Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von WLAN- und Netzwerkkomponenten
2021OL000343
Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Accesspoints der Marke Ruckus und Netzwerkkomponenten der Marke HP.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: WLAN Komponenten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: WLAN Komponenten
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-07 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: LAN Komponenten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: LAN Komponenten
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Dienstleistung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-27
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Theodor-Tantzen-Platz 8
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4417992182📞
Fax: +49 44179962182 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Oldenburg Vergabestelle
Postanschrift: Industriestraße 1
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4412352579📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-oldenburg.de📧
Fax: +49 4412352189 📠
URL: http://www.oldenburg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 251-666095 (2021-12-22)