Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV:
Wichtung 30 %:
Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV:
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden.
Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind. Hierbei gilt die Hauptleistung (Objektplanung Gebäude und Innenräume), TWP und Beratungsleistungen fallen nicht unter die Referenznachweise.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
— Planungen für Objekte bei Arbeiten im Bestand und die mit Auflagen des Denkmalschutzes verbunden sind,
— Planungen für Objekte, welche einen öffentlichen Besucherstrom vorsehen,
— In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
Wichtung 30 %:
—— 5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück,
—— 4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück,
—— 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück,
—— 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück,
—— 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück,
—— 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder gewertet.
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV.
Wichtung 15 %:
Für die eingereichten Referenzobjekte sind Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den Auftraggeber mit Angaben zur Termin- und Kostentreue, einzureichen. Werden durch den Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzobjekte werden nicht berücksichtigt.
Wichtung: 15 %
— 5 Punkte: Referenzbestätigung = 5 Stück,
— 4 Punkte: Referenzbestätigung = 4 Stück,
— 3 Punkte: Referenzbestätigung = 3 Stück,
— 2 Punkte: Referenzbestätigung = 2 Stück,
— 1 Punkte: Referenzbestätigung = 1 Stück,
— 0 Punkte: Referenzbestätigung = 0 Stück.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzbestätigungen der Mitglieder gewertet.
— Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV.
Wichtung 20 %:
Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung.
— Los 1: Fachingenieure für Gebäudeplanung und Tragwerksplanung
— Los 2: Fachingenieure für Elektroplanung
— Los 3: Fachingenieure für Freianlagen
Wichtung: 20 %
—— 5 Punkte: Fachingenieure = 5,
—— 4 Punkte: Fachingenieure = 4,
—— 3 Punkte: Fachingenieure = 3,
—— 2 Punkte: Fachingenieure = 2,
—— 1 Punkte: Fachingenieure = 1,
—— 0 Punkte: Fachingenieure < 1.
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
— verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 6.1.2016
Wichtung 15 %
—— 5 Punkte: Nachunternehmen u./o. Eignungsleihe < 1 NU/EL,
—— 4 Punkte: Nachunternehmen u./o. Eignungsleihe = 1 NU/EL,
—— 3 Punkte: Nachunternehmen u./o. Eignungsleihe = 2 NU/EL,
—— 2 Punkte: Nachunternehmen u./o. Eignungsleihe = 3 NU/EL,
—— 1 Punkte: Nachunternehmen u./o. Eignungsleihe = 4 NU/EL,
—— 0 Punkte: Nachunternehmen u./o. Eignungsleihe > 4 NU/EL.
Bei Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.