Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Erklärung zum NTVergG.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikationsstelle – PQ VOB – oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärung gem. Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl behält der AG sich vor, die angegebenen Nachweise anzufordern. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
Jeweilige Präqualifikationsnummer oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt-Eigenerklärung zur Eignung – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ebenso ist die Verpflichtungserklärung auf Verlangen des AG vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.
Zusätzlich sind auf Anforderung einzureichen:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Nachweis der aktuell gültigen Betriebshaftplichtversicherung,
— Prospekte, technische Datenblätter, Gleichwertigkeitsnachweise,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.