Das Studentenwerk München schreibt die Lieferung von To-Go-Geschirr und Verpackungen aus nachhaltigen Materialien aus. Der zustande kommende Rahmenvertrag beinhaltet die Lieferung an etwa 30 Betriebsstellen im Großraum München. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer für das Studentenwerk die Lizenzierung der gelieferten Serviceverpackungen nach den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Die hieraus entstehenden gesetzlichen Kosten können auf das Studentenwerk umgelegt werden. Das Studentenwerk München behält sich vor einzelne Muster anzufordern, falls die Eignungsprüfung anhand der beigefügten Informationen nicht abschließend durchgeführt werden kann. Die Muster müssen auf Anforderung in kleinen Mengen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Rahmenvertrag beginnt am 1.9.2021. Die Laufzeit ist je Los verschieden. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung vermerkt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geschirr
Referenznummer: Verg_EU-044_21
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München schreibt die Lieferung von To-Go-Geschirr und Verpackungen aus nachhaltigen Materialien aus. Der zustande kommende Rahmenvertrag beinhaltet die Lieferung an etwa 30 Betriebsstellen im Großraum München. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer für das Studentenwerk die Lizenzierung der gelieferten Serviceverpackungen nach den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Die hieraus entstehenden gesetzlichen Kosten können auf das Studentenwerk umgelegt werden.
Das Studentenwerk München behält sich vor einzelne Muster anzufordern, falls die Eignungsprüfung anhand der beigefügten Informationen nicht abschließend durchgeführt werden kann. Die Muster müssen auf Anforderung in kleinen Mengen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Der Rahmenvertrag beginnt am 1.9.2021. Die Laufzeit ist je Los verschieden. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung vermerkt.
Das Studentenwerk München schreibt die Lieferung von To-Go-Geschirr und Verpackungen aus nachhaltigen Materialien aus. Der zustande kommende Rahmenvertrag beinhaltet die Lieferung an etwa 30 Betriebsstellen im Großraum München. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer für das Studentenwerk die Lizenzierung der gelieferten Serviceverpackungen nach den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Die hieraus entstehenden gesetzlichen Kosten können auf das Studentenwerk umgelegt werden.
Das Studentenwerk München behält sich vor einzelne Muster anzufordern, falls die Eignungsprüfung anhand der beigefügten Informationen nicht abschließend durchgeführt werden kann. Die Muster müssen auf Anforderung in kleinen Mengen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Der Rahmenvertrag beginnt am 1.9.2021. Die Laufzeit ist je Los verschieden. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung vermerkt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geschirr📦
Zusätzlicher CPV-Code: Geschirr📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-04 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
2022-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-279127
ABl. S-Ausgabe: 107
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München schreibt die Lieferung von To-Go-Geschirr und Verpackungen aus nachhaltigen Materialien aus. Der zustande kommende Rahmenvertrag beinhaltet die Lieferung an etwa 30 Betriebsstellen im Großraum München. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer für das Studentenwerk die Lizenzierung der gelieferten Serviceverpackungen nach den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Die hieraus entstehenden gesetzlichen Kosten können auf das Studentenwerk umgelegt werden.
Das Studentenwerk München schreibt die Lieferung von To-Go-Geschirr und Verpackungen aus nachhaltigen Materialien aus. Der zustande kommende Rahmenvertrag beinhaltet die Lieferung an etwa 30 Betriebsstellen im Großraum München. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer für das Studentenwerk die Lizenzierung der gelieferten Serviceverpackungen nach den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Die hieraus entstehenden gesetzlichen Kosten können auf das Studentenwerk umgelegt werden.
Das Studentenwerk München behält sich vor einzelne Muster anzufordern, falls die Eignungsprüfung anhand der beigefügten Informationen nicht abschließend durchgeführt werden kann. Die Muster müssen auf Anforderung in kleinen Mengen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Das Studentenwerk München behält sich vor einzelne Muster anzufordern, falls die Eignungsprüfung anhand der beigefügten Informationen nicht abschließend durchgeführt werden kann. Die Muster müssen auf Anforderung in kleinen Mengen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Der Rahmenvertrag beginnt am 1.9.2021. Die Laufzeit ist je Los verschieden. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung vermerkt.
Bezeichnung des Loses: To-Go-Geschirr Zuckerrohr
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr Zuckerrohr (Los 1).
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet für das erste Jahr am 31.8.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 5-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.8.2025, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet für das erste Jahr am 31.8.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 5-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.8.2025, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 135 000,00 EUR netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; maximale Gesamtlaufzeit 4 Jahre bis 31.8.2025
Bezeichnung des Loses: To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges Material
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges Material (Los 2).
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 85 000,00 EUR netto für Los 2 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Bezeichnung des Loses: To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör (Los 3).
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 1.9.2021 bis 31.6.2022 geschlossen. Der Vertrag endet wenn, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 4 000,00 EUR netto für Los 3 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München und Umgebung; Freising, Rosenheim
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung
Mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2021/S 107-279127 (2021-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München schreibt die Lieferung von To-Go-Geschirr und Verpackungen aus nachhaltigen Materialien aus. Der zustande kommende Rahmenvertrag beinhaltet die Lieferung an etwa 30 Betriebsstellen im Großraum München. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer für das Studentenwerk die Lizenzierung der gelieferten Serviceverpackungen nach den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Die hieraus entstehenden gesetzlichen Kosten können auf das Studentenwerk umgelegt werden.
Das Studentenwerk München behält sich vor einzelne Muster anzufordern, falls die Eignungsprüfung anhand der beigefügten Informationen nicht abschließend durchgeführt werden kann. Die Muster müssen auf Anforderung in kleinen Mengen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Der Rahmenvertrag beginnt am 01.09.2021. Die Laufzeit ist je Los verschieden. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung vermerkt.
Das Studentenwerk München schreibt die Lieferung von To-Go-Geschirr und Verpackungen aus nachhaltigen Materialien aus. Der zustande kommende Rahmenvertrag beinhaltet die Lieferung an etwa 30 Betriebsstellen im Großraum München. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer für das Studentenwerk die Lizenzierung der gelieferten Serviceverpackungen nach den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Die hieraus entstehenden gesetzlichen Kosten können auf das Studentenwerk umgelegt werden.
Das Studentenwerk München behält sich vor einzelne Muster anzufordern, falls die Eignungsprüfung anhand der beigefügten Informationen nicht abschließend durchgeführt werden kann. Die Muster müssen auf Anforderung in kleinen Mengen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Der Rahmenvertrag beginnt am 01.09.2021. Die Laufzeit ist je Los verschieden. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung vermerkt.
Gesamtwert des Auftrags: 203 430 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
Kontakt
Telefon: +49 8938196123📞
Der Rahmenvertrag beginnt am 01.09.2021. Die Laufzeit ist je Los verschieden. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung vermerkt.
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der
Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr Zuckerrohr (Los 1).
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet für das erste Jahr am 31.8.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 5-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet für das erste Jahr am 31.8.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 5-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist
gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.8.2025, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges Material (Los 2).
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet für das erste Jahr am 31.8.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 5-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet für das erste Jahr am 31.8.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 5-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am
31.8.2025, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör (Los 3).
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 1.9.2021 bis 31.6.2022 geschlossen. Der Vertrag endet wenn, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 4 000,00 EUR netto für Los 3 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g.Frist.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-10 📅
Name: Pacovic Deutschland GmbH
Postort: Dettingen a. d. Erms
Land: Deutschland 🇩🇪 Reutlingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Arndt GmbH & Co. KG
Postort: München
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2021/S 171-445085 (2021-08-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit