS-COV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien (Selbsttests) in fünf Losen zu je bis zu 20 Mio. Selbsttests, um seine Bedarfe an Selbsttests für Testungen insbesondere in Schulen und Kitas zu decken.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von bis zu 20 Mio. Selbsttests
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Hilfsmittel📦
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens insgesamt bis zu 100 Mio. SARS-COV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beschafft im Wege dieses offenen Verfahrens insgesamt bis zu 100 Mio. SARS-COV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien (Selbsttests).
Der Auftraggeber schreibt die insgesamt zu beschaffenden 100 Mio. Selbsttests in fünf Losen zu je bis zu 20 Mio. Selbsttests aus. Der Auftraggeber nimmt den bezuschlagten Bietern mindestens 5 % der jeweils bezuschlagten Menge an SARS-CoV-2 Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien-Selbsttests ab (Mindestabnahmemenge).
Die Bieter geben in der Angebotserklärung einen Stückpreis (netto) pro Selbsttests und die maximale Anzahl an Losen zu jeweils bis zu 20 Mio. Selbsttests an, die sie zu diesem (einheitlichen) Stückpreis pro Selbsttest zu liefern bereit wären.
Die Bieter dürfen je Los nur einen Selbsttest eines einzigen konkreten Typs anbieten, bezeichnet mit Name des Tests und dem Hersteller.
Soweit es das Ergebnis des Wettbewerbs zulässt, wird der Auftraggeber einem Bieter den Zuschlag maximal für ein Los zu bis zu 20 Mio. Selbsttests erteilen.
Sollte nach dem Ergebnis des Wettbewerbs ein entsprechender Bedarf bestehen, kann ein Bieter den Zuschlag aber auch über 20 Mio. Selbsttests hinaus erhalten. Die Bieter dürfen in ihrem Angebot deswegen auch eine höhere Anzahl an Losen zu bis zu 20 Mio. Selbsttests nennen, die sie bereit wären zu liefern.
Der Auftraggeber behält sich entsprechend der Vorgaben von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vor, die Auftragnehmer während der Vertragsabwicklung bzw. Laufzeit um Rabatte zu bitten.
Wegen der Einzelheiten hierzu verweist der Auftraggeber auf die Vergabeunterlagen.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 4
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass
- kein Verstoß gegen die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten vorliegt, kein Ausschlussgrund...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass
- kein Verstoß gegen die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten vorliegt, kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 2 GWB gegeben ist und keine Ausschluss-gründe nach § 124 GWB vorliegen; oder zwar Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, aber erfolgreich Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB durchgeführt wurden, die in einer Anlage dargestellt werden.
- sie nicht mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden sind.
Die Bieter reichen mit ihrem Angebot einen aktuellen Auszug des Eintrags ihres Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) ein
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass sie während der Vertragslaufzeit einen Versicherungsschutz vorhalten, der die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass sie während der Vertragslaufzeit einen Versicherungsschutz vorhalten, der die vertragsgegenständlichen Leistungen zu folgenden Mindestdeckungssummen abdeckt:
a) Personenschäden mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall,
b) Sachschaden mindestens EUR 1,5 Mio. je Schadensfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter reichen mit ihrem Angebot mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit Antigen-Schnelltests zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter reichen mit ihrem Angebot mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus ein, die einen Lieferumfang von 3 Mio. Selbsttests nicht unterschreitet und die fristgerechte Distribution der Selbsttests in mindestens 1000 Einzellieferungen umfasst.
In den Referenzen sind von den Bietern zumindest Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zum jeweiligen Umfang des Auftrages sowie zur Anzahl der Einzellieferungen zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): wie vorstehend
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Der Auftraggeber vergibt die Leistungen in einem offenen Verfahren auf der Grundlage von § 14 i.V.m. § 15 VgV, diesen Verfahrensgrundlagen und den weiteren...”
Beschleunigtes Verfahren
Der Auftraggeber vergibt die Leistungen in einem offenen Verfahren auf der Grundlage von § 14 i.V.m. § 15 VgV, diesen Verfahrensgrundlagen und den weiteren Vergabeunterlagen.
Um die Ziele der Teststrategie des Auftraggebers zu erreichen, möchte das Land seine Testkapazitäten zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus über Tests zur Anwendung durch Laien über die dieses Verfahren schnellstmöglich aufstocken.
Aufgrund der kritischen Pandemiesituation, der unvorhersehbaren Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie der erheblichen Menge des Bedarfs an Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung kann der Auftraggeber diesen Bedarf nur im offenen Verfahren mit verkürzten Fristen rechtzeitig decken. Unter Einhaltung der regelmäßigen Angebotsfristen kann er diesen Bedarf nicht rechtzeitig decken.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-04
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-04
08:05 📅
“1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den...”
1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YYY8
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2021/S 204-532400 (2021-10-15)
Ergänzende Angaben (2021-10-27)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 204-532400
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Alter Wert
Text:
“e) Die Bieter reichen mit ihrem Angebot mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit Antigen-Schnelltests...”
Text
e) Die Bieter reichen mit ihrem Angebot mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus ein, die einen Lieferumfang von 3 Mio. Selbsttests nicht unterschreitet und die fristgerechte Distribution der Selbsttests in mindestens 1000 Einzellieferungen umfasst. In den Referenzen sind von den Bietern zumindest Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zum jeweiligen Umfang des Auftrages sowie zur Anzahl der Einzellieferungen zu machen
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Text:
“e) Die Bieter reichen mit ihrem Angebot mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit Antigen-Schnelltests...”
Text
e) Die Bieter reichen mit ihrem Angebot mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Belieferung von öffentlichen Auftraggebern mit Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung durch Laien zur Testung auf das SARS-CoV-2-Virus ein, die einen Lieferumfang von 3 Mio. Selbsttests nicht unterschreitet und die fristgerechte Distribution der Selbsttests in mindestens 500 Einzellieferungen umfasst. In den Referenzen sind von den Bietern zumindest Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zum jeweiligen Umfang des Auftrages sowie zur Anzahl der Einzellieferungen zu machen
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Quelle: OJS 2021/S 211-553181 (2021-10-27)