Der Erzgebirgskreis schreibt einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Planungsleistungen zum Bauvorhaben „Neubau eines Gebäudes für eine Katastrophenschutzeinheit inkl. Garage und Lagerbereich“ aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 30385/3/6/21/724
Kurze Beschreibung:
“Der Erzgebirgskreis schreibt einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Planungsleistungen zum Bauvorhaben „Neubau eines Gebäudes für eine...”
Kurze Beschreibung
Der Erzgebirgskreis schreibt einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Planungsleistungen zum Bauvorhaben „Neubau eines Gebäudes für eine Katastrophenschutzeinheit inkl. Garage und Lagerbereich“ aus.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-03 📅
Datum des Beginns: 2021-05-10 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 043-107704
ABl. S-Ausgabe: 43
Quelle: OJS 2021/S 043-107704 (2021-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Kurze Beschreibung
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge