Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen kann die Koordination des Verkehrs an den betreffenden Stellen erforderlich sein. Hierfür werden unter anderem fahrbare Absperr- und Vorwarntafeln benötigt. Die Lieferung der genannten Technik ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Details sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Fachlos 1: Vorwarntafel (VWT) mit LED- Technik (geschätzter Bedarf insgesamt 548) Fachlos 2: Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit LED-Technik und Ladefläche (geschätzter Bedarf insgesamt 438) Fachlos 3: Fahrbare Absperrtafel (FAT) ohne Ladefläche (geschätzter Bedarf insgesamt 58) Die Fachlose 1 und 2 werden in drei Teillosen (Gebietslose) ausgeschrieben (Süd, West und Nordost). Das Fachlos 3 wird in zwei Teillosen (Gebietslosen) ausgeschrieben (Süd und Nordost). Jeder Bieter kann ein Angebot für nur eines, mehrere oder alle Fach- bzw. Gebietslose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag zwischen dem AG und dem AN in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen kann die Koordination des Verkehrs an den betreffenden Stellen erforderlich sein. Hierfür werden unter anderem fahrbare Absperr- und Vorwarntafeln benötigt. Die Lieferung der genannten Technik ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Details sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Fachlos 1: Vorwarntafel (VWT) mit LED- Technik (geschätzter Bedarf insgesamt 548) Fachlos 2: Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit LED-Technik und Ladefläche (geschätzter Bedarf insgesamt 438) Fachlos 3: Fahrbare Absperrtafel (FAT) ohne Ladefläche (geschätzter Bedarf insgesamt 58) Die Fachlose 1 und 2 werden in drei Teillosen (Gebietslose) ausgeschrieben (Süd, West und Nordost). Das Fachlos 3 wird in zwei Teillosen (Gebietslosen) ausgeschrieben (Süd und Nordost).
Jeder Bieter kann ein Angebot für nur eines, mehrere oder alle Fach- bzw. Gebietslose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag zwischen dem AG und dem AN in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen kann die Koordination des Verkehrs an den betreffenden Stellen erforderlich sein. Hierfür werden unter anderem fahrbare Absperr- und Vorwarntafeln benötigt. Die Lieferung der genannten Technik ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Details sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Fachlos 1: Vorwarntafel (VWT) mit LED- Technik (geschätzter Bedarf insgesamt 548) Fachlos 2: Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit LED-Technik und Ladefläche (geschätzter Bedarf insgesamt 438) Fachlos 3: Fahrbare Absperrtafel (FAT) ohne Ladefläche (geschätzter Bedarf insgesamt 58) Die Fachlose 1 und 2 werden in drei Teillosen (Gebietslose) ausgeschrieben (Süd, West und Nordost). Das Fachlos 3 wird in zwei Teillosen (Gebietslosen) ausgeschrieben (Süd und Nordost).
Jeder Bieter kann ein Angebot für nur eines, mehrere oder alle Fach- bzw. Gebietslose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag zwischen dem AG und dem AN in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.autobahn.de🌏
E-Mail: vergabestelle@autobahn.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E83826719🌏
Abrufberechtigung: Die Autobahn GmbH des Bundes und die Niederlassungen sind berechtigt, auf eigene Rechnung Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Niederlassungen:
NL Nord Heidenkampsweg 98, 20097 Hamburg NL Nordost An der Autobahn 111, 16540 Hohen Neuendorf (OT Stolpe) NL Ost Magdeburger Straße 51, 06112 Halle NL Nordwest Gradestr.18-20, 30163 Hannover NL Westfalen Otto-Krafft-Platz 8, 59065 Hamm NL Rheinland Hansastr. 2, 47799 Krefeld NL West Bahnhofsplatz 1 - 3, 56410 Montabaur NL Südwest Augsburger Straße 744, 70329 Stuttgart NL Nordbayern Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg NL Nordbayern, Bayreuth Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth NL Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen kann die Koordination des Verkehrs an den betreffenden Stellen erforderlich sein. Hierfür werden unter anderem fahrbare Absperr- und Vorwarntafeln benötigt. Die Lieferung der genannten Technik ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Details sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der bundesdeutschen Autobahnen kann die Koordination des Verkehrs an den betreffenden Stellen erforderlich sein. Hierfür werden unter anderem fahrbare Absperr- und Vorwarntafeln benötigt. Die Lieferung der genannten Technik ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Details sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Fachlos 1: Vorwarntafel (VWT) mit LED- Technik (geschätzter Bedarf insgesamt 548) Fachlos 2: Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit LED-Technik und Ladefläche (geschätzter Bedarf insgesamt 438) Fachlos 3: Fahrbare Absperrtafel (FAT) ohne Ladefläche (geschätzter Bedarf insgesamt 58) Die Fachlose 1 und 2 werden in drei Teillosen (Gebietslose) ausgeschrieben (Süd, West und Nordost). Das Fachlos 3 wird in zwei Teillosen (Gebietslosen) ausgeschrieben (Süd und Nordost).
