Lieferung von Tablets und Zubehör für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel - 4 Lose

Landkreis Oberhavel

Der Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen des Landes Brandenburg aus der Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II - RL AusProEnd II) mobile Endgeräte und Zubehör für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-04 Auftragsbekanntmachung
2021-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tablettcomputer
Referenznummer: OV042.21
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen des Landes Brandenburg aus der Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Ausstattung von Schulträgern mit schulgebundenen digitalen mobilen Endgeräten (Richtlinie Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II - RL AusProEnd II) mobile Endgeräte und Zubehör für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tablettcomputer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tablettcomputer 📦
Stromversorgungszubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postleitzahl: 16515
Postort: Oranienburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberhavel.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de 📧
Telefon: +49 3301/601-3500 📞
Fax: +49 3301/601-3519 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5RKY2/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5RKY2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 196-508097
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
zu II.2.7): Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von iPads und Cases
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von:
- 315 Stück iPads
- 315 Stück Tastatur-Cases
Dauer: 56 Tage
Zusätzliche Informationen:
zu II.2.7):
Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
- 300 Stück iPads
- 300 Stück Tastatur-Cases
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Tablet-Ladekoffer
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Lieferung von 48 Tablet-Ladekoffer
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel - siehe Anlage 1 zu Los
1 (Lieferorte)
2 (Lieferorte)
3 (Lieferorte)
4 (Lieferorte)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
- Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens:
Los 1: 200.000,00 EUR
Los 2: 200.000,00 EUR
Los 3: 200.000,00 EUR
Los 4: 100.000,00 EUR
je abgeschlossenem Geschäftsjahr.
Bei Angebotsabgabe für mehrere Lose sind die geforderten Mindestumsätze für die jeweiligen angebotenen Lose zu addieren. Das bedeutet, z.B. bei Angebotsabgabe für alle Lose, dass ein Mindestumsatz i.H.v. 700.000,00 EUR netto je Geschäftsjahr, vorliegen muss.
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Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen zu vergleichbaren Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand - in Abhängigkeit des/r angebotenen Lose/s gemäß Referenzanlagen 1 und 2 zum Formular 4.0 - aus den letzten drei (3) Jahren die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B. Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. "Vergleichbar" meint Lieferungen/Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
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Mittels Formular 4.1 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitgleid zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geschaftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei
der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Mit dem Sofortausstattungsprogramm II (RL AusProEnd II) sollen Schulträger in die Lage versetzt werden, digitale mobile Endgeräte und Zubehör zu beschaffen und den Schulen bereitzustellen, damit in der Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitaler Unterricht zu Hause (Distanzunterricht) und mit mobilen Endgeräten ermöglicht werden kann.
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Durch die COVID-19-Pandemie besteht ein besonderer Eilbedarf, um den Schülerinnen und Schülern die mobilen Endgeräte schnellstmöglich ausleihen zu können. Aufgrund der Dringlichkeit wird gemäß § 15 Abs. 3 Vergabeverordnung ein beschleunigtes offenes Verfahren durchgeführt. Ziel ist es, dass die mobilen Endgeräte so schneller zur Verfügung stehen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Zusätzliche Informationen: - keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dez. IV, FB Finanzen und Vergaben, FD Vergaben und Vertragsmanagement
Internetadresse: www.oberhavel.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5RKY2/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bewerberfragen:
Fragen oder Hinweise sind möglichst bis spätestens zum 15.10.2021 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RKY2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
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seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2021/S 196-508097 (2021-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 343015.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 246-649860
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 196-508097
ABl. S-Ausgabe: 246

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bildung@telekom.de 📧
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 106933.05 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-01 📅
Gesamtwert des Auftrags: 101 841 EUR 💰
Name: Media Markt GmbH Leipzig Höfe am Brühl
Postanschrift: Brühl 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 32 400 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RJHD

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von
10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3
GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend
zu beachten.
Quelle: OJS 2021/S 246-649860 (2021-12-15)