Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Wärmepumpen Soester Norden
SO-NO 01/21
Produkte/Dienstleistungen: Wärmepumpen📦
Kurze Beschreibung:
“Für das Bauvorhaben „Kaltwärmenetz Soester Norden“ benötigt der Auftraggeber Leistungen zur Herstellung und Lieferung von ca. 162 Wärmepumpen.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wärmepumpen📦
Ort der Leistung: Soest🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Neubaugebiet Soester Norden
59494 Soest
Die Lieferung erfolgt nach Baufortschritt jeweils an die einzelnen Wohngebäude im Bauabschnitt.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Bauvorhaben „Kaltwärmenetz Soester Norden“ benötigt der Auftraggeber Leistungen zur Herstellung und Lieferung von ca. 162 Wärmepumpen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärungen
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärungen
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht,
— zum Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen,
— zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von Referenzen über vergleichbare Lieferung von Sole Wärmepumpen für ein Kaltwärmenetz oder alternativ für ein Quartiersnetz” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“In den letzten 3 Jahren (2017-2020) müssen mindestens 2 Referenzen für die Lieferung von Wärmepumpen für ein Quartier oder alternativ mindestens eine...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
In den letzten 3 Jahren (2017-2020) müssen mindestens 2 Referenzen für die Lieferung von Wärmepumpen für ein Quartier oder alternativ mindestens eine Referenz für die Lieferung von Wärmepumpen für ein Kaltwärmenetz vorgelegt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-12
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Soest
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDP40
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Vorgaben des § 160 Abs. 3 GWB hin, wonach ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Vorgaben des § 160 Abs. 3 GWB hin, wonach ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, soweit der Antragsteller seiner Plicht zu Rüge nicht nachgekommen ist.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 048-120106 (2021-03-05)