Beschreibung der Beschaffung
Ausgangssituation und Ziel
Die Sprinkenhof GmbH wird künftig Online-Produkte einsetzen. Die Lizenzbeschaffung wird über einen Enterprise Agreement (EA) auf Basis eines Beitrittes zum BMI-Konzernvertrag erfolgen.
Eine optimale Unterstützung der Geschäftsprozesse soll zur Aufrechthaltung einer zukunftssicheren Ausrichtung unserer Arbeitsplätze durch bedarfsgerechte Deckung von Microsoft Lizenzen erfolgen. Zur Erreichung des Zieles ist ein Enterprise Agreement Neuvertrag uneingeschränkt zu berücksichtigen.
Rahmenbedingungen
Vertragsdaten des bestehenden Beitritts
- Microsoft Volumenlizenzierung: Konzernbeitritt (indirekt)
- Registrierungs-ID: Neuvertrag
- Übergeordneter Konzernvertrag: 7360712
- Startdatum: 01.01.2022
- Enddatum: 31.12.2024
- Verlängerungsoption: + 2 Jahre bis 31.12.2026
Leistungsbeschreibung
Das Leistungsverzeichnis ist als Excel-Tabelle als Preisblatt angefügt. Aufgrund der dort geforderten Erläuterungen u. zur einfacheren Angebotsfertigung durch die Bieter wurde diese Form gewählt.
Weiterhin sind Leistungen durch den Auftragnehmer zu erbringen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss von Volumenlizenzverträgen stehen. Dazu gehören insb. folgende beratende u. unterstützende Leistungen:
1. Lizenz- und Vertragsberatung (insb. Erläutern der Produktbestimmungen u. der weiteren Microsoft Bedingungen wie OST, DPA u. von Vertragsinhalten)
2. Laufende Informationen zu Änderungen bezüglich der Produktlizenzierung (insb. Metriken u. Produktwechsel) u. vertragliche Änderungen o. Erweiterungen (z.B. bei Software Assurance Leistungen)
3. Unterstützung dabei, dass Software Assurance Benefits u. weitere Zusatzleistungen, die der Auftraggeberin seitens Microsoft zustehen, nicht verfallen.
4. Leistungen zum Vertragsmanagement (bspw. Beitrittszeichnungen),
5. Unterstützung u. Beratung bei der Administration u. Pflege des Lizenzportals des Herstellers (Volume-Licensing-Service-Center),
6. Leistungen zur Informationsbereitstellung (u.a. Preis- u. Produktinformationen).
Die beratenden u. unterstützenden Leistungen im Rahmen der von Microsoft vorgesehenen Partnermodelle, u.a. eines autorisierten Licensing Solution Partner (LSP) bzw. Enterprise Soft-ware Advisor (ESA) werden für den Auftraggeber kostenfrei erbracht.
Beschreibung der Lizenzanforderung
Die AG hat in den letzten Jahren stets Office Standard, CoreCAL per Device und Windows Enterprise per Device über einen zentralen Enterprise Agreement der Dataport erworben. Die AG wünscht künftig einen eigenen Enterprise Agreement zum 1.1.2022 abzuschließen, die Bestandslizenzen werden mittels einer Lizenzübertragung von Dataport zu der AG im Dez. 2021 übertragen, um sicher zu stellen das die Software Assurance Kette eingehalten wird. Microsoft hat bereits die Zustimmung erteilt, das die Verlängerung mit folgendem Produkt vorgenommen werden darf:
Inhalte: M365 E3 FromSA Unified ShrdSvr ALNG SubsVL MVL PerUsr
Profil: Plattform: X
Wirksamkeitsdatum
Ungeachtet des Beitrittsdatums gilt das Wirksamkeitsdatum 01.01.2022.
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer umfasst 36 Kalendermonate, beginnend mit dem Wirksamkeitsdatum (siehe oben) sowie eine Verlängerungsoption um weitere 24 Kalendermonate.
Bedarfsanpassung (optionale Leistungen)
Für von der Volumenlizenzierung erfassten Produkte stellt der Auftragnehmer innerhalb der Vertragsdauer die Anpassung (Erhöhung) der Anzahl entsprechend dem Bedarf der Auftraggeberin sicher. Der entsprechende TrueUp Preis wird im Preisblatt ebenfalls zur Bepreisung eingefordert. Während der Vertragslaufzeit sind Möglichkeiten zur Aufnahme weiterer Produkte entsprechend dem Bedarf der Sprinkenhof vorzusehen. Da dieser Bedarf heute noch nicht absehbar ist bitte wir um eine Auf/Abschlagskalkulation der einzelnen Produktpools einzutragen. Als optionale Leistung wird pro Jahr von einem Zuwachs bzw. Wegfall von voraussichtlich 30 Mitarbeitern pro Jahr in den nächsten 3 Jahren (sowie zusätzlich ggf. 2 weiteren optionalen Jahren) ausgegangen.
Rechnungslegung
Eine Rechnungslegung durch die Bieterunternehmen erfolgt in Jahresraten bzw. Nachmeldungen entsprechend den Bestellregelungen zum Wirksamkeitsdatum bzw. sofort sowie am ersten und zweiten Jahrestag. Bedarfsanpassungen werden gem. den Vertragsbedingungen entsprechend berechnet.