Lieferung von Strom
Niersverband Viersen
Lieferung von ca. 28 Mio. kWh/a elektrischer Energie für 90 Betriebsstellen des Niersverbandes für die Jahre 2023 bis 2026.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Düsseldorf › Viersen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-05-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-09-29 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E13484651 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-26 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 100-263149
ABl. S-Ausgabe: 100
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der Gemeindewerke Grefrath GmbH
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Ca. 3,8 Mio kWh/a für 3 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der NEW Netz GmbH, der Stadtwerke Meerbusch Willich GmbH & Co. KG und Regionetz GmbH
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Ca. 9,0 Mio kWh/a für 32 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der NGN Netzgesellschaft Niederrhein GmbH
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Ca. 1,9 kWh/a für 5 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der Stadtwerke Geldern Netz GmbH
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Ca. 2,1 Mio. kWh/a für 6 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Ca. 0,6 Mio. kWh/a für 3 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der Stadtwerke Nettetal GmbH
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Ca. 2,9 Mio. kWh/a für 11 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der Westnetz GmbH
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Ca. 7,4 Mio. kWh/a für 30 Abnahmestellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E13484651 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 100-263149 (2021-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 28 Mio. kWh/a elektrischer Energie für 90 Betriebsstellen des Niersverbandes für die Jahre 2023 bis 2026.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E13484651 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-26 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 100-263149
ABl. S-Ausgabe: 100
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der Gemeindewerke Grefrath GmbH
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Ca. 3,8 Mio kWh/a für 3 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der NEW Netz GmbH, der Stadtwerke Meerbusch Willich GmbH & Co. KG und Regionetz GmbH
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Ca. 9,0 Mio kWh/a für 32 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der NGN Netzgesellschaft Niederrhein GmbH
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Ca. 1,9 kWh/a für 5 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der Stadtwerke Geldern Netz GmbH
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Ca. 2,1 Mio. kWh/a für 6 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Ca. 0,6 Mio. kWh/a für 3 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der Stadtwerke Nettetal GmbH
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Ca. 2,9 Mio. kWh/a für 11 Abnahmestellen.
Bezeichnung des Loses: Stromlieferung im Netzgebiet der Westnetz GmbH
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Ca. 7,4 Mio. kWh/a für 30 Abnahmestellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter ist bei der Berufsgenossenschaft / Handwerksrolle als Mitglied eingetragen. Er versichert, dass er für die hier angebotenen Leistungen in geschäftsüblicher Höhe gegen Haftpflicht versichert ist. Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen. Der (die) Unterzeichnende(n) ist (sind) für das An-gebot als Gesamtschuldner haftbar.
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Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt.
Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Auskunft der Sozialkasse Bau über die Abführung der Beiträge sowie die Anzahl der gemeldeten Mitarbeiter (alternativ Eigenerklärung).
Mind. 3 Referenzen / Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in den letzten 3 Jahren sowie die zur Verfügung stehende (technische) Ausrüstung und das für die Ausführung vorgesehene (technische) Personal.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E13484651 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021/S 100-263149
Gesamtwert des Auftrags: 7 264 805 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: http://www.niersverband.de
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 192-499343
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 100-263149
ABl. S-Ausgabe: 192
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-21 📅
Name: Gemeindewerke Grefrath GmbH
Postort: Grefrath
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 374 980 EUR 💰
Name: Stadtwerke Solingen GmbH
Postort: Solingen
Gesamtwert des Auftrags: 2 889 825 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 192-499343 (2021-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021/S 100-263149
Gesamtwert des Auftrags: 7 264 805 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: http://www.niersverband.de
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 192-499343
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 100-263149
ABl. S-Ausgabe: 192
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 3,8 Mio kWh/a für 3 Abnahmestellen
ca. 9,0 Mio kWh/a für 32 Abnahmestellen
ca. 1,9 kWh/a für 5 Abnahmestellen
ca. 2,1 Mio. kWh/a für 6 Abnahmestellen
ca. 0,6 Mio. kWh/a für 3 Abnahmestellen
ca. 2,9 Mio. kWh/a für 11 Abnahmestellen
ca. 7,4 Mio. kWh/a für 30 Abnahmestellen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-21 📅
Name: Gemeindewerke Grefrath GmbH
Postort: Grefrath
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 374 980 EUR 💰
Name: Stadtwerke Solingen GmbH
Postort: Solingen
Gesamtwert des Auftrags: 2 889 825 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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