Auftragsbekanntmachung (2021-06-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Alexander Rassmann, Marienbader Platz 1, 61348 Bad Homburg”
Telefon: +49 6172 / 4868-330📞
E-Mail: alexander.rassmann@dva.db.de📧
Fax: +49 6172/48689330 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: www.deutschebahn.com🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E48244225🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E48244225🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 (Grundvertrag) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D & O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG
HFL/RA/DB/D&O/2022/Los 1”
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Los 1 (Grundvertrag) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D & O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG in 100 % Alleinzeichnung.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Die Unternehmen können sich auf Los 1 (Grundvertrag) und/oder auf Los 2 (Exzedenten-Programm) bewerben.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist im Los 2...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Die Unternehmen können sich auf Los 1 (Grundvertrag) und/oder auf Los 2 (Exzedenten-Programm) bewerben.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist im Los 2 für die einzelnen Exzedenten jeweils eine Angebotsabgabe für die Führung und/oder die Beteiligung mit eigener Preiskalkulation und/oder die Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation (dem Preis des Führenden folgend) möglich (siehe Ziffer 13. der Vergabebedingungen).
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 (Grundvertrag) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D & O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe hier ist Los 1, Grundvertrag (100 % Alleinzeichnung) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D & O) für Aufsichtsräte,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe hier ist Los 1, Grundvertrag (100 % Alleinzeichnung) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D & O) für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer (D & O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG. Sie umfasst den Konzern Deutsche Bahn AG als Versicherungsnehmerin sowie solche verbundenen Unternehmen, bei denen die Versicherungsnehmerin die Leitung oder die Kontrolle direkt oder indirekt ausübt.
Das internationale Deckungskonzept mit lokalen integrierten Policen sieht einen Grundvertrag mit einer Versicherungssumme von 15 Mio. EUR vor, an den sich 6 Exzedenten („Exzedenten-Programm“- siehe Los 2) bis zu einer Gesamtkapazität von 200 Mio. EUR in „following form“ zum Grundvertrag anschließen. Es gilt ein Selbstbehalt gemäß den Regelungen des Aktiengesetzes § 93 ff.. Alle Kapazitäten sind einfach maximiert.
Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 119 Abs. 1 und Abs. 5 GWB). Die Verhandlungen können insbesondere preisliche Aspekte und Aspekte der zeitlichen Bestimmungen des Versicherungsschutzes betreffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen.
Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch die ursprünglich an diesem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (siehe Vergabeunterlagen).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 2 Exzedenten-Programm der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D & O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der e-Vergabeplattform...”
Beschreibung der Beschaffung
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn beide Lose zu einem Auftrag gehören. Informationen zu Los 1 (Grundvertrag) enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 2 (Exzedenten-Programm) siehe: https://www.subreport.de/E35948574.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen.
Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch die ursprünglich an diesem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen (siehe Vergabeunterlagen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bietereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bietereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n)Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Die Kriterien zur Eignung für den Versicherer sind auch im Falle der Vertretung durch einen Assekuradeur/Managing General Agent (MGA) (ggfs. durch Eignungsleihe) nachzuweisen. Der Bieter sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, haben die geforderten Eigenerklärungen abzugeben (siehe Muster-Erklärungen zur Eignungsleihe).
2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, 100 % des ausgeschriebenen Vertrags (Los 1 - Grundvertrag) zeichnen zu können (Nachweis per Bietereigenerklärung).
3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung/D & O) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen (Nachweis per Bietereigenerklärung).
4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bietereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
Für die Erklärungen ist der Vordruck „Teilnahmeantrag und Anlagen“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bietereigenerklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird.
Assekuradeure/Managing General Agents (MGA) müssen über eine Vertretungsbevollmächtigung für den rechtsverbindlichen Abschluss von Versicherungsverträgen für den Versicherer verfügen. Vollmachten sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Hinweis: Die mehrfache Beteiligung eines Unternehmens am Vergabeverfahren durch Abgabe eines eigenen Angebots und durch die Abgabe eines Angebots für dasselbe Unternehmen durch einen Vertreter (Mehrfachbeteiligung) kann zum Ausschluss beider Angebote vom Vergabeverfahren führen.
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher und englischer Schrift und Sprache abwickeln zu können. Dies umfasst auch die Überlassung einer englischen Übersetzung des gezeichneten Vertrags (Grundvertrag) innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss.
2. Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Führung/Alleinzeichnung von Versicherungsverträgen internationaler, industrieller Großrisiken im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung/D & O-Versicherung verfügen.
Dies ist nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen, die aus den vergangenen 5 Jahren vor der Bekanntmachung stammen und an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist und die jeweils eine Jahresumsatzsumme des Versicherungsnehmers i. H. v. 1 Mrd. EUR je Vertrag zum Gegenstand hatten/haben (siehe Erklärung Referenzen).
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-07
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-07-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
“1. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung...”
1. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
2. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
3. Im Rahmen der Bietereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten Erklärungen (Bietereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu Referenzen, ggfs. Bietergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex, ggfs. Vollmachten, ggfs. Eignungsleiheerklärungen) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
5. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
6. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stelle. Antworten werden auf der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
7. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 121-321788 (2021-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 6172/4868-330📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 (Grundvertrag) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG
HFL/RA/DB/D&O/2022/Los 1”
Kurze Beschreibung:
“Los 1 (Grundvertrag) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG in 100 % Alleinzeichnung” Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 (Grundvertrag) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe hier ist Los 1, Grundvertrag (100 % Alleinzeichnung) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) für Aufsichtsräte, Vorstände...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe hier ist Los 1, Grundvertrag (100 % Alleinzeichnung) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer (D&O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG. Sie umfasst den Konzern Deutsche Bahn AG als Versicherungsnehmerin sowie solche verbundenen Unternehmen, bei denen die Versicherungsnehmerin die Leitung oder die Kontrolle direkt oder indirekt ausübt.
Das internationale Deckungskonzept mit lokalen integrierten Policen sieht einen Grundvertrag mit einer Versicherungssumme von EUR 15 Mio. vor, an den sich 6 Exzedenten („Exzedenten-Programm“- siehe Los 2) bis zu einer Gesamtkapazität von EUR 200 Mio. in „following form“ zum Grundvertrag anschließen. Es gilt ein Selbstbehalt gemäß den Regelungen des Aktiengesetzes § 93 ff. . Alle Kapazitäten sind einfach maximiert.
Die Vergabe erfolgt in Anwendung der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Sektorenverordnung (SektVO) im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 119 Abs. 1 und Abs. 5 GWB). Die Verhandlungen können insbesondere preisliche Aspekte und Aspekte der zeitlichen Bestimmungen des Versicherungsschutzes betreffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 2 Exzedenten-Programm der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 121-321788
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Los 1 (Grundvertrag) der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) für den Konzern der Deutsche Bahn AG”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-28 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 045-118059 (2022-03-01)