Fachlos 1: Vorwarntafel (VWT) mit LED- Technik (geschätzter Bedarf insgesamt 548) Fachlos 2: Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit LED-Technik und Ladefläche (geschätzter Bedarf insgesamt 438) Fachlos 3: Fahrbare Absperrtafel (FAT) ohne Ladefläche (geschätzter Bedarf insgesamt 58) Die Fachlose 1 und 2 werden in drei Teillosen (Gebietslose) ausgeschrieben (Süd, West und Nordost). Das Fachlos 3 wird in zwei Teillosen (Gebietslosen) ausgeschrieben (Süd und Nordost).
Jeder Bieter kann ein Angebot für nur eines, mehrere oder alle Fach- bzw. Gebietslose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag zwischen dem AG und dem AN in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag zwischen dem AG und dem AN in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Vorwarntafel (VWT) mit LED- Technik
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von fahrbaren Vorwarntafeln mit Leuchtdiodentechnik, zulässige Gesamtmasse 1000 kg, 1- A chs- Fahrgestell gebremst ohne Ladefläche , incl . C B -Warnfunk . Zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei. Kurz : " VWT - BAB ".
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von fahrbaren Vorwarntafeln mit Leuchtdiodentechnik, zulässige Gesamtmasse 1000 kg, 1- A chs- Fahrgestell gebremst ohne Ladefläche , incl . C B -Warnfunk . Zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei. Kurz : " VWT - BAB ".
Die Ausführung VWT - B AB ist enstprechend des jeweiligen Anforderungsprofils zum Einsatz am Bestimmungsort über die Losbereiche festgelegt . Die genaueren Beschreibungen und technischen Anforderungen finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsort: Der Abruf der Produkte und Leistungen erfolgt direkt durch die jeweils verantwortliche Niederlassung oder deren Standorte. Die Liefer - und Leistungsorte können der Anlage „ Anlage_ Standorte Autobahn GmbH d etailliert “ entnommen werden.
Erfüllungsort: Der Abruf der Produkte und Leistungen erfolgt direkt durch die jeweils verantwortliche Niederlassung oder deren Standorte. Die Liefer - und Leistungsorte können der Anlage „ Anlage_ Standorte Autobahn GmbH d etailliert “ entnommen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag zwischen dem AG und dem AN in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag zwischen dem AG und dem AN in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Bezeichnung des Loses: Fahrbare Absperrtafel (FAT) mit LED-Technik und Ladefläche
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von fahrbaren Absperrtafeln mit Leuchtdiodentechnik, zulässige Gesamtmasse 1600 kg, 1- A chs- Fahrgestell gebremst mit Ladefläche , incl . C B -Warnfunk. Zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei. Kurz : " FAT - BAB ". Die Ausführung FAT - BAB ist enstprechend des jeweiligen Anforderungsprofils zum Einsatz am Bestimmungsort über die Losbereiche festgelegt. Die genaueren Beschreibungen und technischen Anforderungen finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von fahrbaren Absperrtafeln mit Leuchtdiodentechnik, zulässige Gesamtmasse 1600 kg, 1- A chs- Fahrgestell gebremst mit Ladefläche , incl . C B -Warnfunk. Zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei. Kurz : " FAT - BAB ". Die Ausführung FAT - BAB ist enstprechend des jeweiligen Anforderungsprofils zum Einsatz am Bestimmungsort über die Losbereiche festgelegt. Die genaueren Beschreibungen und technischen Anforderungen finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsort: Der Abruf der Produkte und Leistungen erfolgt direkt durch die jeweils verantwortliche Niederlassung oder deren Standorte. Die Liefer - u nd Leistungsorte können der Anlage „Anlage_ Standorte Autobahn GmbH d etailliert “ entnommen werden.
Erfüllungsort: Der Abruf der Produkte und Leistungen erfolgt direkt durch die jeweils verantwortliche Niederlassung oder deren Standorte. Die Liefer - u nd Leistungsorte können der Anlage „Anlage_ Standorte Autobahn GmbH d etailliert “ entnommen werden.
Bezeichnung des Loses: Fahrbare Absperrtafel (FAT) ohne Ladefläche
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von fahrbaren Absperrtafeln mit Leuchtdiodentechnik, zulässige Gesamtmasse 1600 kg, 1- A chs- Fahrgestell gebremst ohne Ladefläche , Incl . C B -Warnfunk . Zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei. Kurz : " FAT - BAB ". Die Ausführung FAT - BAB ist enstprechend des jeweiligen Anforderungsprofils zum Einsatz am Bestimmungsort über die Losbereiche festgelegt. Die genaueren Beschreibungen und technischen Anforderungen finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Inhalt der Leistung ist die Lieferung von fahrbaren Absperrtafeln mit Leuchtdiodentechnik, zulässige Gesamtmasse 1600 kg, 1- A chs- Fahrgestell gebremst ohne Ladefläche , Incl . C B -Warnfunk . Zum Betrieb am Bestimmungsort einer Autobahnmeisterei. Kurz : " FAT - BAB ". Die Ausführung FAT - BAB ist enstprechend des jeweiligen Anforderungsprofils zum Einsatz am Bestimmungsort über die Losbereiche festgelegt. Die genaueren Beschreibungen und technischen Anforderungen finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsort: Der Abruf der Produkte und Leistungen erfolgt direkt durch die jeweils verantwortliche Niederlassung oder deren Standorte. Die Liefer - u nd Leistungsorte können der Anlage„ Anlage_ Standorte Autobahn GmbH d etailliert “ entnommen werden.
Erfüllungsort: Der Abruf der Produkte und Leistungen erfolgt direkt durch die jeweils verantwortliche Niederlassung oder deren Standorte. Die Liefer - u nd Leistungsorte können der Anlage„ Anlage_ Standorte Autobahn GmbH d etailliert “ entnommen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB. Hierfür ist das Formblatt F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV) beigefügt ist.
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB. Hierfür ist das Formblatt F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV) beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer. Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer. Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder alternativ im Auftragsfall abgeschlossen und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
Hierfür ist das Formblatt F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.Die Betriebs-/bzw. Berufshaftpflichtversicherung hat Personen- und Sachschäden von mind. 5 Mio € je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr abzudecken.
2. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) über seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2021) (Formblatt F3.2). Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) über seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2021) (Formblatt F3.2). Der netto Umsatz muss im Durschnitt in diesem Zeitraum mindestens 3.000.000 EUR netto entsprechen (Mindeststandard).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) über seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2021) (Formblatt F3.2). Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) über seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2021) (Formblatt F3.2). Der netto Umsatz muss im Durschnitt in diesem Zeitraum mindestens 3.000.000 EUR netto entsprechen (Mindeststandard).
Mindeststandards:
zu 1. Die Betriebs-/bzw. Berufshaftpflichtversicherung hat Personen- und Sachschäden von mind. 5 Mio € je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr abzudecken.
2. Der netto Umsatz muss im Durschnitt in diesem Zeitraum mindestens 3.000.000 EUR netto entsprechen (Mindeststandard).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre, welche mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Branche des Auftraggebers
- Projektbeschreibung (Angabe der ausgeführten Leistung; Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Leistungszeitraum
- Auftragssumme
Mindeststandards: zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte der letzten drei Jahre nachzuweisen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anlage D qualitative Bewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E83826719🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Abrufberechtigung: Die Autobahn GmbH des Bundes und die Niederlassungen sind berechtigt, auf eigene Rechnung Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Niederlassungen:
NL Nord Heidenkampsweg 98, 20097 Hamburg NL Nordost An der Autobahn 111, 16540 Hohen Neuendorf (OT Stolpe) NL Ost Magdeburger Straße 51, 06112 Halle NL Nordwest Gradestr.18-20, 30163 Hannover NL Westfalen Otto-Krafft-Platz 8, 59065 Hamm NL Rheinland Hansastr. 2, 47799 Krefeld NL West Bahnhofsplatz 1 - 3, 56410 Montabaur NL Südwest Augsburger Straße 744, 70329 Stuttgart NL Nordbayern Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg NL Nordbayern, Bayreuth Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth NL Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München
NL Nord Heidenkampsweg 98, 20097 Hamburg NL Nordost An der Autobahn 111, 16540 Hohen Neuendorf (OT Stolpe) NL Ost Magdeburger Straße 51, 06112 Halle NL Nordwest Gradestr.18-20, 30163 Hannover NL Westfalen Otto-Krafft-Platz 8, 59065 Hamm NL Rheinland Hansastr. 2, 47799 Krefeld NL West Bahnhofsplatz 1 - 3, 56410 Montabaur NL Südwest Augsburger Straße 744, 70329 Stuttgart NL Nordbayern Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg NL Nordbayern, Bayreuth Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth NL Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10 erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10 erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB
Quelle: OJS 2021/S 182-472899 (2021-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung